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Einführungsgesetz zum Arbeitsrecht (EG ArR); Änderung

(V 2024-01-05)Vernehmlassungabgeschlossen
Grosser Rat Aargau (AG)05.01.2024
Texts(2)
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2 Results
  • TeaserTEXT
    5. Januar 2024
    Zukünftig sollen an einem zusätzlichen dritten Sonntag pro Jahr Arbeitnehmende in Verkaufsgeschäften ohne Bewilligung beschäftigt werden dürfen.
  • LeadTEXT
    5. Januar 2024
    Mit der geplanten Änderung des EG ArR sollen die Gemeinden künftig einen dritten Sonntag im Jahr bestimmen können, an dem Arbeitnehmende in Verkaufsgeschäften bewilligungsfrei beschäftigt werden dürfen.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0