Simon Buri · GLP

de
Grosser Rat (BE)25.11.2024
Grundsatzdebatte / Débat de principe

Simon Buri, Konolfingen (GLP), SAK-Sprecher. Transparenz schafft Vertrauen. Einen Beitrag zu diesem Vertrauen möchten wir mit diesem Transparenzgesetz leisten. Dass der Grosse Rat ein solches Gesetz will, hat er mit dem klaren Eintreten in der Herbstsession zum Ausdruck gebracht. In dieser 2. Lesung klären wir die letzten Details dieser ersten kantonalen Transparenzgesetzgebung. Wir haben aus der 1. Lesung noch den einen oder anderen Auftrag aus Rückweisungen mitgenommen. Im Namen der Kommission werde ich Ihnen diesbezüglich jeweils die Haltungen und Überlegungen der Kommission mitteilen. Wie schon in der 1. Lesung werde ich jeweils aus Gründen der Ratseffizienz auch gerade das Stimmverhalten der GLP-Fraktion bekanntgeben.

Ich steige bereits kurz ein mit der ersten Abstimmung, die wir haben werden; dort geht es um die Schwelle für die Offenlegungspflicht, Art. 49a Abs. 2 Bst. a Ziff. 2. Dort haben wir den Auftrag mitgenommen, dass wir die Schwelle für die Offenlegungspflicht von Einzelspenden erhöhen sollen. Die Kommission hat diesbezüglich zwei Varianten geprüft. Sie hat zum einen geprüft, das Verhältnis von Einzelspenden und Kampagnen an das Verhältnis auf nationaler Ebene anzugleichen. Dort beträgt der Schwellenwert für Kampagnen rund 50’000 Franken, für Einzelspenden 15’000 Franken. Man kann sagen, dass dort das Verhältnis der Einzelspende gegenüber der Kampagne etwa ein Drittel beträgt. Wir haben versucht, dies auf unsere kantonale Regelung herunterzubrechen, bei der wir ja die 30’000 Franken für die Kampagne schon gesetzt haben; das würde rund 9000 Franken bedeuten. Das ist auch das, was Ihnen die SAK-Mehrheit empfiehlt.

Die zweite Variante ist, dass man eigentlich zum ursprünglichen Verhältnis zurückgeht, das der Regierungsrat beantragt hat. Er hat dort 20’000 Franken für die Kampagne und 5000 Franken für die Einzelspenden vorgesehen, dementsprechend rund ein Viertel des Spendenwerts versus Kampagnenwert, und wieder heruntergebrochen auf unsere jetzige Schwelle wären dies rund 7000 Franken. Das ist der Antrag der SAK-Minderheit.

Die SAK-Mehrheit ist der Meinung, dass es sinnvoll ist, diesen 9000 Franken den Vorzug zu geben. Das heisst, man hat das gleiche Verhältnis wie auf nationaler Ebene, und das ist im Sinn der bisherigen Linie der Kommission, nämlich einer relativ schlanken Umsetzung dieses ersten Gesetzes, das wir hier beschliessen wollen. Das Stimmverhalten der Kommission war hier 8 zu 7 bei 1 Enthaltung für den Antrag der SAK-Mehrheit.

Institution
Grosser Rat

Data: OpenParlData · CC BY 4.0