Teilrevision des Gesetzes über die direkten Steuern im Kanton Uri; Vernehmlassungsverfahren
(V 23369)Landrat Uri (UR)03.12.2014
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- Lead2. Dezember 2014Der Regierungsrat hat die Finanzdirektion ermächtigt, eine Vernehmlassung durchzuführen.
Der Änderungserlass betreffend das Gesetz über die direkten Steuern im Kanton Uri (StG; RB 3.2211) und der Vernehmlassungsbericht dazu werden für die Vernehmlassung freigegeben. Zur Vernehmlassung werden die im Anhang erwähnten Adressaten eingeladen. Die Finanzdirektion wird mit der Durchführung der Vernehmlassung beauftragt.
Die Vernehmlassung dauert bis am 27. Februar 2015.
Data: OpenParlData · CC BY 4.0