Für eine finanziell starke, souveräne und verantwortungsvolle Schweiz (Bitcoin-Initiative)
(VIS 568)Schweiz
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Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:
Art. 99 Abs. 3
3 Die Schweizerische Nationalbank bildet aus ihren Erträgen ausreichende Währungsreserven; ein Teil dieser Reserven wird in Gold und in Bitcoin gehalten.1 SR 101
Data: OpenParlData · CC BY 4.0