Finanzpolitischer Spielraum für ein nachhaltiges Ausgabenwachstum
(02.3573)- Redetext
- RedetextKaspar Villiger(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Ich muss zur Frage, ob Sie diese Motion überweisen sollen oder nicht, etwas vorausschicken: Ich glaube, als Chambre de réflexion sollten Sie keine Vorstösse überweisen, die schlicht nicht realisierbar sind. Das ist mein Problem. Wenn Herr Merz sagen würde, der Vorstoss könne als Postulat überwiesen werden, würde ich zur Not sogar sagen, die Stossrichtung sei okay, und würde dem Bundesrat nichts davon erzählen. Damit könnte ich noch leben. Aber ich will Ihnen nicht einfach eine billige Brücke bauen. Ich bin mit den Überlegungen von Herrn Merz eigentlich einverstanden; das weiss er auch. Aber ich glaube, dass es objektiv nicht machbar ist, und versuche, das zu begründen.
Wir haben ja signalisiert - Herr Merz hat es erwähnt -, dass Handlungsbedarf besteht. Wir haben eine finanzpolitische Standortbestimmung in diese Richtung in Aussicht gestellt. Das Ziel ist, dass wir nicht nur die Schuldenbremsenkonformität des Finanzplanes hinkriegen, sondern auch noch ein bisschen politischen Handlungsspielraum erhalten. Politik kann ja nicht darin bestehen, dass man gar nichts mehr machen kann. Es wäre natürlich am einfachsten, wenn man immer einen Ausgleich hätte, oder noch besser, wenn man immer Bisheriges etwas abbauen könnte, wenn etwas Neues kommt. Aber wenn man Schuldenbremsenkonformität ohne Steuererhöhung will, braucht es auch Verzichtplanungen, und die Budgetdebatten zeigen: Solche Verzichtplanungen setzen Gesetzesänderungen voraus, weil sonst die Manövriermasse viel zu klein ist.
Warum ist der Finanzplan, den Sie in ablehnendem Sinn zur Kenntnis genommen haben, nicht schuldenbremsenkonform?
1. Es sind hier die Fragen enthalten, die noch nicht entschieden sind, nämlich die Frage, ob der Bund seinen Anteil am demographiebedingten Mehrwertsteuerprozent für die AHV/IV behalten kann oder nicht, sowie die Frage des Umfanges des Sozialzieles. Sollten Sie bei diesen Fragen dem Bundesrat folgen, würde es einfacher.
2. Wenn man das auf der Basis der alten Einnahmenschätzung gemacht hätte, wäre sogar der Finanzplan schuldenbremsenkonform gewesen. Nun ist aber zusätzlich der Einnahmeneinbruch gekommen - darüber haben wir uns unterhalten. Dazu kommen natürlich noch sehr viele ungelöste Probleme, die irgendwo in der Pipeline sind, bei denen man sagt: Da sollte der Bund etwas übernehmen, dort sollte der Bund etwas übernehmen.
Was kann man nun tun? Wenn Sie uns also bei diesen Mehrwertsteuerprozenten folgen, dann wird alles sehr viel einfacher. Sonst ist das Problem vielleicht nicht einmal so zu lösen, wie es der Bundesrat gerne lösen möchte. Wenn Sie uns bei diesen Mehrwertsteuerprozenten folgen, wäre der Bereinigungsbedarf mit ein bisschen Disziplin - immer aus Sicht des Bundesrates - akzeptabel.
