Speech
Der Regierungsrat verurteilt in seiner Antwort auf die Motion sämtliche Formen von Gewalt und Missbrauch, die sich in den vergangenen Jahren im Umfeld der römisch-katholischen Kirche ereignet haben. Der Regierungsrat unterstützt auch das Anliegen der Motionäre, dass eine umfassende Aufarbeitung der Missbrauchsfälle und wirkungsvolle Präventionsstrategien unbedingt notwendig sind.
Dieser Pilotbericht wurde von der Schweizer Bischofskonferenz und der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz in Auftrag gegeben. Die Auftragnehmerinnen sind unabhängige Expertinnen und Experten; es ist die Uni Zürich, die einen externen Blick, einen wissenschaftlichen, fundierten Blick auf diese Missbrauchsfälle geworfen hat. Die Pilotstudie wurde letzten Herbst präsentiert, geht aber weiter. Es war eine Auslegeordnung, um vertiefte, weitere Aufarbeitungsarbeiten in den nächsten drei Jahren an die Hand zu nehmen. Das ist richtig so, und es ist auch richtig, dass die Auftraggeberschaft nicht der Kanton Bern oder ein anderer Kanton ist, sondern wie gesagt die Bischofskonferenz und die Römisch-Katholische Zentralkonferenz – das ist der Dachverband der kantonalkirchlichen Organisationen.
Es ist richtig, dass man hinschaut. Es ist auch richtig, dass diejenigen, die betroffen sind, so handeln, damit künftige Übergriffe möglichst verhindert werden können. Die Massnahmen, die im Einflussbereich des Kantons Bern liegen, haben wir bereits getroffen. Diese sind aber limitiert. Wir können ... So, wie der Vorstoss formuliert ist, trifft er tatsächlich die Falschen. Es ist ja nicht die katholische Landeskirche des Kantons Bern, die diese Aufarbeitung machen muss, sondern es ist ein schweizweites Phänomen. Es wird ein Konzept verlangt, das die Grundlage sein soll für eine Sistierung, die wir aber eigentlich nicht machen können, weil wir dafür keine Rechtsgrundlage haben, sondern an das Gesetz über die bernischen Landeskirchen (LKG) gebunden sind.
Wenn Sie es so umsetzen wollen, wie es formuliert ist, nämlich, dass der Grosse Rat von einem Konzept Kenntnis nehmen würde – es steht: «würdigt das Konzept» – und dann die Gelder wieder freigeben würde, würde dies ja heissen, dass der Regierungsrat ein Konzept machen würde. Sie beraten nur Konzepte oder Berichte der Regierung. Der Regierungsrat ist sicher die falsche Instanz, um so ein Konzept zu erarbeiten.
Wir haben natürlich genau hingeschaut, wie es nach diesem Pilotbericht weitergeht, und festgestellt, dass die zuständigen Organe der römisch-katholischen Kirche in den letzten Jahren wichtige Massnahmen ergriffen haben. Das eine ist diese Pilotstudie, aber das Bistum Basel, zu dem der Kanton Bern dazugehört, hat in den letzten Jahren ein umfangreiches Konzept zur Prävention von sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld entwickelt, das verschiedene Punkte umfasst. Das Bistum Basel hat ein solches Konzept.
Was wir im Kanton Bern im Einflussbereich des Kantons machen konnten, haben wir bereits eingeleitet. Es gibt eine römisch-katholische Prüfungskommission des Kantons Bern. Diese hat infolge der Studienergebnisse zusätzliche Massnahmen beschlossen; wir haben dies in der Vorstossantwort auch ausgelegt: Die Geistlichen, die eine Leitungsstelle in der römisch-katholischen Kirche anstreben, werden in einer mündlichen Prüfung zum Thema befragt. Die regelmässige Aktualisierung der Strafregisterauszüge aller Geistlichen, die im Kanton Bern tätig sind, wird kontrolliert, und der Besuch eines obligatorischen Präventionskurses wird auch kontrolliert.
Das sind wichtige Massnahmen. Diese Massnahmen machen das immense Leid, das den Betroffenen widerfahren ist, nicht wieder gut, aber sie führen dazu, dass künftige Übergriffe möglichst verhindert werden. Wir müssen uns als reformierter Kanton auch bewusst sein, welche Stellung die katholische Landeskirche in unserem Kanton Bern hat, welche Strukturen wir hier haben.
Die Pilotstudie hat schweizweit ein schockierendes Bild vom Ausmass der sexuellen Übergriffe präsentiert. Mehrfach wurde heute, aber auch gestern gesagt, dass es über 1000 Fälle sind, die in diesem Pilotbericht dargelegt und aufgearbeitet werden. Man muss davon ausgehen, dass vielleicht noch weitere Fälle an die Oberfläche kommen, wenn in den nächsten drei Jahren die Studie noch vertieft wird.
Der Kanton Bern hat kein einziges Kloster, und der Kanton Bern hat auch keine einzige Klosterschule. Das führt dazu, dass wir als Kanton wenig betroffen sind. Wenn man die bisher präsentierten Fälle ein bisschen durchgeht, sieht man, dass sie grösstenteils – grossmehrheitlich – in anderen Kantonen passiert sind. Das heisst nicht, dass wir nicht auch in der Verantwortung sind, genau hinzuschauen. Dies heisst auch nicht, dass wir das, was wir machen können, was sinnvoll ist zu machen, nicht auch bereit sind zu machen. Wir sind aber überzeugt, dass dieser Vorstoss tatsächlich kontraproduktiv ist, weil die Gelder, welche die Landeskirchen erhalten – nicht nur die katholische, aber eben auch die katholische Landeskirche –, für Projekte und Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse eingesetzt werden. Diese kommen Kindern und Jugendlichen zugute, diese kommen Armutsbetroffenen oder älteren Menschen zugute.
Die geforderte Sistierung hätte im sozialpolitischen Bereich, im sozialen Engagement, das die Kirchen tagtäglich zeigen, grosse Auswirkungen und würde nicht mehr als ein Symbol sein in dieser Missbrauchsdebatte, die man führen muss, in der man gezielt die richtigen Massnahmen ergreifen muss. Ich glaube, dass das, was der Kanton Bern machen kann, bereits gemacht wurde. Wir kommen im nächsten Vorstoss noch einmal darauf zurück. Dieser fokussiert auf einen Bereich, in dem wir tatsächlich Handlungsmöglichkeiten haben.
Bezüglich der Gelder an die katholische Landeskirche bitte ich Sie, nicht die falschen Schlussfolgerungen zu ziehen und den Vorstoss im Sinn der Regierung abzulehnen.