Speech
Zu Planungserklärung 1: Das ist eines der Themen, die wir, wie vorhin angesprochen, auf dem Radar haben. Selbstverständlich, je besser, je umfassender die Datenqualität, desto mehr kann man richtige Schlussfolgerungen ziehen und Erkenntnisse gewinnen.
Es bräuchte, entgegen der Vermutung von Grossrat Lanz, nicht unbedingt in erster Linie Anpassungen auf Gesetzesebene. Man könnte auch auf anderer Erlassstufe, beispielsweise auf Verordnungsstufe, das eine oder andere bereits einrichten. Beispielsweise den Zubau auf «eBau»-Daten oder auf andere Energie- und Gebäudedaten. Das sind Datenbereiche, auf die wir im Moment keinen Zugriff haben. Auch aus der Mobilität oder der Raumplanung fehlt uns das eine oder andere. Also, es wäre hilfreich, wenn wir mehr und bessere Daten erhielten. Es liesse sich durch Anpassungen, nicht unbedingt in erster Linie auf Gesetzesstufe, das eine oder andere einrichten.
Zu Planungserklärung 2: Das ist ein Thema, an dem wir eigentlich schon dran sind. Die Entwicklung des Wärmebedarfs wird bereits heute aufgezeigt – auch hier wieder mit der Klammerbemerkung: soweit wir die Daten haben. Wenn man im Bereich Bestandesbauten mehr Daten erhalten möchte, müsste man ein Obligatorium für den GEAK (Gebäudeenergieausweis der Kantone) einrichten. Es ist an Ihnen zu entscheiden, ob man das will oder nicht. Bei Neubauten haben wir im Moment keine Grundlage für eine konsequente Datenerhebung.
Zu Planungserklärung 2a, die einen Bericht fordert: Ich habe den Eindruck, dass ich Ihnen diesen Bericht heute mit diesem Votum gleich geben kann. Darin würde nämlich stehen, dass man nebst der Ebene der Anreize, bei der man finanzielle Förderungen einrichten kann oder schon eingerichtet hat, oder bei der man Steuererleichterungen gewähren kann – das ist auf der Anreizebene –, auf der Vorgabe-, auf der Vorschriftenebene Sanierungsanforderungen einrichten müsste. Das würde beispielsweise heissen, dass man im Energiegesetz für die schlechtesten Gebäude eine bestimmte Frist für die Sanierung festlegen müsste. Das liegt in der Kompetenz des Grossen Rates. Denn das bräuchte eine Gesetzesanpassung. Oder man würde die Anreizebene stark ausbauen – das Förderprogramm als Stichwort. Das würde bedeuten, dass man mehr Mittel braucht. Auch das liegt in der Kompetenz des Parlaments.
Zu Planungserklärung 3: Da machen wir das, was Sie kennen. Wir fördern Ladeinfrastrukturen in Einstellhallen im Rahmen von verfügbaren Mitteln, von denjenigen, die wir im Moment haben. Wenn man stärker fördern sollte, brauchen wir mehr Mittel. Auch das liegt wieder in der Kompetenz, in der Zuständigkeit des Parlaments.