Sibyl Eigenmann · Die Mitte

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Grosser Rat (BE)11.06.2025
Sibyl Eigenmann, Bern (Die Mitte), GSoK-Sprecherin. Besten Dank an die Regierungsrätin und das zuständige Amt für die Ausarbeitung des vorliegenden Berichts. Dieser Bericht ist das Resultat verschiedener Vorstösse des Grossen Rates, welche bestimmte Anpassungen am Prämienverbilligungssystem verlangt haben. Man sieht dies auch im Titel des Geschäfts, aber nicht nur.

Der Kanton muss nämlich nach Ablehnung der Prämien-Entlastungs-Initiative auf nationaler Ebene, über die wir vor rund einem Jahr abgestimmt haben, und aufgrund des automatischen Inkrafttretens des indirekten Gegenvorschlags ab nächstem Jahr das Prämienverbilligungssystem sowieso anpassen. Mit dem vorliegenden Postulatsbericht unterbreitet der Regierungsrat nun die Stossrichtung und die Leitsätze, die er bei der Ausgestaltung des künftigen Systems verfolgen möchte.

Ich verzichte darauf, das Prämienverbilligungssystem des Kantons Bern im Detail zu erklären. Es ist sehr komplex. Aber so viel vorweg: Der Kanton ist verpflichtet, 25 bis 45 Prozent der Bevölkerung eine Prämienverbilligung zu gewähren.

Der Regierungsrat setzt dabei nicht auf eine fix budgetierte Höhe von Ausgaben, sondern vergibt die budgetierten Mittel über die Kriterien der Anspruchsberechtigung. Die Anspruchsberechtigung ist ein sehr wichtiger Parameter.

Für die Ermittlung des massgebenden Einkommens – ein weiterer Parameter – werden neben den finanziellen auch die persönlichen und familiären Verhältnisse einer Person berücksichtigt. Die Haushalte in der tiefsten Einkommenskategorie – auch wieder ein Parameter – erhalten die höchsten Prämienverbilligungssätze – ein weiterer Parameter. Es ist also äusserst komplex mit diversen Parametern, aber auf jeden Fall — und da ist sich die GSoK bei der Beratung dieses Berichts einig – ist es ein sehr effizientes System. Der Kanton Bern ist nämlich einer der wenigen Kantone, der die Berechnung, die Benachrichtigung und die Ausrichtung der Prämienverbilligung automatisch, gestützt auf die Steuerveranlagung, vornimmt. Rund 95 Prozent der Prämienverbilligungsansprüche im Kanton Bern werden automatisch ermittelt. Nur rund fünf Prozent der Ansprüche werden manuell, mit rund 20 Vollzeitstellen, ermittelt, auf Basis der jährlich rund 15’000 Anträgen von Personen, die Prämienverbilligung beantragen müssen.

Das Berner Prämienverbilligungssystem sorgt so dafür, dass die verfügbaren Mittel gezielt zugunsten von besonders bedürftigen Bevölkerungsgruppen eingesetzt werden können. Das geltende Gesetz erlaubt es dem Regierungsrat, die Höhe der Anspruchsgrenze sowie die Sozialabzüge – zwei sehr wichtige Parameter – selber festzulegen, um so spezifische Personengruppen wie z. B. Familien gezielt, effektiv und flexibel zu entlasten. Veränderungen kann so rasch entgegengewirkt werden, so wie zuletzt die Massnahmen, die der Regierungsrat rückwirkend per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt hat.

Der Regierungsrat hat Spielraum und er braucht diesen auch. Der Regierungsrat erkennt jedoch auch weiteren Handlungsbedarf, unter anderem bei der Höhe der Prämienverbilligungssätze.

Der Kanton Bern hat 2023 zwar 673 Mio. Franken an 290’000 Personen ausbezahlt, aber dies ist eigentlich immer noch zu wenig. Der Kanton weist nämlich im Vergleich zu anderen Kantonen eine leicht überdurchschnittliche mittlere Prämie kombiniert mit einer leicht unterdurchschnittlichen Prämienverbilligung auf. Daraus resultiert eine relativ hohe Prämienbelastung. Diese soll jetzt auch dank dem indirekten Gegenvorschlag, der automatisch in Kraft tritt, gesenkt werden. So muss der Kanton Bern nach Ablauf neu jährlich einen Mindestbeitrag für eine individuelle Prämienverbilligung ausgeben.

Der Mindestbeitrag liegt nach Berechnung des Bundes bei rund 7,5 Prozent der kantonalen Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Diese Mehrkosten werden sich für den Kanton Bern auf rund zusätzliche 100 Mio. Franken belaufen. Der Kanton Bern wird für die Prämienverbilligung also deutlich mehr Mittel einsetzen als bisher. Dies sowie die neuen Rahmenbedingungen des indirekten Gegenvorschlags decken sich grösstenteils mit den Postulatsforderungen, die in den Bericht eingeflossen sind.

Der Regierungsrat ist jedoch auch der Meinung, dass trotz der Bundesvorgaben des indirekten Gegenvorschlags weiterhin eine Gesamtbetrachtung des Zusammenspiels all dieser Parameter möglich sein sollte. Diese Parameter müssen auch genug flexibel ausgestaltet bleiben, damit der Handlungsspielraum für rasche Korrekturen zugunsten der am meisten Bedürftigen gewährt bleibt.

