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Medienfreiheit beim Polizeikessel an der Feldbergstrasse in der Nacht vom 17.05.2025 - 18.05.2025

(25.5271)InterpellationAbgeschlossen
Grosser Rat Basel-Stadt (BS)02.06.2025 – 14.07.2025
Speeches(7)
Sorted by Speech date, Descending
7 Results
  • Speech
    Gianna Hablützel-Bürki(Schweizerische Volkspartei)
    Grosser Rat

    Gianna Hablützel-Bürki (SVP): Der Interpellant ist mit der Antwort nicht zufrieden. Die Interpellation ist erledigt.

  • Speech
    Daniel Gmür(Sozialdemokratische Partei)
    Grosser Rat

    Daniel Gmür (SP): Zunächst besten Dank für die zumindest teilweise Beantwortung meiner Interpellation. Ich habe Ihnen vor ein paar Minuten vor der Antwort mitgeteilt, was meine Hoffnung hierzu war, und ich muss sagen, ich wurde zumindest teilweise hier enttäuscht. Wir hören hier, dass zum Persönlichkeitsschutz der Betroffenen Medienschaffenden weggewiesen wurden. Ich habe hier auch Berichte bekommen, dass diverse Personen in diesem Polizeikessel explizit die Polizei aufgefordert haben, die Medien da zu lassen, weil sie sich sicherer fühlen, wenn diese vor Ort bleiben. Ich habe keine Antwort darauf bekommen, mit welcher gesetzlichen Grundlage mit Taschenlampen in Linsen gezündet wird und ich habe keine Antwort darauf bekommen, wie man das in Zukunft besser machen möchte.

    Und auch dieser andere Ort, der angesprochen wurde, wo später die Medienschaffenden zu dieser gesicherten Medienstelle hingebracht wurden, wurde mir auch berichtet, dass man auch von dort aus den Polizeikessel nicht direkt dokumentieren konnte. Es wird darüber gesprochen, dass die Medienstelle über die Einsatzzentrale erreichbar sei. Zumindest jetzt an diesem Einsatz war das nicht der Fall, also explizite Anfragen an Polizeibeamt*innen vor Ort wurden explizit negativ beantwortet, dass man sich jetzt telefonisch an gar niemanden wenden kann, man solle warten, bis die Person der Medienstelle sich wieder an den äusseren Kesselrand begibt, um allfällige Fragen zu beantworten.

    Zu den Weisungen und Schulungsinhalten, ich habe nicht gefragt, ob es Weisungen und Schulungsinhalte gibt, ich habe gefragt, welche Weisungen und Schulungsinhalte es gibt und ich muss sagen, es löst in mir ein bisschen Bauchweh aus, wenn ich höre, dass man mir nicht sagen will, welche Schulungsinhalte das sind. Ich habe immer noch die Hoffnung, dass es Fehltritte von einzelnen Polizeibeamt*innen sind, die sich gegen die internen Weisungen stellen, wenn sie mit Taschenlampen zünden und dass das intern aber ganz anders angewiesen wird. Wenn man mir aber nicht sagen will, welches diese Weisungen sind, löst das bei mir natürlich ein bisschen Unbehagen aus. Auch bei den Böllern, es wird jetzt gesagt, dass man das nicht äussern kann, gut, ja, eingeschränkte Auskunft wegen hängigen Verfahren kann ich mir gut vorstellen, aber ich gehe mal davon aus, dass wenn jemand aus dem Polizeikessel heraus Gewalt ausgeübt hat, hätte man das in der Medienmitteilung und heute ohne weitere Hemmungen beantwortet.

    Bei der Notversorgung wird jetzt hier gesagt, dass bei den Personenkontrollstellen Wasser zur Verfügung stand. Wir erinnern uns, das war ein Kessel von sieben Stunden, das heisst, gewisse Personen haben dann nach sieben Stunden Wasser zur Verfügung gestellt bekommen. Die Frage nach der sonstigen Notversorgung, WC, Decken, Essen, usw. wurde nicht beantwortet. Ich erinnere nochmals daran, dass die Personen bei 21 Grad aus dem Haus gegangen sind und bis um 4 Uhr morgens bei 5 Grad auf der Strasse standen. Auch hier verstehe ich nicht ganz, wieso das nicht bewerkstelligt werden konnte und heute nicht beantwortet werden konnte, ob das in Zukunft besser gemacht wird.

    Was ich aus der Antwort auf Frage 8 höre, ist, dass das oberste Ziel dieses Polizeikessels nicht die Personenkontrolle, sondern die Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Personen war, indem man sie nicht zum Messeareal gehen lassen wollte. Ich denke, das ist insbesondere auf die anstehenden rechtlichen Verfahren interessant, dass hier das oberste Ziel die Bewegungseinschränkung war.

