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Babysitting bis zu einem Jahreslohn von 3000 Franken wird von der Hausdienstarbeit ausgeschlossen

(13.475)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz12.12.2013
Speeches(9)
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9 Results
  • Redetext
    Raphaël Comte(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Redetext
    Konrad Graber(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Die parlamentarische Initiative Pieren 13.475 verlangt, dass Babysitting bis zu einem Jahreslohn von 3000 Franken nicht mehr unter die Bestimmungen und Vorgaben der Hausdienstarbeit fällt.

    Zur Vorgeschichte: Die SGK-NR hat der parlamentarischen Initiative im Januar 2015 Folge gegeben. Unsere [PAGE 214] Kommission hat im März 2015 mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung die Zustimmung verweigert. Im Juni 2015 hat dann die SGK-NR mit Stichentscheid ihres Präsidenten dem Nationalrat den Antrag gestellt, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Das hat der Nationalrat in der letzten Herbstsession mit 104 zu 74 Stimmen getan. In der Folge hat sich Ihre Kommission nochmals mit diesem Geschäft auseinandergesetzt und dazu auch den Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherungen, Herrn Jürg Brechbühl, angehört.

    Mit der parlamentarischen Initiative wird verlangt, dass Babysitting für einen Jahreslohn von bis zu 3000 Franken im Sozialversicherungsrecht nicht mehr als Erwerbstätigkeit gelten soll. Dies würde bedeuten, dass Eltern Babysitter nicht mehr als Arbeitnehmer bei der AHV anmelden und somit auch keine Sozialabgaben entrichten.

    Es ergeben sich bei diesem Vorstoss erstens Abgrenzungsprobleme: Was beinhaltet das Babysitting? Wird nur zu den Kindern geschaut, oder fällt darunter auch ein gleichzeitiges Bügeln der Wäsche oder eine andere Arbeit? Mit einem Freibetrag von 3000 Franken könnte zweitens aufgrund von mehreren Jobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern gar ein grösseres Einkommen nicht der AHV-Beitragspflicht unterstellt sein. Die Folge wären dann auch schlechtere Leistungen, zum Beispiel im Fall von Invalidität. Drittens sind die Kontrollmöglichkeiten in Privathaushalten logischerweise eingeschränkt. Die Initiative beinhaltet damit auch ein erhebliches Schwarzarbeitsrisiko.

    Ihre Kommission weist darauf hin, dass wir kürzlich einen Vorstoss angenommen haben, mit dem das Einkommen aus sogenannten Sackgeldjobs bis 750 Franken von den Sozialabgaben befreit werden soll. Diese neue Regelung ist seit dem 1. Januar 2015 in Kraft und Folge der Motion Schneider-Schneiter 14.3126. Diese Regelung erstreckt sich nicht nur auf Babysitting, sondern auch auf allfällige andere Sackgeldjobs wie Rasenmähen, Fensterputzen, Gartenarbeiten usw.

    Ihre Kommission sieht deshalb keine Notwendigkeit, die soeben erfolgte Änderung betragsmässig bereits wieder zu ändern. Sie will eine umfassendere Lösung und nicht nur eine für das Babysitting. Zudem scheint der verabschiedete Betrag von 750 Franken massgeblich und nicht änderungsbedürftig.

    Die Kommission beantragt einstimmig, der parlamentarischen Initiative Pieren keine Folge zu geben.

  • Redetext
    Raphaël Comte(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz
  • Redetext
    Daniel Stolz(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Die parlamentarische Initiative Pieren nimmt ein Thema auf, das für eine sich stark entwickelnde Gesellschaft nicht ganz untypisch ist: Wir schaffen Regeln für das Zusammenleben, und diese Regeln nehmen dann überhand. Wir bauen Schutzmechanismen ein, die jenen, die sie schützen sollen, plötzlich schaden - Stichworte sind hier Überregulierung und Bürokratisierung. Dieses Phänomen kann auch dazu führen, dass die Selbstverantwortung dezimiert wird, dass Chancen nicht mehr ergriffen werden, dass die Innovation nicht mehr entwickelt werden kann. Die Regeln können im Extremfall sogar zu Kriminalisierung führen, weil die Menschen bei so vielen Regeln schon gar nicht mehr wissen, welche Regeln sie gerade jetzt brechen. Es ist eine grosse Herausforderung für unsere Gesellschaft, ein Gleichgewicht zu finden zwischen notwendigen Regeln auf der einen Seite, vor allem zum Schutz der Schwachen, und der Wahrung von Innovation und Selbstverantwortung auf der anderen Seite.

