Speech
JA heisst Zustimmung zum Grossratsbeschluss, NEIN heisst Ablehnung.
Ergebnis der Abstimmung
88 Ja, 1 Nein, 5 Enthaltungen. [Abstimmung # 0009678, 14.10.26 10:10:38]
Der Grosse Rat beschliesst
Die mit 3’734 Unterschriften zustande gekommene, formulierte kantonale Volksinitiative «GO Basel GO! Für mehr Lebensqualität in der Basler Innenstadt (Innenstadt-Initiative)» wird für rechtlich zulässig erklärt.
Dieser Beschluss kann beim Verfassungsgericht durch Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde ist innert zehn Tagen seit der Veröffentlichung im Kantonsblatt schriftlich beim Verfassungsgericht anzumelden. Innert 30 Tagen vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet ist die schriftliche Begründung einzureichen, welche die Anträge, die Angabe der Tatsachen und Beweismittel und eine kurze Rechtserörterung zu enthalten hat.
Dieser Beschluss ist zu publizieren.