Nun sind wir zum Schluss gekommen, dass wir ein Entlastungspaket in der Grössenordnung von 1,6 Milliarden Franken schnüren sollten. Das würde einen Handlungsspielraum von etwa einer halben Milliarde Franken für neue Aufgaben einschliessen. Das ist ein Betrag - ich komme dann noch auf die 7 Milliarden Franken zu sprechen -, den man für die Realisierung dieses Vorhabens nicht unterschätzen darf. Wo liegt eigentlich unser Hauptproblem? Unser Hauptproblem besteht darin, dass wir gewisse "Kostentreiber" im Sozialbereich haben, welche die Ausgaben wachsen lassen, ohne dass wir ein Gesetz ändern oder etwas Zusätzliches beschliessen. Das betrifft vor allem die AHV und die IV. Das Problem liegt darin, dass die Grössenordnung der Zusatzkosten derart ist, dass wir das in anderen Bereichen - das bin ich mit dem Bundesrat überzeugt - nicht kompensieren können.
Jetzt spielt es, Herr Merz, keine Rolle, ob Sie sagen, die 7 Milliarden Franken seien am Schluss, wo das Wachstum ist, und man müsse sie wegsparen. Wenn man das wollte, müsste man natürlich eine Politik betreiben, dass diese Kosten gar nicht entstehen. Aber weil sie im Sozialbereich einfach kommen, würden wir in den anderen Bereichen so viel [PAGE 1213] wegsparen müssen, dass wir das - das muss ich Ihnen sagen - für nicht realisierbar halten. Ich sehe auch in den momentan laufenden Reformen bei der AHV und der IV nicht die Lösung des Problems. Denn dort haben Sie nicht Sparmassnahmen beschlossen, oder Sie sind nicht daran, Sparmassnahmen zu treffen, die es erlauben würden, bei gleichbleibenden oder nur mit dem BIP wachsenden Einnahmen diesen Sozialwerken das Überleben zu ermöglichen. Das würde bedeuten, dass Sie wahrscheinlich im Rentenbereich signifikant abspecken müssten. Wenn man das nicht will, nehmen die Kosten zu. Das kann niemand ändern. Man kann sich nur noch politisch darüber unterhalten, wie viel Sie für den Rentenvorbezug geben wollen, wie Sie es mit den Witwer- und Witwenrenten halten wollen usw. Da kann man das eine oder andere machen. Aber es sind mir keine Modelle bekannt, die dazu führen würden, dass die Sozialwerke mit den Einnahmen, die sie heute haben und die ungefähr im Gleichschritt mit dem BIP wachsen, überleben können, weil das schon normalerweise der Elastizität der Einnahmen beim Bund entspricht.
Also passiert eben beim Bund das andere. Wir könnten wohl langfristig diese Zunahme mit dem BIP finanzieren. Aber weil die Demographie "zuschlägt" und weil bei der IV mit den psychischen Krankheiten usw. eine Kostenentwicklung vorliegt, die noch niemand so richtig analysiert hat, nehmen diese Ausgaben eben viel stärker zu als das Bruttoinlandprodukt. Diese Scherenbewegung kann der Bund nicht finanzieren. Wenn der Bund die durch diese Scherenbewegung entstehenden Beträge wegsparen will, geht das an den Kern der bundesstaatlichen Aufgabenerfüllung.
Herr Stähelin, Sie haben gesagt, der Bundesrat solle Vorschläge für Einsparungen machen - aber Sie haben mir nicht mit einem Indiz gesagt, wo wir diese Grössenordnungen auffangen könnten. Ist das im Bereich der Landwirtschaft, ist das im Bereich des öffentlichen Verkehrs, ist das im Bereich des Strassenbaus, ist das im Bereich der Forschung und Bildung? Sie müssen wissen: Wenn Sie uns im Ausgabenwachstum eine Beschränkung auf die Teuerung auferlegen und die Ausgaben im Sozialbereich weit stärker wachsen als die Teuerung, dann heisst das, dass der übrige Bereich der Bundesausgaben weit weniger wachsen kann als die Teuerung. Das bedeutet eine Realabnahme für alle Bereiche mit Ausnahme des sozialen Sektors, bei dem Sie im Moment über Reformen beraten.
