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Personalwesen, Besoldungskosten/Festlegen Budgetgrundlagen

(18143)Bericht und Antrag
Gemeindeparlament Olten (SO)10.12.2002
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11 Results
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    19. November 2008
    Mit 43:4 Stimmen wurde Eintreten beschlossen.

    Ein Antrag der Grünen auf 2,7% Lohnanpassung wurde abgelehnt.

    Mit 39:3 Stimmen bei 3 Enthaltungen wurde dem Antrag des Stadtrates zugestimmt.
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    21. November 2007
    Mit 45:0 Stimmen wurde Eintreten beschlossen.

    Mit 29:17 abgelehnt wurde ein Antrag der Grünen/Ja auf eine Lohnanpassung von 1,5%.

    Mit 44:2 Stimmen zugestimmt wurde folgendem

    Beschluss:

    1. Dem städtischen Personal wird für das Jahr 2008 eine Lohnanpassung von 1% gewährt.

    2. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
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    21. November 2007
    Sehr geehrte Frau Präsidentin
    Sehr geehrte Damen und Herren

    Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgenden Bericht und Antrag:

    1. Ausgangslage

    Gestützt auf Art. 22 Personalreglement legt das Gemeindeparlament auf der Summe der Gehälter und Zulagen des Gemeindepersonals allfällige Lohnanpassungen fest. In den letzten drei Jahren wurden Lohnanpassungen für das städtische Personal wie folgt gewährt:

    2005 1,5%
    2006 1,0%
    Zusätzlich wurde im Budget 2006 für die Umsetzung der Besoldungsrevision eine einmalige Rückstellung in Höhe von 0,5 % der gesamten Lohnsumme des städtischen Personals vorgenommen.
    2007 1,1%

    An der Sitzung vom 27. September 2007 hat sich das Parlament im Rahmen der Beratung der geplanten Teilrevision des Personalreglements dafür ausgesprochen, dass es weiterhin jährlich über die Kaufkrafterhaltung beschliesst und dabei der aktuelle Landesindex der Konsumentenpreise nicht im Vordergrund steht.

    Die Prognosen der wichtigsten Ökonomen unseres Landes (UBS, CS, Seco, KOF, BAK, Créa) sagen zurzeit eine durchschnittliche Jahresteuerung 2008 von über 1% voraus. In den Budgetzahlen 2008 ist 1% eingerechnet.

    Die Besoldungsordnung für die Lehrkräfte richtet sich nach den kantonalen Vorschriften bzw. dem am 1.1.2005 in Kraft getretenen Gesamtarbeitsvertrag. Der Regierungsrat hat mit den Personalverbänden über die Lohnrunde 2008 partnerschaftlich verhandelt. Die Parteien einigten sich darauf, dass dem Staatspersonal auf 1.1.2008 eine Lohnerhöhung um 2 Prozent (0,7% Teuerungsausgleich und 1,3% Reallohnerhöhung) zugestanden wird.

    2. Antrag des Stadtrates

    Der Stadtrat beantragt dem Gemeindeparlament in Kombination mit der Besoldungsrevision auf Grund der prognostizierten Jahresteuerung eine Lohnanpassung für das Jahr 2008 von 1%.


    Beschlussesantrag:

    1. Dem städtischen Personal wird für das Jahr 2008 auf Grund der prognostizierten Jahresteuerung eine Lohnanpassung von 1% gewährt.

    2. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

    Olten, 15. Oktober 2007


    NAMENS DES STADTRATES VON OLTEN
    Der Stadtpräsident: Der Stadtschreiber:

    Ernst Zingg Markus Dietler
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    7. Dezember 2005
    Folgender Beschluss wurde gefasst:

    1. Dem städtischen Personal wird für das Jahr 2006 eine Lohnanpassung von 1% gewährt.

    2. Zusätzlich wird im Budget 2006 für die Umsetzung der Besoldungsrevision zu Gunsten des städtischen Personals eine Rückstellung in Höhe von 0,5% der gesamten Lohnsumme des städtischen Personals vorgenommen.

    3. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
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    7. Dezember 2005
    Sehr geehrte Frau Präsidentin
    Sehr geehrte Damen und Herren

    Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgenden Bericht und Antrag:

    1. Ausgangslage

    Gestützt auf Art. 22 Personalreglement legt das Gemeindeparlament auf der Summe der Gehälter und Zulagen des Gemeindepersonals einen allfälligen Teuerungsausgleich fest. In den letzten drei Jahren wurde der Teuerungsausgleich für das städtische Personal wie folgt gewährt:

    2003 0,9%
    2004 0,5%
    2005 1,5%

    Zurzeit liegt die Jahresteuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise (Stand Ende September 2005) bei 1,4%.

