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Speech

de
Grosser Rat (BE)27.11.2024
Evi Allemann, DIJ-Direktorin. Die Diskussion gestern am Abend respektive Nachmittag und jetzt ganz kurz auch noch heute Morgen hat mich sehr spannend gedünkt und hat aufgezeigt, dass das Haus der Religionen durchaus eine einzigartige Institution ist, eine Institution, zu welcher die Einschätzungen über die Reichweite ihres Wirkens auseinandergehen.

Ich habe sie als Institution kennengelernt, die nicht nur eine lokale Bedeutung hat, die in den Kanton und über die Kantonsgrenze hinaus in das ganze Land und darüber hinaus sogar ins Ausland strahlt. Es kommen immer wieder Gäste, um zu schauen, wie sich das Haus der Religionen organisiert, welches Geheimnis dahintersteht, dass hier in Bern auf engem Raum das Zusammenleben der Partner funktioniert, und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit besteht mit einem Dialog, der untereinander, aber auch mit der Öffentlichkeit gepflegt wird.

Es ist eine Institution mit Strahlkraft. Die Aktivitäten des Vereines tragen seit vielen Jahren aus Sicht der Regierung wesentlich zum friedlichen Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Religionen, mit unterschiedlichen Weltanschauungen und unterschiedlicher Herkunft bei. Das Haus feiert demnächst das zehnjährige Jubiläum. In den letzten 10 Jahren sind über 3000 Gruppen zu Führungen und Workshops im Haus der Religionen empfangen worden. Das Haus zeigt den Schülerinnen und Schülern, aber auch Erwachsenen, was es heisst, einander zuzuhören, einander Fragen stellen zu dürfen, und zwar über kulturelle und religiöse Grenzen hinweg.

Der Regierungsrat hat in seinen Regierungsrichtlinien für die aktuelle Legislatur festgehalten, dass er der religiösen Vielfalt der Berner Bevölkerung Rechnung tragen will. Mit gezielten Massnahmen sollen strukturelle Ungleichbehandlungen gegenüber Menschen unterschiedlicher Religionen und Weltanschauungen identifiziert, analysiert und schrittweise reduziert werden. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Verein Haus der Religionen – Dialog der Kulturen wäre aus Sicht der Regierung darum eine Chance, die Herausforderungen an den Schnittstellen von Religion und Staat noch besser verstehen und bearbeiten zu können. Dies könnte z. B. in Form einer mehrjährigen Leistungsvereinbarung mit dem Verein passieren.

Aber bevor wir konkrete Arbeiten anpacken, möchten wir in einem nächsten Schritt sorgfältig abklären, ob für einen allfälligen mehrjährigen Leistungsvertrag mit dem Verein bereits eine entsprechende Rechtsgrundlage besteht, oder wenn nein, wie diese ausgestaltet sein müsste und wo dies verankert werden könnte. Darum schlägt der Regierungsrat die Annahme des Vorstosses als Postulat vor. Ich bin froh, dass gewandelt wurde.

Institution
Grosser Rat

Data: OpenParlData · CC BY 4.0