Ich bin hier natürlich auch der Meinung von Herrn Merz: Man spricht ja schon von einer 12. AHV-Revision. Sie werden die Hausaufgaben bei der AHV schon wieder neu anpacken müssen, kaum ist das, was Sie beschliessen, fertig. Aber ich habe hier noch keine Modelle gesehen, die diesen Effekt voll aufheben würden. Vielleicht mildern sie ihn ein bisschen, aber sie heben ihn nicht auf. Wir versuchen eigentlich, hier ein Maximum herauszuholen und - wie wir im Finanzleitbild sagen - diese Zunahme der Staatsquote, zumindest ohne die Demographieeffekte, bremsen zu können, vielleicht sogar so, dass sie der Teuerung entspricht oder sogar darunter liegt. Aber dann müssen Sie in der Motion diese Bereiche ausklammern; und weil Sie das eben nicht getan haben, halten wir das für nicht machbar.
Ich sage Ihnen jetzt noch etwas zum Bereich der IV. Die Zunahmen bei der IV, die wir finanzieren müssen, beschränken sich nicht nur auf die Zunahme der Leistungen bei der IV, sondern es geht auch um die Sanierung der IV, weil wir in den letzten Jahren die IV zum Teil über die Verschuldung finanziert haben. Ungefähr die Hälfte des geplanten Mehrwertsteuerprozentes dient eigentlich nur dazu, den Schuldenberg wieder abzubauen und den Zeiger bei der IV wieder auf Null zu stellen. Auch das müssten wir gemäss Ihrer Motion kompensieren und auffangen. Ich nehme z. B. einfach das Ausgabenwachstum im Finanzplan von 4,4 Prozent. Wenn wir nur den Teil zur Sanierung der IV - nur das, was wir für die "Altlast IV" aufwenden müssen - von diesen 4,4 Prozent Ausgabenwachstum wegnehmen, dann kämen wir auf 3 Prozent herunter; und das ist dann schon in der Grössenordnung des BIP. Sobald Sie uns solche Ausnahmen gestatten, kommt die Motion in die Nähe der Realisierbarkeit. Aber wenn Sie uns das nicht gestatten, muss ich Ihnen einfach gestehen, dass ich keine reale Umsetzungsmöglichkeit sehe; und ich bin ja der grösste "Spar-Onkel" und froh über alles, bei dem Sie mich unterstützen. Ich bin Ihnen dankbar für diese Vorstösse, aber Sie sollten von uns nicht etwas verlangen, was nicht machbar ist. Das ist eigentlich der Grund dafür, dass wir die Motion zur Ablehnung empfohlen haben, von der Stossrichtung her hätten wir sie als Postulat entgegennehmen können.
Ich sage Ihnen aber noch, was wir wirklich machen. Es ist nicht so, Herr Stähelin, dass wir einfach von Budget zu Budget "weiterwursteln" wollen. Zu diesen 1,6 Milliarden Franken des Entlastungspaketes 2004: Ich habe einmal am "runden Tisch" mit allen Kantonen usw. ein Programm von 2 Milliarden Franken "gestrickt"; schon das war eine gewaltige Aufgabe. Wenn Sie jetzt noch mehr wollen, dann müssen Sie einfach meine Beurteilung der politischen Lage verstehen. Aber wir wollen das jetzt eben nicht im "Hoppla-Hopp-Budgetverfahren" machen, sondern wir wollen das mit einer breiten Struktur sehr systematisch und möglichst sozialverträglich machen. Wir möchten das auch möglichst nicht auf die Kantone verlagern. Wir möchten uns diesen Handlungsspielraum geben. Wir möchten uns also mit allen politischen Kräften abstimmen, um es nachher mehrheitsfähig zu machen; denn solche Programme beinhalten immer die Gefahr, dass sie so viele unangenehme Einzelentscheide nach sich ziehen, sodass nachher alle, die gegen etwas sind, dann gegen alles sind und sich verbünden, um das Ganze zu Fall zu bringen.
