Keine Gigaliner in der Schweiz
(10.314)Schweiz17.03.2010
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- Eingereichter Text
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Basel-Stadt folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesversammlung wird eingeladen, Gigaliner in der Schweiz unter keinen Umständen zuzulassen. Der Bund soll dazu die heute geltenden Werte für Gewicht und maximale Länge auf Gesetzesebene festschreiben.
- Titel des GeschäftesKeine Gigaliner in der Schweiz
Data: OpenParlData · CC BY 4.0