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Frühpensionierungen nur bei Schuldenbremsenkonformität

(04.3770)MotionErledigt
Schweiz17.12.2004
Speeches(3)
Sorted by Speech date, Descending
3 Results
  • Speech
    Speech
    Schweiz

    04.3769

    [VS]

    Abstimmung - Vote

    Für Annahme der Motion .... 75 Stimmen

    Dagegen .... 97 Stimmen

    [VS]

    [VS]

    04.3770

    [VS]

    Abstimmung - Vote

    Für Annahme der Motion .... 80 Stimmen

    Dagegen .... 91 Stimmen

    [VS]

  • Redetext
    Hans-Rudolf Merz(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Die Schuldenbremse hat tatsächlich zu einer Trendwende im Bundeshaushalt und in der Finanzpolitik des Bundes geführt. Denn ohne diese disziplinierende Wirkung wäre ein Ergebnis, wie es sich in den letzten Jahren abgezeichnet hat und in die Zukunft fortsetzen wird, nicht möglich. Ich möchte dem Motionär dafür danken, dass er sich jetzt anschickt, dieses System der Schuldenbremse fortzuentwickeln. Das ist für uns ein ermutigendes Zeichen, dass man sich nicht auf den Lorbeeren ausruhen will. Nur ist von uns aus gesehen eher der Bereich des Ausserordentlichen bei den Ausgaben ein Problemfeld als die vom Motionär angesprochenen Subventionen. Weil die Subventionen einen hohen gesetzlichen Bindungsgrad haben, ist deren Auflösung oder Minderung in der Regel doch mit dem Rückkommen auf die Grundentscheide verbunden. Das haben wir in zwei Entlastungsprogrammen erlebt; das ist eine sehr schwierige Übung.

    Es gibt vier Gründe, weshalb diese Motionen beim besten Willen nicht zielführend wären:

    1. Der Motionär hat den ersten Grund auch selber formuliert: Die Budgethoheit liegt beim Parlament. Es ist deshalb naheliegend, dass weniger der Bundesrat als Adressat, sondern eher das Parlament die Vorgabe der Schuldenbremse zu respektieren hat. Eine Delegation an den Bundesrat macht aus grundsätzlichen Erwägungen eigentlich keinen Sinn. Der Bundesrat hat die Budgetverantwortung, indem er das Budget vorbereitet und in der Regel nach den Sommerferien an das Parlament weiterleitet. Das Parlament hat dann die Budgethoheit. Also müsste sich eine solche Motion primär an das Parlament richten.

    2. Die Schuldenbremse bezieht sich auf das Total der Ausgaben, so steht es auch in der Bundesverfassung, und nicht auf einzelne Vorgaben bei der Zusammensetzung der Ausgaben. Daher kann nicht ein einzelner Budgetposten der Schuldenbremse unterliegen, sondern das gesamte Budget ist unter Berücksichtigung dieses verfassungsmässigen Mechanismus zu gestalten.

    3. Es gibt eigentlich keine sachliche Begründung, zum Voraus, wenn sich eine Verletzung der Vorgaben der Schuldenbremse abzeichnet, eine bestimmte Kategorie von Ausgaben zu kürzen, gemäss der ersten Motion die Subventionen und die Beiträge und gemäss der zweiten Motion gewisse Leistungen in Zusammenhang mit der Pensionskasse. Wenn man sieht, dass die Schuldenbremse nicht [PAGE 192] eingehalten werden kann, muss man das Feld öffnen und alle Ausgaben auf diesen "Grill" legen.

    4. Bei den genannten Beispielen handelt es sich auch nicht durchwegs um Organisationen. Auch sind es in der Regel Leistungen, die vertraglich gebunden und eben auch nicht kurzfristig kündbar sind, weil man sich mit ihnen schon engagiert hat. Der zeitliche Horizont spielt da also eine Rolle.

    Der Bundesrat empfiehlt Ihnen aus identischen Gründen, beide Motionen abzulehnen.

