Koordination der kantonalen Bildungssysteme
(04.304)Schweiz17.06.2004
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- Eingereichter Text
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Bern folgende Standesinitiative ein:
Der Bund wird ersucht, eine Verfassungs- und Gesetzesgrundlage zu schaffen, welche die kantonalen Bildungssysteme in der Schweiz koordiniert, insbesondere:
1. die Bildungsstufen (von der Vorschule bis zur Tertiärstufe), ihre Dauer und das Einschulungsalter festlegt;
2. die Abschlüsse am Ende der Sekundarstufen I und II und der Anschlüsse an deren Folgestufen regelt.
- Titel des GeschäftesKoordination der kantonalen Bildungssysteme
Data: OpenParlData · CC BY 4.0