    Eine Lohnsummenanpassung von einem Prozent beträgt für Verwaltung und Lehrkräfte rund Fr. 340'000.-- (zuzüglich Sozialleistungen). Die Besoldungsordnung für die Lehrkräfte richtet sich nach den kantonalen Vorschriften bzw. dem am 1.1.2005 in Kraft getretenen Gesamtarbeitsvertrag. Der Regierungsrat hat in diesem Jahr erstmals mit den Personalverbänden über die Lohnrunde 2006 partnerschaftlich verhandelt. Beide Parteien einigten sich darauf, dass dem Staatspersonal auf 1.1.2006 eine Lohnerhöhung um 1,5 Prozent zugestanden wird.

    Beim städtischen Personal fallen zudem die individuellen Stufenanstiege (Erfahrungsstufen) gemäss Art. 48 der in diesem Bereich noch gültigen AGO an. Diese Anstiege werden zum Teil durch die tiefere Einstufung von neu eintretenden Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Vergleich zu den ausgetretenen Personen kompensiert.

    Für das Budget 2006 ist im Personalbereich wie schon im Vorjahr eine Wahlmöglichkeit für die Ausrichtung der Anerkennungszulage in finanzieller Form oder in Form von Freizeit vorgesehen. Dafür wurde ein Betrag von Fr. 50’000.- aufgenommen.


    2. Anträge der Betriebskommission und der Personalverbände

    Mit Schreiben vom 17. Oktober 2005 beantragen die drei Personalverbände Personalverband Stadt Olten, vpod Gruppe Olten und VSPB Sektion Stadtpolizei Olten den vollen Teuerungsausgleich (damals aktuell 1,4%) und eine Reallohnerhöhung von 1,1%. Die BeKo hatte schon am 12. September 2005 eine Lohnanpassung inklusive Teuerungsausgleich von 2% beantragt.

    3. Antrag des Stadtrates

    Dem Stadtrat erscheint gegenwärtig eine wesentliche Reallohnerhöhung angesichts der laufenden strukturellen Besoldungsrevision, für die in der Investitionsrechnung ein Betrag vonFr. 200'000.- reserviert ist, nicht opportun. Er beantragt deshalb dem Gemeindeparla-
    ment – nicht zuletzt auch im Sinne einer Gleichbehandlung des städtischen Personals mit den Lehrkräften – eine Lohnanpassung von 1,5% respektive den Ausgleich der effektiven Teuerung, sollte diese über 1,5% betragen.


    Beschluss:

    1. Dem städtischen Personal wird für das Jahr 2006 eine Lohnanpassung von 1,5% gewährt respektive der Ausgleich der effektiven Jahresteuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise Stand November 2005 (im Vergleich zum Vorjahresstand November 2004), sollte diese über 1,5% betragen.

    2. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
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    7. Dezember 2004
    Mit 33:4 Stimmen wurde dem Antrag des Stadtrates zugestimmt.
  • BeschreibungHTML
    7. Dezember 2004
    Sehr geehrter Herr Präsident
    Sehr geehrte Damen und Herren


    Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgenden Bericht und Antrag:

    1. Ausgangslage

    Gestützt auf Art. 22 Personalreglement legt das Gemeindeparlament auf der Summe der Gehälter und Zulagen des Gemeindepersonals einen allfälligen Teuerungsausgleich fest. In den Vorjahren wurde der Teuerungsausgleich für das städtische Personal wie folgt gewährt:

    1997 kein Teuerungsausgleich
    1998 0.4%
    1999 kein Teuerungsausgleich
    2000 kein Teuerungsausgleich
    2001 2 %
    2002 2 % bis max. Fr. 80'000.-.
    2003 0,9 %
    2004 0,5 %

    Eine Lohnsummenanpassung von einem Prozent beträgt für die Allgemeine Verwaltung rund Fr. 200'000.-- (inkl. Sozialleistungen). In diesem Betrag ist eine allfällige vom Kanton zu beschliessende Lohnanpassung für die Besoldungen der Lehrkräfte nicht enthalten. Da der neue GAV zusätzliche Kosten von nahezu 2 Lohnprozenten verursacht, hat der Regierungsrat entschieden, auf eine Erhöhung der Teuerungszulagen per 1.1.2005 zu verzichten.

    Zudem fallen die individuellen Stufenanstiege (Erfahrungsstufen) gemäss Art. 48 der in diesem Bereich noch gültigen AGO an. Diese Anstiege werden zum Teil durch die tiefere Einstufung von neu eintretenden Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Vergleich zu den ausgetretenen Personen kompensiert.