  • Redetext
    Markus Hutter(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Ich spreche zu den beiden Motionen 04.3769 und 04.3770, weil sie eine Einheit bilden und auch als ausgleichende, sich ergänzende Vorstösse gleichzeitig eingereicht wurden.

    Zunächst ist man versucht zu sagen: Schön, wie die Zeit arbeitet. In der Zwischenzeit, seit Dezember 2004, konnte glücklicherweise eine Stabilisierung der Bundesfinanzen herbeigeführt werden. Auch eine leichte Reduktion der Bundesschuld wurde mittlerweile erreicht. Dennoch ist die Berechtigung der Motionen nach wie vor gegeben, weil sie grundsätzlicher Natur sind, Verbesserung bringen und auf einen Zustand reagieren wollen, der jederzeit eintreten kann.

    Gemäss Artikel 126 Absatz 4 der Bundesverfassung müssen bei Überschreiten des Höchstbetrages des Voranschlages die Mehrausgaben in den Folgejahren kompensiert werden. Dieses in der Verfassung verankerte System der Schuldenbremse ist hingegen mit hohen Risiken verbunden. Das Parlament kann sich letztinstanzlich über die Schuldenbremse und damit über die Verfassung hinwegsetzen, ohne dass eine Korrektur zu erfolgen hätte. Zielsetzung der Motionen ist deshalb genau diese Korrektur und die unbedingte Einhaltung der Schuldenbremse und/oder die unverzügliche Wiederherstellung eines schuldenbremsenkonformen Zustandes bei einer allfälligen Verletzung durch Regierung oder Parlament. Der Verfassung soll bei einer Verletzung der Schuldenbremse durch zwingend zu erfolgende Ausgabenstreichungen bei Subventionen und Beiträgen sowie bei Frühpensionierungen beim Bundespersonal Nachachtung verschafft werden.

    Die vom Bundesrat angeschnittenen grundsätzlichen Fragen betreffen die Budgethoheit, die anvisierten Ausgabenarten sowie die Unterscheidung zwischen prioritären und nichtprioritären Organisationen. Es besteht indessen keineswegs die Meinung, dass die aufgeführten Organisationen abschliessend und exklusiv betroffen sein müssten, sondern die Aufzählung erfolgt im Sinne einer beispielhaften Nennung möglicher Subventions- bzw. Beitragskürzungen. Selbstverständlich ist es dem Bundesrat überlassen, die Auswahl nach seinen Prioritäten neu und anders vorzunehmen. Es ist hingegen schlüssig, bei jenen Positionen anzusetzen, die den Bundeshaushalt besonders stark belasten und bei denen eine gewisse Handlungsfreiheit besteht.

    Was bereits abgeschlossene Verträge und die dadurch eingeschränkte Möglichkeit zur Senkung bereits vereinbarter Subventionen und Beiträge betrifft, ist zu vermerken, dass die Reduktion aus diesem Grund nur bis maximal 50 Prozent der budgetierten Zusagen ausmachen darf - eben um Vertragsverletzungen zu vermeiden.

    Wichtig im Sinne einer Opfersymmetrie ist der innere Zusammenhang beider Motionen. Weil eben Schuldenbremsenkonformität für sämtliche Ausgabenarten gilt, sollen mit diesen Motionen auch mehrere Ausgabenarten von einer allfälligen Reduktion betroffen werden. So ginge es, falls die Schuldenbremse verletzt würde, nicht allein um die Kürzung von Subventionen und Beiträgen, sondern auch um einen zu leistenden Beitrag seitens der Personalausgaben, indem bei einer Verletzung der Verfassung auf aufwendige und teure vorzeitige Pensionierungen nach Sozialplan zu verzichten wäre.

    Ich bitte Sie also, vorausschauend ein wirksames Instrument zu schaffen, um die Schuldenbremsenkonformität im Budgetprozess sicherzustellen. Wagen wir diesen Schritt zur ausgewogenen Absicherung eines von der Verfassung vorgeschriebenen Zustandes.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0