Ich komme zum Fazit des Berichts: Es ist eine nicht ganz einfache Materie mit diversen Parametern und Schwellenwerten. Der Bericht ist diesbezüglich sehr, sehr gut aufgebaut und die Mechanismen sind sehr verständlich erklärt. Die Vorstösse, Postulate, die angenommen wurden, werden erwähnt und auch solche Vorstösse, die zwar angenommen, aber noch nicht umgesetzt wurden oder noch nicht umgesetzt sind.

Im Bericht wird sehr gut dargelegt, welche Schritte der Regierungsrat zukünftig vornimmt. Dies ist beeindruckend. Meistens gibt es einen Bericht und das Thema ist nachher nach der Behandlung im Rat erledigt. In diesem Bericht wird nicht nur das Warum, sondern auch das Wie und – im Rahmen des Möglichen – auch das Wann dargelegt.

Ausserdem beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat aktiv die Zustimmung von drei Leitsätzen für die Anpassung des Prämienverbilligungssystems und holt sich somit schon im Vorfeld das Okay ab, um die Anpassungen im zukünftigen Prämienverbilligungssystem vorzunehmen – das, sobald natürlich die genauen Angaben von Bundesseite her bekannt sind.

Es ist ein unübliches Vorgehen, drei Leitsätze in einen Bericht hineinzunehmen. Aber die Komplexität des Systems wie auch die anstehenden Änderungen rechtfertigen das.

Der Bericht zeigt zudem auch ganz klar die Limite bei der Umsetzung bzw. bei der Systemanpassung auf – es sind die Kantonsfinanzen. Im vorliegenden Bericht des Regierungsrates wird eine grobe Ausrichtung des zukünftigen Prämienverbilligungssystems skizziert. Es ist kein konkreter Umsetzungsplan. Dieser wird zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal kommen. Der Regierungsrat will mit diesem Bericht nur die Stossrichtung aufzeigen und das Parlament abholen, bevor er die weiteren Details zusammen mit der Basis der Bundesvorgaben umsetzt bzw. ausarbeitet.

Die Kommission hat aufgrund des Berichts das Gefühl bekommen, dass der Kanton in Zukunft wirklich ein gerechtes, aber auch ein effizientes System schaffen will bzw. ein noch gerechteres und ein noch effizienteres. Fehlanreize der Vergangenheit konnten ausgemerzt werden. Jetzt und in Zukunft sollen möglichst viele bzw. die richtigen Personen in unserem Kanton Anspruch haben auf eine Prämienverbilligung. Das Budget soll voll ausgeschöpft, aber nicht überzogen werden.

Eintreten und Kenntnisnahme waren in der Kommission einstimmig. Die Kommission hat vor allem zum Sozialziel diskutiert. Das Sozialziel ist ein weiterer Parameter, der aufgrund des indirekten Gegenvorschlags auf Bundesebene auch noch einmal in das Prämienverbilligungssystem einwirken wird.

Die Kantone müssen für ihre Wohnbevölkerung ein Sozialziel festlegen. Dieses sagt, wie hoch der Anteil der Prämien am verfügbaren Einkommen höchstens sein darf. Dafür hat der Kanton vier Jahre Zeit. Dazu haben sich ein paar Fragen gestellt und darüber haben wir diskutiert. In diesem Zusammenhang hat es dann in der Kommission auch Diskussionen zu Leitsatz 2 gegeben, den wir im Bericht finden. Daraus ist die Planungserklärung entstanden, über die wir heute auch debattieren werden. Die Mehrheit der Kommission lehnt die Planungserklärung aus finanzpolitischen Gründen ab. Mit zusätzlich 100 Mio. Franken kann die Bevölkerung noch einmal stärker von den steigenden Gesundheitskosten entlastet werden. Die plus 100 Mio. Franken sind vernünftig und gehören zum Gesamtbild des Berichts bzw. der vorgeschlagenen Stossrichtung des Regierungsrates, über den wir heute anhand des Berichts befinden werden.

Es gibt kantonale Vorgaben, es gibt Bundesvorgaben, es gibt diverse Parameter. Der Kanton hat dennoch einen eigenen, flexiblen Handlungsspielraum. Zusammen mit dem Versprechen des Regierungsrates, in Zukunft Parameter wie Anspruchsobergrenze, Sozialabzüge, Prämienverbilligungssätze etc. noch besser und noch regelmässiger zu überprüfen, um auf Veränderungen flexibel eingehen zu können, ergibt sich ein sehr gutes und effizientes Prämienverbilligungssystem für die Zukunft im Kanton Bern.

Das Sozialziel darf sich nicht am Mindestbetrag des Bundes orientieren, der ja die zusätzlichen 100 Mio. Franken auslösen wird. Nicht umgekehrt, also: Das Sozialziel darf sich am Mindestbetrag orientieren, nicht umgekehrt. Ein Sozialziel, das sich nicht an den finanziellen Möglichkeiten des Kantons orientiert, ist unrealistisch.

Im Namen bzw. im Auftrag der Kommission bitte ich Sie, diesen Bericht positiv zur Kenntnis zu nehmen. Merci vielmals.

Institution
Grosser Rat

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