    Die Jahresteuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise betrug Ende September 0,9%. Die Inflationsrate für das kommende Jahr wird auf 1 bis 1,3% geschätzt (Prognose Seco).

    Für das Budget 2005 ist im Personalbereich im Gegensatz zu den Vorjahren eine Wahlmöglichkeit für die Ausrichtung der Anerkennungszulage in finanzieller Form oder in Form von Freizeit vorgesehen. Dafür wurde ein Betrag von Fr. 95'000.- aufgenommen.


    2. Anträge der Betriebskommission und des PSO

    Im Zusammenhang mit der Thematik Teuerungsausgleich/Lohnanpassungen beantragte die Betriebskommission in Anbetracht der guten finanziellen Lage der EGO 1,5% Lohnanpassung plus den Ausgleich der effektiven Teuerung. Der Personalverband der Stadt Olten PSO unterstützte diese Eingabe.


    3. Antrag des Stadtrates

    Angesichts der weiterhin angespannten Finanzlage und insbesondere der zahlreichen Vorhaben zur Stadtentwicklung, deren Finanzierung in den kommenden Jahren gesichert werden muss, beantragt der Stadtrat dem Gemeindeparlament den Ausgleich der effektiven Jahresteuerung. Er macht indessen darauf aufmerksam, dass in die Investitionsrechnung 2004 ein Betrag von Fr. 200'000.- aufgenommen worden ist für die Durchführung einer Arbeitsplatzbewertung, die als Basis für die geplante strukturelle Besoldungsrevision dient, sowie für die Prüfung der in Art. 22 des Personalreglements erwähnten Handhabung von Leistungskomponenten.


    Beschlussesantrag:

    1. Dem städtischen Personal wird für das Jahr 2005 der Ausgleich der effektiven Jahresteuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise Stand November 2004 (im Vergleich zum Vorjahresstand November 2003) gewährt.

    2. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
  • BeschreibungHTML
    9. Dezember 2003
    Dem Antrag des Stadtrates wurde zugestimmt.
  • BeschreibungHTML
    9. Dezember 2003
    Sehr geehrter Herr Präsident
    Sehr geehrte Damen und Herren


    Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgenden Bericht und Antrag:

    1. Ausgangslage

    Für das Budget 2004 ist im Personalbereich wie bereits in den Vorjahren eine Umwandlung der Dienstaltersgratifikation und Anerkennungszulage in Urlaubstage vorgesehen, um die Personalausgaben auf einem verantwortbaren Niveau zu belassen.

    Gestützt auf Art. 22 Personalreglement legt das Gemeindeparlament auf der Summe der Gehälter und Zulagen des Gemeindepersonals einen allfälligen Teuerungsausgleich fest. In den Vorjahren wurde der Teuerungsausgleich für das städtische Personal wie folgt gewährt:

    1997 kein Teuerungsausgleich
    1998 0.4%
    1999 kein Teuerungsausgleich
    2000 kein Teuerungsausgleich
    2001 2 %
    2002 2 % bis max. Fr. 80'000.-.
    2003 0,9 %

    Eine Lohnsummenanpassung von einem Prozent beträgt für die Allgemeine Verwaltung rund Fr. 200'000.-- (inkl. Sozialleistungen). In diesem Betrag ist eine allfällige vom Kanton zu beschliessende Lohnanpassung für die Besoldungen der Lehrkräfte nicht enthalten. Der Antrag des Regierungsrates sieht ... (Zahl wird nachgeliefert) vor. Der Kantonsratsbeschluss steht noch aus.

    Zudem fallen die individuellen Stufenanstiege (Erfahrungsstufen) gemäss Art. 48 der in diesem Bereich noch gültigen AGO an. Diese Anstiege werden zum Teil durch die tiefere Einstufung von neu eintretenden Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Vergleich zu den ausgetretenen Personen kompensiert.

    Die Jahresteuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise betrug Ende September 0,5 %. Die Inflationsrate für das kommende Jahr wird auf 0,6 % geschätzt (Prognose Seco).


    2. Anträge der Personalverbände und der Betriebskommission

    Im Zusammenhang mit der Thematik Teuerungsausgleich/Lohnanpassungen fordern die beiden Personalverbände PSO und VPOD Gruppe Olten den Ausgleich der effektiven Teuerung sowie eine generelle Lohnerhöhung von 2 % zur Kompensation der in den letzten Jahren entstandenen Reallohneinbussen. Die Sektion Olten des Verbandes Schweizerischer Polizeibeamter dankt dem Stadtrat für den Antrag, die effektive Teuerung auszugleichen. Die BeKo hat an ihrer jüngsten Sitzung erklärt, dass sie eine Lohnanpassung von 1% (inkl. Teuerung) begrüssen würde, jedoch im Minimum die Ausrichtung der effektiven Teuerung verlange. Dies insbesondere da die Krankenkassenprämien im Landesindex der Konsumentenpreise nach wie vor nicht enthalten seien.


