Arztgehilfinnen. Anerkennung von FMH-Diplomen
(93.3570)- Begründung
Zahlreiche Frauen, die den Beruf einer Arztgehilfin noch unter der alten Regelung erlernt haben, sehen sich heute mit der Schwierigkeit konfrontiert, Ergänzungsprüfungen ablegen zu müssen und gleichzeitig voll ihren beruflichen und familiären Pflichten nachzugehen. Da es sich nur um eine - während einer beschränkten Zeit geltende - Übergangsbestimmung handelt, wäre es nur logisch, ihnen ihr altes Diplom im Sinne einer Übergangslösung anzuerkennen, zumal sich das Problem in einigen Jahren gar nicht mehr stellen wird.
- Eingereichter Text
Der Bundesrat wird ersucht, den Übergang von der heutigen Bezeichnung "Arztgehilfin DVSA" zur Bezeichnung "Gelernte medizinische Praxisassistentin" nochmals zu überdenken: Personen, die sich über mehrere Jahre Berufspraxis ausweisen können, sollten keine Ergänzungsprüfung ablegen müssen.
- Antwort BR / BüroDer Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- Titel des GeschäftesArztgehilfinnen. Anerkennung von FMH-Diplomen
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