Christoph Grupp · GRÜNE
Eine Mehrheit der Fraktion hat probiert, auch einzuspeisen, dass die Kommission das allenfalls in der 2. Lesung noch einmal vorbereitend anschauen kann. Das ist alles weggeputzt worden, und das finden wir nicht nur unschön, sondern einfach häufig auch nicht sachlich. Und wenn man uns denn eine Misstrauenshaltung vorwirft, dann ist natürlich das, was uns in diesem neuen Gesetz sicher auch ganz, ganz wesentlich stört, die Videoüberwachung an neuralgischen Stellen. Auch das ist natürlich ein massives Misstrauensvotum der anderen Seite. Das will ich auch nicht verschweigen.
Und ich möchte vielleicht auch noch daran erinnern, dass wir immerhin 2018, bei der letzten Beratung des PolG – das war eine meiner ersten grossen Gesetzesdebatten, die ich erlebt habe –, auch schon sehr, sehr viele Anträge gestellt haben, und am Schluss gipfelte es dann in einem Referendum, das zustande gekommen ist, über das man nachher abgestimmt hat. Das PolG wurde dann angenommen, aber es ist immerhin auch vom Bundesgericht in gewissen Bereichen korrigiert worden. Und darum sind wir jetzt schon wieder hier und machen unter anderem Revisionen. Dieser Sorgfaltspflicht geschuldet hätte ich es sinnvoll gefunden, der eine oder andere Rückweisungsantrag wäre durchgekommen, wäre genau angeschaut und nicht einfach nur weggeputzt worden.
Aus diesen Gründen kann ich Ihnen sagen, dass die Grünen jetzt diesem PolG nicht mehrheitlich zustimmen. Eine sehr grosse Mehrheit stimmt ihm in der aktuell vorliegenden Form nicht zu. Es gibt auch viele Enthaltungen und sehr wenig Zustimmung.