    Was mich besonders überrascht, ist, dass hier gesagt wird, dass die Dauer des Kessels verkürzt hätte werden können mit der Mitwirkung der betroffenen Personen. Ich habe ja am Anfang darauf hingewiesen, auf diese Videos der Personen, die sich freiwillig zur Personenkontrolle zur Verfügung gestellt haben. Mir wurde berichtet, dass sämtliche Personen sich auf erstmalige Aufforderung direkt zu dieser Personenkontrolle zur Verfügung gestellt haben. Die Mitwirkung hätte ja bei erster Anordnung zur Personenkontrolle nicht besser bewerkstelligt werden können.

    Fragen 1, 5, 6, 7 und 8 wurden teilweise gar nicht beantwortet. Ich bin vor diesem Hintergrund nicht zufrieden mit dieser Antwort und muss mir jetzt halt ein anderes Mittel überlegen, um die Medienfreiheit-Gewährleistung der Kantonspolizei prüfen zu können.

  • Speech
    Gianna Hablützel-Bürki(Schweizerische Volkspartei)
    Grosser Rat

    Gianna Hablützel-Bürki (SVP): Der Interpellant hat nun die Gelegenheit zu beantworten, ob er mit der Antwort zufrieden ist.

  • Speech
    Stephanie Eymann(Liberal-Demokratische Partei)
    Grosser Rat

    RR Stephanie Eymann, Vorsteherin JSD: Gerne beantworte ich diese Interpellation im Namen des Regierungsrates wie folgt:

    Zur Frage 1. Gestützt auf § 42 des Polizeigesetzes kann die Kantonspolizei Personen vorübergehend von einem Ort wegweisen oder fernhalten. Dies unter anderem dann, wenn sie ernsthaft und unmittelbar gefährdet sind, Einsätze zur Wiederherstellung oder Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung behindern oder die Kantonspolizei an der Durchführung vollstreckbarer Anordnung hindern. Die vorübergehende Wegweisung von Medienschaffenden während des besagten Polizeieinsatzes hatte mehrere Gründe. Zum einen ging es darum, sie aus dem unmittelbaren Gefahrenbereich zu bringen, zum anderen sollte sichergestellt werden, dass der Einsatz der Polizeikräfte sowie der zeitweise anwesenden Rettungskräfte nicht behindert wird. Darüber hinaus galt es auch, den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Personen im Sperrperimeter zu wahren. Sobald es die Lage zuliess, wurde in der Nähe des polizeilichen Sperrperimeters eine gesicherte Medienstelle eingerichtet, um den Medienschaffenden besser ihre Arbeit zu ermöglichen.

    Zu den Fragen 2, 3 und 4. Die Kantonspolizei verfügt über einen Mediensprecher respektive eine Mediensprecherin samt Stellvertretungen. Sie betreiben auch die Medienstelle der Kantonspolizei und leisten Pikettdienst. Sie sind jederzeit über die Einsatzzentrale erreichbar und bei vergleichbaren Einsätzen am Einsatzort ansprechbar.

    Zur Frage 5. Die Mitarbeitenden der Kantonspolizei werden im Rahmen ihrer Aus- und Weiterbildung zu den Themen Bild- und Tonaufnahmen geschult. Dies beinhaltet einerseits das Anfertigen von Bild- und Tonaufnahmen durch sie selbst, aber auch den Umgang mit Situationen, in denen Dritte Aufnahmen von ihnen machen. Zusätzlich bestehen interne Dienstvorschriften zum Thema.

    Zur Frage 6. Aufgrund des Amts- und Untersuchungsgeheimnisses können dazu derzeit keine Angaben gemacht werden. Bei Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten handelt es sich um ein Offizialdelikt.

    Zur Frage 7. Bei Bedarf sowie bei den Personenkontrollstellen wurden Wasserflaschen an die Demonstrierenden abgegeben. Zudem wird in solchen Situationen jeweils im Einzelfall geprüft, ob und welche weiteren Massnahmen nötig sind.

    Zur Frage 8. Oberstes Ziel der Polizei war es, die aufgeheizten und teilweise gewaltbereiten Demonstrierenden vom ESC-Fest-Perimeter fernzuhalten. Angesichts der wiederholten Missachtung der Anweisungen der Polizei sowie des Versuchs, mit Gewalt die Polizeisperren zu durchbrechen, war die Verhinderung des Weiterzugs die einzige Lösung. Es liegt im Interesse der Kantonspolizei, Personenkontrollen möglichst rasch und mit der geringsten Eingriffsintensität für die Betroffenen durchzuführen. Eine Personenkontrolle von so vielen Menschen muss entsprechend organisiert und deren Durchführung von Polizeikräften abgesichert werden. So mussten zunächst die zahlreichen Sympathisanten und Sympathisantinnen, die ausserhalb des polizeilichen Sperrperimeters störend auf die Einsatzkräfte eingewirkt haben, unter Kontrolle gebracht und zurückgewiesen werden. Die Kontrollen im Innern wurden durch eine spezialisierte Einheit der Kantonspolizei vorgenommen, die im Verlauf des Einsatzes personell verstärkt wurde, was den Ablauf weiter beschleunigte. Und schliesslich gilt es festzuhalten, dass die betroffenen Personen die Personenkontrollen und ihre Entlassung aus der polizeilichen Sperrzone durch ihre Mitwirkung wesentlich mitbeeinflussen konnten.