Das war eigentlich das Schöne am "runden Tisch": Es gelang, das Referendum zu verhindern. Hätten wir ein Referendum gehabt, wäre es wahrscheinlich wieder sehr schwierig geworden. Da haben viele von Ihnen, die damals schon dabei waren, mitgeholfen, und das werde ich nicht vergessen, denn das alles geht nur miteinander.
Wenn aber die Messlatte zu hoch ist und die Massnahmen in zwingender Form vorgesehen sind, habe ich hier auch staatspolitische Bedenken. Das ist der Grund dafür, dass ich trotz aller Sympathie für das Anliegen, trotz der Zustimmung zu allem, was hier gesagt worden ist, im Namen des Bundesrates sagen muss, dass der Auftrag so nicht realisierbar ist. Deshalb muss ich die Motion zur Ablehnung empfehlen. Hätten Sie mir das Anliegen in der Form des Postulates unterbreitet, hätte ich gesagt, à la bonheur, damit kann ich leben, aber hier wollen Sie etwas beschliessen, bei dem Sie in vier Jahren selber merken werden, dass es so nicht realisiert werden konnte, sogar beim besten Willen nicht. Das ist also der Grund für meine ablehnende Haltung. Es widerstrebt mir, jenen zu widersprechen, die mir helfen wollen, Herr Merz. Das ist ja das Traurige, aber in der Politik gibt es hin und wieder auch das.
- RedetextPierre-Alain Gentil(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
J'aimerais vous inviter à suivre le Conseil fédéral et à rejeter cette motion.
Il y a pour cela un certain nombre d'arguments que le Conseil fédéral évoque lui-même et sur lesquels je ne souhaite pas revenir. Mais j'aimerais en ajouter trois, qui me conduisent à vous proposer le rejet de cette motion.
Premièrement, il y a un choix de principe qui est énoncé tout au début du développement par écrit de M. Merz, qui indique qu'il veut "stabiliser durablement la quote-part de l'Etat, voire" - je souligne - "l'abaisser à long terme". Il y a dans ce texte la volonté claire d'abaisser la quote-part de l'Etat. C'est un objectif que nous ne pouvons pas accepter comme principe. On peut discuter sur la quote-part de l'Etat, mais décider comme principe politique que le but souhaitable est de l'abaisser à long terme est quelque chose qui ne nous semble pas acceptable.
Deuxièmement, et malgré ce que dit M. Merz, il est incontestable que son texte s'ajoute à une série de dispositions qui vont limiter de manière extrêmement forte la souveraineté budgétaire du Parlement. Nous avons déjà vécu, lors de cette session, les différentes contorsions que le frein à l'endettement nous a obligés à faire. Il s'agit maintenant de mettre un nouveau corset au Parlement s'agissant du budget. On peut estimer qu'en cas de transmission de la motion Merz, le Parlement n'aura quasiment plus de marge de manoeuvre dans la détermination de son budget. C'est d'ailleurs probablement un des objectifs de ce texte.
Troisièmement enfin, ce texte est particulièrement malvenu au moment où nous abordons un cycle de conjoncture défavorable. On pourrait comprendre une partie du raisonnement de M. Merz si nous étions en train de vivre une période économique d'expansion avec des taux d'inflation extrêmement élevés: il y aurait alors de sa part le souci d'éviter que le budget de l'Etat suive ce cours élevé d'inflation. Mais il faut bien dire que nous sommes maintenant dans des conditions tout à fait différentes.
Le budget de l'Etat doit assurer une partie des dépenses parce que la croissance n'est pas au rendez-vous. Il y a incontestablement, dans ce texte, un aspect anticyclique qui est tout à fait dommageable et qui me conduit à vous proposer de le rejeter.
En conclusion, et pour des raisons qui tiennent à la fois au principe de la souveraineté du Parlement en matière budgétaire et à un aspect de politique conjoncturelle, je vous invite à rejeter cette motion.
