Jan Remund · GRÜNE
Die Anträge der Regierung zum Gegenvorschlag gehen grundsätzlich auch in Art. 39b schon zu wenig weit. Damit können wir die Energiewende nicht rechtzeitig umsetzen. Vorab fehlt eine fixe Jahreszahl, bis wann die Bestandesbauten mit Solaranlagen ausgerüstet sein müssen. Ohne Frist ist das Risiko enorm hoch, dass man die Zubauziele für PV – knapp 40 Gigawatt bis 2045 –, die im Mantelerlasse definiert sind, nicht erreicht. Zur Erinnerung: Der Erlass wurde von 221 von 240 Bundesparlamentarierinnen angenommen.
Grundsätzlich braucht es die Pflicht auf Bestandesbauten, wie in Art. 39b vorgesehen. Es braucht alle, die ein gutes, geeignetes Dach haben. Um es einmal grundsätzlich und ein wenig pathetisch zu sagen: Die Gesellschaft kann nicht überleben, wenn alle nur für sich schauen und handeln. Es braucht eine Pflicht, vorab für Stockwerkeigentum und Mietobjekte. Dort führen die Anreize ins Leere. Beim Stockwerkeigentum reicht meistens ein Anwohner, der sich wehrt, bei Mietobjekten existieren keine finanziellen Anreize. Die Pflicht wird nicht dazu führen, dass der Zubau noch mehr wächst, sondern dass der Zubau gleichmässiger wird. Das ist besser für die Elektrizitätswerke (EW), für die Kunden und für das Solargewerbe. Es ist falsch, davon auszugehen, dass das gegenwärtige starke Wachstum von 30 Prozent einfach so weitergeht.
Auch für uns Grüne ist aber klar, dass die Anforderungen auf bestehenden Gebäuden tiefer sein müssen als für Neubauten. Das war schon in der BaK klar, und wir haben versucht, dies im Gesetz zu definieren. Wir können nachvollziehen, dass dies in den Artikeln nicht ganz klar zum Ausdruck kommt. Insofern macht die Rückweisung der EVP an die BaK Sinn. Die Kommission soll diese Frage noch einmal überprüfen und das Gesetz klarer formulieren. Auch die Frage der Wirtschaftlichkeit soll von uns aus gesehen noch einmal genauer angeschaut und definiert werden. Die Rückweisung der SVP, FDP, EDU und von Die Mitte lehnen wir ab. Sie würde die Pflicht so stark verwässern, dass die Auswirkungen praktisch null wären. Nur eine Offerteinholungspflicht und ein Regierungsbericht nach sechs Jahren bringen eindeutig zu wenig.
Wir warnen auch davor, Solaranlagen nur auf bestehenden Eigenbedarf zu dimensionieren. Diesen Fehler hat man schon in den letzten zehn Jahren mit der Förderung gemacht. Diesen Fehler zu wiederholen, wäre dumm. Wenn schon Anlagen auf den Eigenbedarf ausgelegt werden, dann müssten auch zukünftige Verbräuche wie die E-Mobilität oder Wärmepumpen eingerechnet werden.
Die Grünen werden also dem Rückweisungsantrag der EVP zustimmen und jenen von Freudiger/SVP et al. ablehnen. Merci.