Einführung einer Charta bei Einbürgerungen
(10.3067)- Redetext
- RedetextSimonetta Sommaruga(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Die Kommissionssprecherin hat es gesagt, im Entwurf zum totalrevidierten Bürgerrechtsgesetz besteht bereits die gesetzliche Grundlage für die Einführung einer solchen Charta. Damit kann das Anliegen der Motionäre im Rahmen der laufenden Gesetzesrevision umgesetzt werden. Die Motion verlangt weiter, dass die Einbürgerung bei Nichteinhaltung der Charta oder bei einem Verstoss noch einmal überprüft werden kann. Im Endresultat würde das also bedeuten, dass man das Schweizer Bürgerrecht auch dann widerrufen kann, wenn das Fehlverhalten erst nach der Einbürgerung erfolgt ist. Das lehnt der Bundesrat ab, zusammen mit der Mehrheit Ihrer [PAGE 77] Kommission. Denn eine solche Möglichkeit des Widerrufs verletzt den verfassungsmässigen Grundsatz der Gleichbehandlung.
Mit der Motion würde man sozusagen zwei Kategorien von Schweizer Bürgern schaffen. Die Zuordnung erfolgt je nachdem, ob sie das Schweizer Bürgerrecht durch Einbürgerung oder eben durch Abstammung erhalten haben. Bei der ersten Kategorie könnte das Schweizer Bürgerrecht bei Nichtbeachtung der verfassungsmässigen Grundwerte nachträglich für nichtig erklärt werden, bei der zweiten Kategorie wäre eine Nichtigerklärung hingegen nicht möglich.
Ich erinnere Sie an dieser Stelle an die parlamentarische Initiative 08.409, "Ausbürgerung von kriminellen Eingebürgerten". Wir standen damals eigentlich vor der gleichen Problematik. Das Parlament kam zum Schluss, dass ein Widerruf des Schweizer Bürgerrechts zur Verletzung des verfassungsmässigen Grundsatzes der Gleichbehandlung führen würde. Der parlamentarischen Initiative ist damals mit deutlicher Mehrheit keine Folge gegeben worden.
Ich bitte Sie deshalb, auch heute dem Antrag Ihrer Kommission zuzustimmen und die Motion abzulehnen.
- RedetextChristine Egerszegi-Obrist(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Die Staatspolitische Kommission hat an ihrer Sitzung vom 12. Januar 2012 die Motion 10.3067, "Einführung einer Charta bei Einbürgerungen", geprüft und empfiehlt Ihnen, diese abzulehnen.
Die Motion beauftragt den Bundesrat, im Bürgerrechtsgesetz eine Grundlage zu schaffen, damit einbürgerungswillige Personen vor ihrer Einbürgerung eine Charta unterzeichnen, mit welcher sie sich zu den Grundwerten der Bundesverfassung bekennen. Weiter fordert die Motion, dass die Einbürgerung bei Nichteinhaltung der Charta oder bei einem Verstoss nochmals überprüft werden kann.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion; der Nationalrat stimmte ihr in der Herbstsession 2011 mit 97 zu 89 Stimmen zu.
Ihre SPK lehnt die vorliegende Motion aus zwei Gründen ab:
1. Im Entwurf zur Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes, der sich bereits im Nationalrat in Beratung befindet, besteht schon eine gesetzliche Grundlage zur Einführung einer Charta. Er sieht auch explizit vor, dass als Voraussetzung zu einer Einbürgerung die Werte unserer Bundesverfassung zu respektieren sind.
2. Die Kommission lehnt aber auch die Möglichkeit einer Einbürgerung auf Probe ab. Wenn man neueingebürgerten Schweizerinnen und Schweizern das Bürgerrecht wieder aberkennen könnte, wäre die verfassungsmässige Gleichbehandlung verglichen mit jenen Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr gewährleistet, die bereits mit dem Schweizer Bürgerrecht geboren werden. Die SPK spricht sich dafür aus, dass vor der Einbürgerung zuverlässige Abklärungen gemacht werden sollten. Aber nachher ist es so getan. Genau diese Überlegungen führten in der SPK auch bei der Vorprüfung der entsprechenden parlamentarischen Initiative aus dem Nationalrat, der Initiative 08.409, "Ausbürgerung von kriminellen Eingebürgerten", die ein vergleichbares Begehren vorbrachte, zu einem negativen Entscheid.
Die SPK empfiehlt Ihnen deshalb mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen.
- Redetext
- AbstimmungSpeechSchweiz
Abstimmung - Vote
[NAM]
Für Annahme der Motion ... 97 Stimmen
Dagegen ... 89 Stimmen
Data: OpenParlData · CC BY 4.0