    Kollegin Pieren hat sich in einem ganz kleinen Gebiet, im Bereich des Babysittings, dieses Themas angenommen. Deshalb hat die SGK-NR dieser parlamentarischen Initiative damals mit 14 zu 8 Stimmen Folge gegeben. Leider hat unsere Schwesterkommission im Ständerat am 26. März 2015 entschieden, dass sie nicht Folge geben möchte, und zwar einstimmig bei nur einer Enthaltung. Somit hat sich die SGK-NR, also Ihre Kommission, am 26. Juni noch einmal um das Thema gekümmert.

    Worum geht es eigentlich wirklich? Ich fasse noch einmal kurz zusammen: Kollegin Pieren geht es darum, dass Babysitting als Nebenjob bis zu einem Jahreslohn von 3000 Franken sozialversicherungsrechtlich nicht mehr als Erwerbstätigkeit gilt. Wahrscheinlich - davon müssen wir ausgehen - verhalten sich einige Tausend Menschen in unserem Land kriminell, weil sie jemanden schwarz beschäftigen, ohne dass sie das realisieren. Die wenigsten, die einen Babysitter haben, rechnen nämlich die AHV richtig ab, sofern sie die betreffende Person überhaupt richtig angemeldet haben. Es sind nicht Leute, die bewusst etwas strafrechtlich Falsches tun möchten oder Geld sparen möchten. Diese sozialversicherungsrechtliche Unterstellung macht weder aus gesellschaftlicher Sicht noch aus Sicht der Eltern oder der Jugendlichen Sinn, die diesen Job freiwillig machen, um etwas Sackgeld zu verdienen.

    Wenn den Leuten bewusst wäre, wie die Situation im Moment ist, würden wahrscheinlich weniger solche Jobs angeboten, weil man schlichtweg den Aufwand scheuen würde. In diesem Fall hat man weder die Einnahmen für die Jugendlichen noch die Sozialabgaben. Somit wäre es schlecht für uns alle. Auch bei der erleichterten Abrechnung der AHV-Beiträge ist es für eine durchschnittliche Schweizerin oder für einen durchschnittlichen Schweizer nicht ganz einfach, all diese Formulare auszufüllen. Auch aufseiten der Ausgleichskasse ist der Aufwand schlussendlich grösser als der Ertrag.

    Das Ziel der parlamentarischen Initiative Pieren ist es nicht, dass solche Jobs kumuliert werden und man davon leben kann. Kollegin Pieren geht es "nur" darum, diesen kleinen Nebenerwerb, der meistens von Jugendlichen während der Ausbildung ausgeübt wird, zu ermöglichen, so gut es geht, und nicht zu verhindern.

    Die Minderheit Schenker Silvia unserer Kommission wie auch die SGK-SR befürchten, dass mit dieser Initiative genau eine solche Kumulierung ermöglicht würde. Sie möchten nicht Tür und Tor für die Schaffung von prekären Jobs öffnen. Die Minderheit Schenker Silvia ist auch der Meinung, dass die Definition von Babysitting aufgrund der Abgrenzung zu anderen Tätigkeiten im Haushalt schwierig sei. Nach der Meinung von Kollegin Pieren und der Meinung der Mehrheit der Kommission ist es aber klar, was Babysitting ist: Es geht nur um Kinderhüten und nicht auch noch darum, das Haus zu putzen, aufzuräumen oder sonstige Dinge zu erledigen. Selbstverständlich hätten wir später noch den Auftrag, das genauer zu definieren und einzugrenzen.

    Weiter sind die Minderheit Schenker Silvia und die SGK-SR der Meinung, dass 3000 Franken zu viel seien und der Anreiz zu gross sei, solche Jobs zu kumulieren. Die Mehrheit der SGK-NR hingegen ist klar der Meinung, dass es in diesem Fall wirklich nur um Babysitting gehe und es nicht die Idee sei, dass daraus eine Erwerbstätigkeit würde. Sie wäre deshalb in einem zweiten Schritt, wenn am Schluss Nationalrat und Ständerat Folge gegeben hätten, durchaus bereit zu überlegen, ob es eine Altersgrenze braucht. Einen Studentenjob hat man nämlich in der Regel mit z. B. 40 Jahren nicht mehr; das hört irgendwann auf.