- RedetextPhilipp Stähelin(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Ich verstehe den Antrag des Bundesrates auf die Ablehnung der Motion Merz eigentlich nicht. Wenn er das stete Anwachsen der Ausgaben und damit die negative Entwicklung der Staats- wie der Steuerquote langfristig tatsächlich in den Griff bekommen will, ist er doch auf entsprechende Unterstützung aus dem Parlament angewiesen! Sonst höre ich ja eigentlich stete Klagen des Finanzministers über Vorstösse, die Mehrausgaben bringen.
Die Motion will dem Bundesrat in seinen Bemühungen nun umgekehrt Schützenhilfe leisten - und der Bundesrat wehrt sich dagegen. Das ist für mich wie gesagt unverständlich. Dabei richtet sich der Blick der Motion in die Zukunft, auf die Jahre 2004 bis 2007. Die Motion will nun die Zeit nutzen. Nichthandeln wird den Druck auf die Finanzentwicklung massiv verstärken und uns die Handlungsfreiheit nehmen. Wenn wir allein mit der Schuldenbremse - das lese ich aus der Antwort des Bundesrates heraus - Finanzpolitik betreiben, sind wir immer zu spät und werden wie dieses Jahr immer wieder mit generellen Kürzungen und Rasenmähermethoden Vorlieb nehmen und im Nachhinein reagieren müssen.
Die Motion will gerade in diesem Punkt ein anderes Vorgehen. Sie will rechtzeitig Vorschläge des Bundesrates zu Gesetzes- und Verfassungsänderungen auf dem Tisch, welche die notwendigen Einsparungen ermöglichen. Neue Ausgaben - das wissen wir - sind oftmals nötig oder gar unausweichlich. Aber ebenso oft werden Routineausgaben nicht mehr hinterfragt, sondern schlicht fortgeschrieben. Die [PAGE 1212] gesetzliche Grundlage - und vielleicht sogar die gesetzliche Verpflichtung - liegt ja vor. Vor allem hier will die Motion den Hebel ansetzen, hier will sie wieder finanziellen Handlungsspielraum schaffen.
Zweifellos ist es dem Finanzminister bewusst, dass solche Überprüfungen, dass ein solches Durchkämmen der gesetzlich gebundenen Ausgaben seitens der übrigen Departemente wohl kaum mit Begeisterung an die Hand genommen werden. Deshalb ist steter Druck durch das Parlament der Sache eben durchaus dienlich. Gerade dies will die Motion. Bundesrat und Verwaltung haben die beste Übersicht, wo Entlastungen möglich sind. Wir brauchen deren Mitwirkung, gezielte Massnahmen sind dem Rasenmäher bei weitem vorzuziehen.
Wenn der Bundesrat im Übrigen darauf hinweist, bis 2006 seien nach der Motion 7 Milliarden Franken Einsparungen notwendig, so ist dies wirklich eine Frage der Formulierung; Herr Kollege Merz hat darauf hingewiesen. Es lässt sich durchaus auch sagen, dass die Motion nicht 10 Milliarden, sondern lediglich 3 Milliarden Franken mehr - aber immer noch mehr - Ausgaben zulässt. Auch die Aussage, die Motion sei zu restriktiv, weil sie an der Teuerung und nicht am nominellen Wirtschaftswachstum anknüpft, ist in Zeiten des Wachstums um Null herum zu relativieren. Diese Argumente überwiegen nicht gegenüber dem Willen, die Ausgaben gezielt zu hinterfragen, statt sie generell kürzen zu müssen.
Ich bitte um Überweisung der Motion.
