BSE. Reihenuntersuchung der Rinder in der Schweiz
(02.306)Schweiz14.08.2002
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- Eingereichter Text
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung ersucht die Republik und Kanton Jura den Bund, die Rinder in der Schweiz einer systematischen Reihenuntersuchung zu unterziehen, um eine maximale Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten, das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten wiederherzustellen und somit der Rinderwirtschaft wieder Zuversicht zu verschaffen.
- Titel des GeschäftesBSE. Reihenuntersuchung der Rinder in der Schweiz
Data: OpenParlData · CC BY 4.0