Schaffung einer schweizerischen Strafprozessordnung
(95.302)Schweiz24.04.1995
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- Eingereichter Text
Der Kanton Solothurn, gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, schlägt der Bundesversammlung vor, die Bundesverfassung so zu ändern, dass der Bund zur Gesetzgebung im Gebiete des Strafprozessrechts befugt ist. Die eidgenössischen Räte erlassen eine Strafprozessordnung, die für die Anwendung des Bundesstrafrechts für Erwachsene auf dem ganzen Gebiet der Eidgenossenschaft gilt.
- Titel des GeschäftesSchaffung einer schweizerischen Strafprozessordnung
Data: OpenParlData · CC BY 4.0