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Vernehmlassung Energiegesetz des Kantons Uri (EnG)

(V 72593)VernehmlassungErledigt
Landrat Uri (UR)10.11.2020
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    10. November 2020

    Gemäss Bundesverfassung sind im Gebäudebereich die Kantone zuständig für den Erlass von Vorschriften. Sie tragen somit auch die Verantwortung diesbezüglich. Das Energiegesetz des Bundes gibt den Kantonen vor, für welche Sachverhalte sie im Minimum Vorschriften zu erlassen haben. Im Kanton Uri wurden diese Vorschriften in Form des Energiegesetzes Uri (EnG) erlassen, welches aus dem Jahr 1999 stammt. Am 10. November 2020 hat der Regierungsrat beschlossen, die erarbeitete Vorlage für die Revision des Energiegesetzes Uri zur Vernehmlassung freizugeben und die Baudirektion mit der Durchführung der Vernehmlassung beauftragt.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0