    Die Mehrheit ist auch nicht der Meinung, dass der Betrag von 3000 Franken zu hoch sei. Auf 48 Wochen verteilt macht das rund 60 Franken pro Einsatz; wenn man davon ausgeht, dass ein Babysitter je nach Region vielleicht 20 bis 25 Franken pro Stunde erhält, sind diese 60 Franken sehr schnell erreicht. Aufgrund einer Motion Schneider-Schneiter (14.3126) sind in der jetzt geltenden Verordnung neu 750 Franken als Freibetrag festgelegt worden. Das sind dann noch tatsächlich Fr. 15.50 pro Woche. Das ist kaum mehr als ein stündiger Einsatz pro Woche, wenn überhaupt. Wenn wir diesen Jugendlichen, die etwas dazuverdienen wollen, einen anständigen Betrag bezahlen wollen, ist diese Summe nach Meinung der Mehrheit der Kommission klar zu tief. Welche Obergrenze richtig ist, kann auch hier in der späteren Diskussion in der Phase der Konkretisierung diskutiert werden. Vielleicht sind es ja auch 2500 Franken. Kollegin Pieren wie auch die Mehrheit der Kommission haben da durchaus Diskussionsbereitschaft signalisiert.

    Sie sehen, wir haben uns des Themas noch einmal intensiv angenommen. Wir sind aber nach gewalteter Diskussion zum Schluss gekommen, dass wir an der parlamentarischen Initiative festhalten möchten, dies, der Kommissionspräsident hat es schon gesagt, mit 11 zu 11 Stimmen bei 3 Enthaltungen mit Stichentscheid des Präsidenten. Dieser Entscheid fiel am 26. Juni 2015.

  • Redetext
    Guy Parmelin(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    La commission a procédé à l'examen préalable de la présente initiative parlementaire le 21 janvier dernier. En préambule, il est à relever que Madame Pieren a déposé son texte en décembre 2013. C'est important de le savoir, parce que, entre-temps, le Parlement a accepté la motion 14.3126, "Pas de cotisations AVS pour le baby-sitting et les activités domestiques", déposée par Madame Schneider-Schneiter, que le Conseil fédéral a mis en oeuvre par une modification du règlement sur l'assurance-vieillesse et survivants entrée en vigueur le 1er janvier 2015.

    Ainsi, depuis cette date, aucune cotisation n'est perçue sur les revenus n'excédant pas 750 francs par année civile et par ménage privé pour des travaux effectués par des jeunes jusqu'à la fin de l'année au cours de laquelle ils ont eu leur 25e anniversaire. Pour les parents qui emploient occasionnellement des baby-sitters, cela évitera des tracasseries administratives excessives et surtout ils ne se retrouveront plus dans l'illégalité sans même le savoir, comme c'était parfois le cas jusqu'ici.

    Concernant l'initiative parlementaire qui nous occupe, Madame Pieren a volontairement restreint son texte à la seule pratique du baby-sitting. Le chiffre de 3000 francs représente 62 francs par semaine, soit un engagement de deux à trois heures selon elle. Elle n'a volontairement pas fixé d'âge limite afin de garder une certaine souplesse dans l'application.

    A son avis, le montant de 750 francs par année donnant droit à l'exemption des cotisations AVS, comme le prévoit le règlement sur l'assurance-vieillesse et survivants, est donc bien trop bas et il ne permettra d'éviter de la paperasserie inutile en fin d'année que pour un nombre bien trop restreint de cas. Lors de l'examen préalable, la majorité de la commission a jugé qu'il était nécessaire d'approfondir ce sujet, tant sur le niveau de l'exemption que sur sa délimitation et ses conditions.

    Pour certains, d'autres "petits boulots", tels que la tonte de la pelouse d'un voisin âgé, justifieraient un traitement identique.

    Pour une minorité de la commission, cela a été dit par Madame Schenker, la modification du règlement sur l'assurance-vieillesse et survivants suffit, et il n'y a pas de nécessité d'aller au-delà.

