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Embryotransfer in der Landwirtschaft

(93.3206)MotionErledigt
Schweiz28.04.1993
Texts(3)
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3 Results
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass

    die Gewährung von Direktzahlungen gemäss Artikel 31 des Landwirtschaftsgesetzes von einer verbindlichen Zusicherung der Bezüger abhängig gemacht wird, dass auf dem Betrieb kein Embryotransfer (ET) betrieben wird und

    dass den Zuchtverbänden, die ihre Leistungen auch für Tiere aus Embryotransfer erbringen, sämtliche Bundesbeiträge gestrichen werden.

  • Antwort BR / BüroTEXT
    Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Embryotransfer in der Landwirtschaft

Data: OpenParlData · CC BY 4.0