Investitionsbeiträge an die Hochschulen. Erhöhung
(01.3251)- Begründung
Die neuen Universitäten, wie z. B. die Universität der italienischen Schweiz, haben in den letzten Jahren bedeutende Investitionen getätigt und tun es auch jetzt noch, um ihr Ausbildungsangebot auszubauen. Gemäss Hochschulförderungsgesetz stehen ihnen für solche Investitionen Bundesbeiträge zu. Oft müssen die Universitäten aber lange auf diese Beiträge warten und für die Kosten ihrer Investitionen zunächst einmal selbst aufkommen. Dies führt für sie zu erheblichen Liquiditätsproblemen. Dadurch sehen sie sich gezwungen, sich zwischenzeitlich mit Bankkrediten zu finanzieren, was beträchtliche - und unnötige - Kosten für Zinsen und Kommissionen nach sich zieht. Es wäre daher zweckmässiger, wenn die Bundesbeiträge in Form von Anzahlungen überwiesen würden. Nur so lassen sich die Rechnungen dann begleichen, wenn sie anfallen.
- Eingereichter Text
Der Bundesrat wird ersucht, ab dem kommenden Jahr die Investitionsbeiträge an die Universitäten zu erhöhen. Damit kann der Bund rechtzeitig seinen Verpflichtungen nachkommen und insbesondere Anzahlungen leisten.
- Antwort BR / BüroDer Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- Titel des GeschäftesInvestitionsbeiträge an die Hochschulen. Erhöhung
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