    Par 14 voix contre 8, la commission a donc décidé de donner suite à l'initiative et de requérir l'approbation de la commission soeur.

    Le 26 juin dernier, la commission a pris connaissance du refus sec de la commission du Conseil des Etats, par 11 voix contre 0 et 1 abstention, de donner suite à l'initiative. La commission du Conseil des Etats juge principalement que la modification du règlement sur l'assurance-vieillesse et survivants dispensant de cotisations AVS les jeunes qui exercent des "petits boulots" jusqu'à un salaire de 750 francs par an et par employeur suffisait et que l'initiative parlementaire Pieren créerait davantage de problèmes qu'elle n'en résoudrait.

    La commission a donc procédé à une nouvelle évaluation de la situation. Tout le monde est d'accord avec le Conseil fédéral pour reconnaître que la modification du règlement apporte une amélioration bienvenue, en permettant de "décriminaliser" les "petits boulots" effectués par des jeunes et d'éviter de la paperasserie et de l'administration pour de nombreuses familles. La limite de 750 francs se comprend par employeur et non par année et elle est simple à appliquer. Cependant, la majorité de la commission continue à penser que le niveau d'exemption des cotisations AVS, tel [PAGE 1349] qu'il est fixé, est trop bas et que la délimitation des ayants droit doit être mieux définie. En proposant de donner suite à cette initiative parlementaire, elle souhaite pouvoir procéder sans tabou et sans préjugé à une analyse détaillée des nombreux paramètres à prendre en compte et trouver une meilleure solution que celle, finalement très restrictive, appliquée depuis le 1er janvier 2015. La minorité de la commission maintient, quant à elle, sa position du mois de janvier, selon laquelle la solution actuelle est suffisante.

    C'est par 11 voix contre 11 et 3 abstentions, et avec ma voix prépondérante de président, que la commission vous invite à donner suite à cette initiative parlementaire.

  • Redetext
    Silvia Schenker(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, der parlamentarischen Initiative Pieren keine Folge zu geben. Wir haben grundsätzlich Verständnis dafür, dass junge Familien, welche einen Babysitter für ihr Kind anstellen, nicht mit allzu viel Administration belastet werden sollen. Was jedoch die parlamentarische Initiative Pieren verlangt, geht unseres Erachtens deutlich zu weit und bringt zu viele Unklarheiten mit sich. Warum?

    Erstens ist in der Initiative keine Altersgrenze definiert, für die diese Ausnahme von der AHV-Pflicht gelten soll. Das heisst, die Regelung könnte, sollte sie mit diesem Wortlaut umgesetzt werden, nicht nur für junge Frauen und Männer gelten, welche sich mit Babysitting ein Taschengeld verdienen.

    Zweitens ist in der Initiative nicht klar festgehalten, ob die Limite von 3000 Franken für den Lohn pro Arbeitgeber gilt oder für den Gesamtlohn. Frau Pieren hat mündlich jetzt zwar gesagt, wie sie es meint, aber in der Initiative ist dies nicht festgehalten.

    Drittens ist der Begriff des Babysittings unserer Meinung nach zu wenig klar definiert. Würde diese Bestimmung zum Beispiel auch greifen, wenn der Babysitter, die Babysitterin nebenbei noch Hausarbeiten erledigt oder nicht?

    Eines ist klar: Die Umsetzung dieser parlamentarischen Initiative hätte für die einzelnen Versicherten zur Folge, dass sie weniger Beiträge an die AHV bezahlen würden. Da AHV-Beiträge die Rentenhöhe bestimmen, hat ein Nichtbezahlen von Beiträgen ebenfalls Konsequenzen für die Renten. Die Beitragsbefreiung hat natürlich auch Konsequenzen für die AHV. Sie werden jetzt vielleicht sagen, dass es sich nur um kleine Beträge handle und dies keine grossen Konsequenzen habe. Aber viele kleine Beträge zusammen können auch eine stattliche Summe ergeben.

    Ausserdem - das ist das letzte Argument, das ich ins Feld führen will - hat der Bundesrat bereits gehandelt. Der Bundesrat hat mit einer Verordnungsänderung dafür gesorgt, dass junge Babysitter, die sich ein kleines Taschengeld verdienen wollen, von der Beitragspflicht befreit sind. Die Regelung in der Verordnung ist gerade in Bezug auf die Punkte, die ich vorhin erwähnt habe, sehr klar. Die Beitragsbefreiung gilt bis zum Alter 25 und für einen Betrag von 750 Franken pro Jahr.

