Skip to main content

Neuer Lohnausweis verstärkt den Formularkrieg

(03.5143)Fragestunde. FrageErledigt
Schweiz10.06.2003
Speeches(3)
Sorted by Speech date, Descending
3 Results
  • Redetext
    Kaspar Villiger(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Der Lohnausweis ist ja ein Dokument, das wahrheitsgetreu ausgefüllt werden muss und in der Steuererklärung zur Urkunde wird, die man nicht fälschen darf. Der Arbeitgeber hat selbstverständlich schon heute die Verantwortung, den Lohn korrekt anzugeben. Bei den Spesen ist das Problem immer: Sind sie ein versteckter Lohnbestandteil, oder sind es echte Spesen? Ich glaube, es ist durchaus richtig, dass der Arbeitgeber auch dazu Stellung nehmen muss.

    Auf Ihre Fragen ist ja noch einmal eine Gesprächsrunde durchgeführt worden; auch mit dem Gewerbeverband, mit der Wirtschaft. Ich glaube, man hat jetzt einvernehmliche Lösungen gefunden. Wir alle haben ein Interesse daran, dass wahrheitsgemäss und korrekt deklariert wird.

  • Redetext
    Guido Zäch(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Nach heutiger Praxis ist es die Aufgabe des Arbeitnehmers, in seiner Steuererklärung nach bestem Wissen und Gewissen wahre Angaben zu machen. Neu soll dafür - unter Strafandrohung - der Arbeitgeber zuständig sein. Diese Verschiebung widerspricht dem Grundsatz der Selbstverantwortung und bringt eine zusätzliche Belastung mit sich, weil alle Spesen durch den Arbeitgeber berechnet werden müssen. Bereits jetzt müssen die KMU pro Monat durchschnittlich 59 Stunden für administrative Belange einsetzen.

    Ist es sinnvoll, nun neu den Arbeitgeber für diese Berechnungen haftbar zu machen und diese Verantwortung gegenüber dem Staat vom Bürger auf den Arbeitgeber abzuwälzen?

  • Redetext
    Kaspar Villiger(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Als Folge der formellen Steuerharmonisierung und des Übergangs der letzten drei Kantone zur einjährigen Veranlagung mit Gegenwartsbemessung erfährt der von der Schweizerischen Steuerkonferenz ausgearbeitete, neue gesamtschweizerische Lohnausweis an sich erhebliche Vereinfachungen. Doch wird im Interesse einer gesetzeskonformen Besteuerung neu gezielt nach den [PAGE 898] Natural- und Gehaltsnebenleistungen gefragt - den so genannten "fringe benefits", die in den letzten Jahren vermehrt ausgerichtet werden. Dies kann bei Unternehmen, die solche Leistungen im Rahmen ihrer Personal- und Lohnpolitik anstelle von Geld in grösserem Ausmass ausrichten, zu einem gewissen administrativen Mehraufwand führen. Ich glaube aber - wir sind uns wohl alle einig -, dass man das aus Gründen der Steuergerechtigkeit mit erfassen muss.

    Anders als in den Medien verschiedentlich dargestellt, waren im neuen Lohnausweis hinsichtlich der Spesenvergütungen von Anfang an keine Änderungen beabsichtigt. Für leitendes Personal und Aussendienstpersonal sind vielmehr bereits seit 1979 alle Spesenvergütungen betragsmässig im Lohnausweis anzugeben.

    Um den nun seitens der Wirtschaft geltend gemachten administrativen Aufwand möglichst zu minimieren, wurde der ganze Fragenkomplex von einer gemischten Arbeitsgruppe aus Vertretern der Wirtschaftsverbände und der Schweizerischen Steuerkonferenz geprüft. Dabei konnten wesentliche Verbesserungen erzielt werden. Als Ergebnis wurden Rahmenbedingungen und Richtwerte festgelegt, bei deren Einhaltung auf die betragsmässige Angabe der effektiven Spesen und der Gehaltsnebenleistungen, die nicht so stark ins Gewicht fallen, verzichtet wird. Hier ergeben sich also im Vergleich zum heutigen Zustand gewisse administrative Entlastungen.

    Der neue Lohnausweis gelangt für die Bescheinigung der Löhne 2004 erst auf freiwilliger Basis zur Anwendung; für die Löhne vom Jahr 2005 an wird er in der ganzen Schweiz obligatorisch sein.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0