Ausweis C und Auslandaufenthalt
(93.3369)Schweiz18.06.1993
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- Eingereichter Text
Das Gesetz verbietet Inhaberinnen und Inhabern des Ausweises C, die Schweiz während mehr als sechs Monaten zu verlassen.
Der Bundesrat wird ersucht, das Gesetz weiter zu fassen, damit dieser wichtige Teil der Wohnbevölkerung, namentlich die Personen, die in der Schweiz geboren sind oder hier ihre Schulzeit absolviert haben, die einmal erworbenen Rechte beibehalten kann.
- Antwort BR / Büro
Vergleiche französischer Text
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. - Titel des GeschäftesAusweis C und Auslandaufenthalt
Data: OpenParlData · CC BY 4.0