    Die Ständeratskommission hat der parlamentarischen Initiative Pieren einstimmig keine Folge gegeben. Ich bitte Sie, dies ebenfalls nicht zu tun.

  • Redetext
    Nadja Umbricht Pieren(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Am 1. Januar dieses Jahres wurde die Regelung der Hausdienstarbeit angepasst. Neu müssen Löhne bis zu 750 Franken pro Jahr an Angestellte unter 25 Jahren nicht mehr bei der AHV gemeldet werden. Meine parlamentarische Initiative habe ich vor dieser Änderung eingereicht. Ich bin froh, dass seither immerhin eine kleine Anpassung vorgenommen worden ist. 750 Franken im Jahr ergibt etwa 62 Franken im Monat, also gut 15 Franken die Woche. Das ist eine nette Geste, löst aber das Problem aus meiner Sicht nicht.

    Ich habe in meiner Forderung explizit nur das Babysitting angesprochen, da dies nicht kumuliert als Vollzeitjob ausgeführt wird, dies im Gegensatz zum Hausdienst, bei dem oft kumuliert mehrere Stundenjobs ausgeführt werden. Ich bin mir bewusst, dass es unfair wäre, wenn z. B. eine Putzfrau mehrere Jobs bei einem Jahreslohn von 3000 Franken ausüben würde und für diesen dann keine Beiträge bezahlt werden müssten. Darum fordere ich diesbezüglich nur die Befreiung für das Babysitting. [PAGE 1348]

    Babysitting ist ein Job, welcher vorwiegend von Jugendlichen, Nachbarinnen oder anderen bekannten Personen für ein paar Stunden die Woche ausgeübt wird. Bezahlt wird in der Regel bar. Nach aktueller Regelung müssten alle Eltern ihre Babysitter bei der AHV anmelden, ausgenommen eben Jugendliche unter 25 Jahren mit einem Jahreslohn von unter 750 Franken. Längere Betreuungen werden - das wissen Sie alle - nicht von Babysittern, sondern von Tagesmüttern, Tageseltern oder einer Kindertagesstätte ausgeführt, sie wären von meiner parlamentarischen Initiative nicht betroffen.

    Ich möchte, dass ein Jahreslohn eines Babysitters bis maximal 3000 Franken nicht mehr der AHV gemeldet werden muss und keine Sozialabgaben darauf entrichtet werden müssen. 3000 Franken ist ein gängiger und realistischer Betrag; das sind etwa 250 Franken im Monat, Fr. 62.50 die Woche. Je nach Stundenlohn entspricht das um die drei Stunden pro Woche. Das entspricht einer realistischen Handhabung in der Praxis. Zum Beispiel nehmen ein Kinobesuch oder ein Nachtessen oder eine Arbeit in einem Verein oder die Ausübung eines Hobbys relativ schnell drei Stunden in Anspruch, und man benötigt dann einen Babysitter.

    Ich bitte Sie, meine parlamentarische Initiative zu unterstützen und mitzuhelfen, die Eltern, aber auch die AHV-Zweigstellen von einer unnötigen Bürokratie zu entlasten. Für die AHV-Zweigstellen und die Eltern bedeutet die heutige Vorschrift, dass sämtliche Babysitter - in vielen Familien sind das sogar mehrere Personen - mittels Anmeldeformular angemeldet werden müssen. Diese Formulare müssen erfasst werden, und es muss jährlich ein Abrechnungsformular für die AHV-Zweigstellen und für die Eltern ausgefüllt werden. Ich finde, es ist nicht verhältnismässig, dass sich Eltern strafbar machen, wenn sie ihre Babysitter, welche zwei bis drei Stunden pro Woche das Kind hüten, nicht bei der AHV anmelden.

    Ich danke Ihnen deshalb sehr, wenn Sie dieser parlamentarischen Initiative Folge geben - als Zeichen für weniger Bürokratie und für eine sinnvolle Entlastung der Eltern.

  • Redetext
    Stéphane Rossini(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

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