- RedetextHans-Rudolf Merz(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Ich könnte mir die Sache jetzt einfach machen, indem ich sage: Da der Bundesrat [PAGE 1211] angekündigt hat, dass er für nächstes Jahr eine Sanierungsbotschaft ausarbeiten will, könnte man diesen Teil einfach in jene Botschaft einpacken, und zwar als eines von mehreren Modellen. Denn diese Botschaft muss ja Alternativen zu den Entwicklungen aufzeigen, wie sie heute im Finanzhaushalt ablaufen. Anders kann ich mir das gar nicht vorstellen. In der Tat ist das auch das Hauptmotiv, weshalb ich an der Motion festhalten möchte.
Nun begründet der Bundesrat seinen Antrag auf Nichtüberweisen allerdings auf anderen Feldern. Er führt erstens demographische Gründe an. Er sagt zweitens, dass dann real keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung stünden und drittens, dass er bereits im nächsten Jahr eine grundsätzliche Standortbestimmung im Finanzbereich vornehmen wolle, und dabei wolle man dann zusätzliche Handlungsspielräume schaffen.
Der Haushalt eines entwickelten Staates - und das sind wir ja - muss auf der Summe von volkswirtschaftlichen Leistungen beruhen und sich an diesen orientieren. Wir leben in einer sozialen Marktwirtschaft, und diese soziale Marktwirtschaft ist eine Errungenschaft. Damit die Nachhaltigkeit dieser sozialen Marktwirtschaft gewährleistet ist, müssen die Staatsausgaben wachsen. Das ist mir klar. Aber schon dem Erstsemestrigen im Studium der Volkswirtschaftslehre wird jeweils das berühmte Bild von Butter und Kanonen vorgeführt, verbunden mit der Frage, was von beidem der Staat bevorzugen solle. Die Antwort kennen Sie. Sie ist so alt wie die Erkenntnis, die Paracelsus von Einsiedeln gehabt hat: Die Menge machts. Die Menge machts! Der Staat darf auf die Dauer nicht mehr wachsen als er sein Wachstum verkraften kann, und die Begrenzung des Wachstums auf die Teuerung ist nun, gegenüber dem BIP-Wachstum der Volkswirtschaft, ein ehrgeiziges Ziel. In gewissen Situationen ist das zugegebenermassen das ehrgeizigere Ziel, als wenn man das BIP-Wachstum zugrunde legt. Der Witz an der Sache ist nun genau der, dass normalerweise zwischen Teuerung und BIP-Wachstum ein gewisser Spielraum entsteht, und um diesen diskutieren wir.
Nun zu den drei Kritikpunkten des Bundesrates:
1. Zur Demographie: Der Bundesrat verweist in seiner Stellungnahme bzw. in seinem Ablehnungsantrag zu meiner Motion auf das Finanzleitbild. Dieses enthält auch Ziele im Zusammenhang mit der Demographie. Es sind Ziele in der Steuer-, Fiskal- und Staatsquotenpolitik. Es wird gefordert, dass die Steuer-, Fiskal- und Staatsquoten zu den tiefsten in der OECD gehören sollen. Eines der Ziele lautet, die Verschuldungsquote des Bundes sei auf ein nachhaltiges Mass zu senken. Wie aber wollen Sie das tun, wenn zusätzlich zum BIP-Wachstum die demographische Entwicklung gewissermassen "hors concours" finanziert werden soll? Es zeigt sich an diesem Beispiel, dass wir es nach meiner Einschätzung bisher versäumt haben, den Bericht IDA-Fiso 2 über den Horizont des Jahres 2010 hinaus zu vertiefen. Ich habe das in letzter Zeit an dieser Stelle mehrfach zum Ausdruck gebracht. A propos Leitbild: Unter den Grundsätzen sei noch ein anderer herausgegriffen. Er lautet dahin gehend, dass man Mehrausgaben für neue Aufgaben vorrangig durch Einsparungen in bisherigen Aufgabenbereichen auffangen soll. Strikte ausgelegt würde dies bedeuten, dass die Teuerung eben ausreicht, wenn effektiv Neues durch Altes ersetzt wird.