    3. Antrag des Stadtrates

    Angesichts der weiterhin angespannten Finanzlage und insbesondere der zahlreichen Vorhaben zur Stadtentwicklung, deren Finanzierung in den kommenden Jahren gesichert werden muss, beantragt der Stadtrat dem Gemeindeparlament lediglich den Ausgleich der Jahresteuerung. Hingegen schlägt er vor, in die Investitionsrechnung 2004 Fr. 200'000.- aufzunehmen für die Durchführung einer Arbeitsplatzbewertung, die als Basis für die geplante strukturelle Besoldungsrevision dient, sowie für die Prüfung der in Art. 22 des Personalreglements erwähnten Handhabung von Leistungskomponenten. Von dieser Summe sollen im Jahr 2004 für die Planung der anschliessenden Umsetzung Fr. 30'000.- ausgelöst werden.


    Beschluss:

    1. Dem städtischen Personal wird für das Jahr 2004 der Ausgleich der Jahresteuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise Stand November 2003 (im Vergleich zum Vorjahresstand November 2002) gewährt.

    2. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
  • BeschreibungHTML
    10. Dezember 2002
    Mit 26:6 Stimmen wurde dem stadträtlichen Antrag zugestimmt.
  • BeschreibungHTML
    10. Dezember 2002
    Sehr geehrter Herr Präsident
    Sehr geehrte Damen und Herren


    Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgenden Bericht und Antrag:

    1. Ausgangslage

    Für das Budget 2003 ist im Personalbereich wie bereits in den Vorjahren eine Umwandlung der Dienstaltersgratifikation und Anerkennungszulage in Urlaubstage vorgesehen, um die Personalausgaben auf einem verantwortbaren Niveau zu belassen.

    Gestützt auf Art. 22 Personalreglement legt das Gemeindeparlament auf der Summe der Gehälter und Zulagen des Gemeindepersonals einen allfälligen Teuerungsausgleich fest. In den Vorjahren wurde der Teuerungsausgleich für das städtische Personal wie folgt gewährt:

    1997 kein Teuerungsausgleich
    1998 0.4%
    1999 kein Teuerungsausgleich
    2000 kein Teuerungsausgleich
    2001 2 %
    2002 2 % bis max. Fr. 80'000.-.

    Eine Lohnsummenanpassung von einem Prozent beträgt für die Allgemeine Verwaltung rund Fr. 200'000.-- (inkl. Sozialleistungen). In diesem Betrag ist eine allfällige vom Kanton zu beschliessende Lohnanpassung für die Besoldungen der Lehrkräfte nicht enthalten. Der Antrag des Regierungsrates sieht eine generelle Lohnanpassung von 0 % für das Kalenderjahr 2003 (2002: 2,2 % über die gesamte Lohnsumme) vor. Der Kantonsratsbeschluss steht aber noch aus.

    Zudem fallen die individuellen Stufenanstiege (Erfahrungsstufen) gemäss Art. 48 der in diesem Bereich noch gültigen AGO an. Diese Anstiege werden zum Teil durch die tiefere Einstufung von neu eintretenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Vergleich zu den ausgetretenen Personen kompensiert.

    Die Jahresteuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise betrug Ende Oktober 1,2 %. Die Inflationsprognosen für das kommende Jahr werden auf rund 1 bis 1,5 % geschätzt.

    2. Stellungnahmen der Personalverbände und der Betriebskommission

    Im Zusammenhang mit der Thematik Teuerungsausgleich/Lohnanpassungen fordern die beiden Personalverbände PSO und VPOD Gruppe Olten eine generelle Lohnerhöhung von 2 bis 3 %. Die Sektion Olten des Verbandes Schweiz. Polizeibeamter spricht sich für den Ausgleich der Teuerung (aktueller Stand oder 1 %) aus. Die Betriebskommission hat sich am 23. Oktober 2002 für die Ausrichtung einer Teuerungszulage von 1 % (effektive Teuerung und
    die nicht im Landesindex der Konsumentenpreise gerechneten Prämienaufschläge der Krankenkassen) ausgesprochen.


    Beschlussesantrag:

    1. Dem städtischen Personal wird für das Jahr 2003 der Ausgleich der Jahresteuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise Stand November 2002 (im Vergleich zum Vorjahresstand November 2001) gewährt.

    2. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0