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Speech

de
Grosser Rat (BE)05.09.2023
Philippe Müller, SID-Direktor. Man sollte unbedingt davon absehen, einzelne Zwangsmittel und ihren Einsatz im Einzelnen im Gesetz zu regeln. Der Schusswaffengebrauch ist zu Recht geregelt. Die übrigen Zwangsmitteleinsätze – und davon gibt es viele – unterliegen wie der Schusswaffengebrauch den verfassungsmässigen Grundsätzen der Gesetzes- und Verhältnismässigkeit. Die Einsätze können zudem richterlich überprüft werden.

Bereits jetzt besteht im PolG die Pflicht, den Zwang vorgängig anzudrohen. Das wird in der Praxis auch befolgt. Darüber hinaus sind die Anforderungen an den Einsatz von Diensthunden bei der Ausbildung in einem ausführlichen Dienstbefehl geregelt. Ich vermute ein bisschen, dass der Antrag aufgrund eines Zeitungsartikels erstellt wurde, der kürzlich erschienen ist. Ein Zeitungsartikel, mit Unterlassungen, der unvollständig informierte und der eben auch polemische Begriffe wie «scharfer Hund» usw. enthielt.

Und es ist auch so, wie Grossrat Schori es ein bisschen angetönt hat: Man kann die Hunde regeln, man kann nachher die Handschellen regeln, den Pfefferspray, den Stock, das Destabilisierungsgerät, den Taser usw. Das führt einfach dazu, wenn man über die Dienstbefehle hinausgeht und das im Gesetz regelt, dass man dauernd Prozesse wegen kleinster formeller Vergehen hat – nicht, weil man sich irgendwie beim Richter oder bei der Richterin beklagen würde, was man ja kann. Dann würde man als Nächstes die Verfolgung mit einem erhöhten Tempo, was ja auch Leute gefährden kann, grundsätzlich nicht mehr ermöglichen. Das führt alles zur Lähmung der Arbeit der Polizei.

Ich bin kürzlich mit der Polizei Thun bei einem Nachteinsatz gewesen. Mitten in der Nacht traf die Meldung ein, dass häusliche Gewalt vorkommen soll. Da kommt es einfach dann schon auf die Zeit an. Die Polizisten gehen so vor, dass man möglichst keinen Unfall baut, weil man nicht noch zusätzlichen Blaulichteinsatz provozieren will, das ist ganz klar. Aber dass man mit einem erhöhten Tempo an den vermuteten Ort geht, weil die Zeit zählt, das ist auch klar. Auch dort könnte man dann die Polizei wiederum lähmen.

Und Frau Grossrätin Ruch muss ich einfach schon noch sagen: Neben dem, was sie vorschlägt, gibt es noch weitere Lösungen. Die eine ist vorhin schon von Grossrat Steiner genannt worden: Man kann auch stehen bleiben, wenn «Stopp!» gerufen wird. Und die andere Möglichkeit ist auch, dass man das Delikt einfach nicht begeht.

Institution
Grosser Rat

Data: OpenParlData · CC BY 4.0