2. Zur Anbindung an die Teuerung: Der Bundesrat behauptet, das sei gegenüber dem BIP-Wachstum restriktiver. Ich bin nicht dieser Auffassung - oder nicht in jedem Fall. Nehmen wir den Fall, in dem das Realwachstum Null oder sogar negativ ist - das war in den beiden letzten Jahrzehnten mehrfach der Fall. Ich habe hier vor mir eine Tabelle, aus der ganz klar hervorgeht, dass in den Jahren 1991 bis 1994 und jetzt wieder seit 2001 die Teuerung höher war als das Wachstum des Bruttoinlandproduktes. In Zeiten wirtschaftlich starken Wachstums wächst eben umgekehrt dann auch der Staatshaushalt, wenn diese Relation herangezogen wird. Aber warum muss denn der Staatshaushalt mit dem Bruttoinlandprodukt wachsen? Das kann nicht der Massstab sein. Der Staatshaushalt soll mit den Aufgaben wachsen, der Bundespräsident hat es eben vorhin auch gesagt. Er wächst dann, wenn neue Aufgaben kommen, aber er kann und soll doch nicht automatisch mit dem Bruttoinlandprodukt wachsen, das ist für mich in sich kein schlüssiges Kriterium.
Zudem ist der Hinweis in der Stellungnahme des Bundesrates zur Motion etwas hypothetisch, es müssten Kürzungen in der Höhe von jährlich 7 Milliarden Franken vorgenommen werden. Er setzt nämlich voraus, dass in der Planung ab 2005 Mehrausgaben quasi gesetzt werden und dann wieder wegzusparen sind. Das Ganze ist damit für mich auch etwas eine Frage der Optik, nämlich ob man schon beim Nichtausgeben sparen soll oder ob man zuerst planen soll, um dann von den Planungen wieder zurückzukommen.
3. Zur Schuldenbremsenkonformität: Nach meiner Meinung ist das der Hinweis auf das Auffangbecken für diese Motion, nämlich, wie eingangs erwähnt, die vorgesehene Planung für eine Sanierungsbotschaft. Die Schuldenbremse darf ja nicht bloss als Verhinderungsinstrument für die Neuverschuldung interpretiert werden. Selbst wenn es gelänge, die Neuverschuldung zu verhindern, würden wir nur einen Gewichtsstein vor uns herschieben. Alles mündet freilich am Ende in die Frage: Wo kann sozial-, wirtschafts- und gesellschaftsverträglich was gespart werden, und wo kann auf was verzichtet werden?
Es würde zu weit führen, wenn ich hier die ganze Auslegeordnung machen würde. Aber die Stichworte liegen auf der Hand; die entsprechenden Geschäfte sind ja zum Teil auch in Bearbeitung: die Gesundheit, die öffentliche Verwaltung, der Verkehr, die Besteuerung, die Auslandbeziehungen, die Sozialversicherungen unter dem Aspekt der Konsolidierung, nicht der Leistungsschmälerungen. Deshalb bin ich der Meinung, dass man diese Motion überweisen sollte.
Mittlerweile hat sich die Grundlage ergeben, um die Motion weiterzuverfolgen. Im Vordergrund steht die bundesrätliche Absicht einer finanzpolitischen Auslegeordnung 2003. Dort hinein gehören diese Fragen zum Ausgabenwachstum. Wenn man diese Fragen schon prüft, dann sollte man sie nicht einseitig auf das BIP-Wachstum ausrichten, sondern man sollte die Gelegenheit zu einem ausgeweiteten Denken benutzen, man sollte in jener Botschaft diese Überlegungen zu Ende denken. Das ist in der Stellungnahme des Bundesrates zur Motion nicht der Fall. Deshalb sehe ich diese Motion als ein Element zur Schnürung dieses Sanierungspakets.
Ich bitte Sie, die Motion zu überweisen.
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