Verwendung von Microsoft 365 und Apple-Lösungen an unseren Schulen
(KA 21107)- Antwort vom 11. Juni 202111. Juni 2021
zu Frage 1:
Ja.
zu Frage 2:
Siehe Antwort zu Frage 1.
zu den Frage 3 und 4:
Das Schulamt kauft spezielle Lizenzen für den Bildungsbereich bei schweizerischen Softwarebrokern ein und richtet sich dabei nach dem Rahmenvertrag, welchen die Fachagentur für den digitalen Bildungsraum Schweiz (EDUCA) mit Microsoft abgeschlossen hat. Aktuell bietet Microsoft keinen Auftragsverarbeitungsvertrag an, jedoch wurde wie oben erwähnt ein Rahmenvertrag vereinbart, welcher ein besonderes Augenmerk auf den Datenschutz, gerade auch für den Bildungsbereich legt.
Wie schon in der Beantwortung der kleinen Anfrage des Abg. Thomas Rehak vom 5. Mai 2021 ausgeführt wurde, prüft die Datenschutzstelle (DSS), ob in Bezug auf «www.schulen.li» alle Anordnungen der DSS erfüllt wurden. Diese Prüfung ist noch nicht vollends abgeschlossen. Konkret geht es darum festzustellen, ob der Rahmenvertrag zwischen Microsoft und der EDUCA, an dem Liechtenstein durch die Mitgliedschaft in der EDK (Schweiz. Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren) beteiligt ist, alle Voraussetzungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfüllt. Die EDUCA ist die Fachstelle des Bundes und der Kantone zu Digitalisierungsfragen im Bildungsraum Schweiz, welche zwar dasselbe Schutzniveau wie die DSGVO erreicht, aber sich teils auf andere Rechtsgrundlagen stützt.
zu Frage 5:
Bezüglich Benutzung von Apple Produkten wurde sowohl eine Datenschutzfolgeabschätzung erstellt als auch mit Vertragsabschluss ein Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen. Zusätzlich wurden umfassende technische als auch organisatorische Massnahmen getroffen, um den Schutz der Daten der Schülerinnen und Schülern zu erhöhen.
- Frage vom 09. Juni 20219. Juni 2021
An unseren Schulen wird den Schülern seit geraumer Zeit Microsoft 365 zur Nutzung bereitgestellt. Damit die Schüler Zugang zum Lernstoff haben, werden teilweise Inhalte aus Schulbüchern gescannt und den Schülern via Teams oder OneNote auf ihren elektronischen Geräten zugänglich gemacht. Zum Teil werden keine Alternativen angeboten, das heisst Schüler werden de facto gezwungen, diese Microsoft-365-Anwendungen zu nutzen.Der Baden-Württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink rät gemäss DSGV von der Nutzung von Microsoft-365-Anwendungen an Schulen ab. Der Datenschützer kam nach mehrmonatigen aufwendigen Untersuchungen zum Schluss, dass Microsoft-365-Anwendungen inakzeptabel hohe datenschutzrechtliche Risiken aufweisen und momentan nicht rechtssicher zu nutzen seien. Brink empfiehlt den Schulen, alternative Lösungen zu verwenden. Hierzu meine Fragen:
- Bestehen für die Microsoft-365-Anwendungen an Schulen Datenschutzfolgenabschätzungen nach Art. 66 des Datenschutzgesetzes respektive Art. 35 der DSGVO?
- Wenn nicht, weshalb nicht?
- Bestehen für die Microsoft-365-Anwendungen an Schulen Auftragsverarbeitungsverträge gemäss Art. 61 des Datenschutzgesetzes respektive Art. 28 der DSGVO?
- Wenn nicht, weshalb nicht?
- Wie sieht es diesbezüglich bei der Nutzung von Apple-Produkten an Primarschulen aus?
Data: OpenParlData · CC BY 4.0