  • Speech
    Gianna Hablützel-Bürki(Schweizerische Volkspartei)
    Grosser Rat

    Gianna Hablützel-Bürki (SVP): Das Wort hat Frau Regierungsrätin Stephanie Eymann.

  • Speech
    Daniel Gmür(Sozialdemokratische Partei)
    Grosser Rat

    Daniel Gmür (SP): Ich bin mir bewusst, dass ich heute keine Antwort bekomme zur Zulässigkeit oder zur Verhältnismässigkeit eines Polizeikessels. Wir wissen alle, dass hier Rechtsverfahren hängig sind und das gerne darauf verwiesen wird, dass während diesen hängigen Verfahren hier keine Auskünfte dazu kommen. Ich habe meine Fragen auch nicht auf die Polizeitaktik bezogen, ich habe meine Fragen auch nicht auf einzelne Polizeihandlungen im direkten Zusammenhang mit einem solchen Polizeikessel bezogen. Worum es mir in dieser Interpellation geht, ist darum, dass ein solcher Polizeikessel, sollte er denn zulässig sein, trotz dem Grundrecht sensibel umgesetzt werden muss. Die ca. 400 Personen, die dort eingekesselt wurden, die befanden sich in Polizeigewahrsam und das bringt über die allgemeine Grundrechtsgarantie besondere Pflichten mit sich für die Polizei. Das heisst einerseits, dass die Notbedürfnisse gewährleistet werden müssen von den Personen in Gewahrsam, und dass auch die Grundrechte von Personen in und um den Kessel gewahrt werden müssen. Das sind auch die Medienschaffenden, das sind Passant*innen, das sind auch sympathisierende von den Demonstrierenden, aber natürlich auch von den Personen, die sich in diesem Polizeigewahrsam befinden.

    Ich erhoffe mir heute, dass die Regierung anerkennt, dass hier ein Manko besteht und Besserungen geplant sind. Einerseits musste die Notdurft in diesem Polizeikessel in der Öffentlichkeit ohne jegliche Hygienemittel verrichtet werden. Ich erinnere daran, dass da Personen bis zu sieben Stunden in Polizeigewahrsam waren auf einer öffentlichen Strasse. Ich habe nochmals nachgeschaut, am Nachmittag, wo die Personen in der Regel rausgegangen sind von zu Hause, die dann später eingekesselt wurden, war in Basel 21 Grad. Der Kessel ging bis um 4 Uhr morgens, in der Nacht kühlt es bis 5 Grad ab. Sie können sich vorstellen, wie die Personen gekleidet waren und wie sich diese 5 Grad anfühlen, wenn man nichts zu Essen bekommen hat und schon so lange unterwegs ist und einfach auf offener Strasse steht, oder denken Sie an die Müdigkeit, die um diese Zeit sitzt. Zur Dauer habe ich diverse Videos gesehen, wo man sieht, wie Personen sich aktiv an den Polizeikesselrand, also an die Polizist*innen wenden mit einem Ausweis in der Hand und laut sagen, ich stelle mich freiwillig zu einer Personenkontrolle, die Personenkontrolle dann aber trotzdem erst Stunden später stattgefunden hat.

    Die Medien konnten wesentliche Teile dieses Kessels nicht selbst dokumentieren. Sie wurden unter Strafandrohung, zum Teil unter der Androhung, gleich wie die Demonstrierenden behandelt zu werden, aus Sichtweite des Kessels weggewiesen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass eine derart gut organisierte Behörde wie die Kantonspolizei das nicht besser bewerkstelligen kann und besser umsetzen kann. Ich erhoffe mir also zumindest zu hören, dass es interne Aus- und Weiterbildungen gibt, dass es interne Weisungen gibt, die hier ein besseres Verhalten bei einem solchen Polizeikessel fordern und deswegen habe ich diese Interpellation eingereicht.

  • Speech
    Gianna Hablützel-Bürki(Schweizerische Volkspartei)
    Grosser Rat

    Gianna Hablützel-Bürki (SVP): Der Regierungsrat wird die Interpellation mündlich beantworten. Möchte der Interpellant begründen? Er möchte.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0