Embryotransfer in der Landwirtschaft
(93.3206)Schweiz28.04.1993
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- Eingereichter Text
Der Bundesrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass
die Gewährung von Direktzahlungen gemäss Artikel 31 des Landwirtschaftsgesetzes von einer verbindlichen Zusicherung der Bezüger abhängig gemacht wird, dass auf dem Betrieb kein Embryotransfer (ET) betrieben wird und
dass den Zuchtverbänden, die ihre Leistungen auch für Tiere aus Embryotransfer erbringen, sämtliche Bundesbeiträge gestrichen werden.
- Antwort BR / BüroDer Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- Titel des GeschäftesEmbryotransfer in der Landwirtschaft
Data: OpenParlData · CC BY 4.0