Skip to main content

Lohngleichheit für Mann und Frau. Beweislastregel

(89.249)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz13.12.1989
Texts(2)
Sorted by Speech date, Descending
2 Results
  • Eingereichter TextTEXT

    Artikel 343 OR sei folgendermassen zu ergänzen:

    Hat im Streitfalle die klagende Partei Tatsachen dargelegt, die die ungleiche Entlöhnung für gleichwertige Arbeit als glaubhaft erscheinen lassen, trifft die beklagte Partei die volle Beweislast für den Gegenbeweis.

  • Titel des GeschäftesTEXT
    Lohngleichheit für Mann und Frau. Beweislastregel

Data: OpenParlData · CC BY 4.0