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Für eine finanziell starke, souveräne und verantwortungsvolle Schweiz (Bitcoin-Initiative)

(VIS 568)Volksinitiative (Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf))Hängig
Schweiz
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    Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

    Art. 99 Abs. 3
    3 Die Schweizerische Nationalbank bildet aus ihren Erträgen ausreichende Währungsreserven; ein Teil dieser Reserven wird in Gold und in Bitcoin gehalten.

    1 SR 101 

Data: OpenParlData · CC BY 4.0