Speech
Die Einsätze erfolgen unter Einhaltung der rechtlichen Grundlage und des Verhältnismässigkeitsprinzips. Mit dem Wasserwerfer kann deeskaliert werden, nicht eskaliert. Die Gewalttätigen werden auf Distanz gehalten, was sowohl unbeteiligte Bürgerinnen und Bürger als auch Einsatzkräfte schützt. Und ich erinnere daran, dass diese Einsatzkräfte Angestellte des Kantons Bern sind.
Der Einsatz von Wasserwerfern hat grundsätzlich ein geringeres Verletzungsrisiko im Vergleich zu stärker konfrontativen polizeilichen Vorgehensweisen. Ohne Wasserwerfer müssten mehr Polizistinnen und Polizisten eingesetzt werden, um gewalttätige Auseinandersetzungen an Veranstaltungen oder Demonstrationen zu beenden.
Die Kantonspolizei Bern hat heute zwei Wasserwerfer. Das ist eine gewisse Redundanz. Wenn ein Wasserwerfer gewartet, repariert oder zu Schulungszwecken eingesetzt wird, steht der zweite noch zur Verfügung. Zudem erlauben zwei Wasserwerfer Einsätze an mehreren Brennpunkten: An der gewalttätigen Pro-Palästina-Demonstration vom 11. Oktober im letzten Jahr hätte ein Wasserwerfer nicht gereicht. Bei der Sperrung der Amthausgasse, wo ich selber anwesend war, kamen sie gleichzeitig nebeneinander zum Einsatz. Und ich muss Ihnen sagen, da wurde massivste Gewalt eingesetzt. Wenn ich Grossrätin Kropf von Dialog auf Augenhöhe reden höre, dann bitte ich sie, doch einmal hinzuschauen, was dort passiert ist. Ich kann ein Video zur Verfügung stellen, das vielleicht auch die Einschätzung auf Augenhöhe ein bisschen verbessert. Und wenn man die Ultras als Kronzeugen nimmt, muss ich sagen: Die Ultras verweigern jeden Dialog mit der Polizei. Ich glaube, sie sind nicht die Kronzeugen für den Dialog.
Die Redundanz und die doppelte Einsatzmöglichkeit müssen auch in Zukunft erhalten bleiben. Der ältere Wasserwerfer der Kantonspolizei Bern ist schon 19 Jahre alt. Für eine Generalüberholung dieses technisch überalterten Fahrzeugs gingen bei der Kantonspolizei bei der Ausschreibung keine Angebote ein. Folglich wird eine Ersatzbeschaffung eines Standard-Wasserwerfers angestrebt. Der Lieferant soll eine Firma mit vollem Serviceangebot in der Schweiz sein. Damit wird das Risiko minimiert, dass der Einsatz des Wasserwerfers aufgrund von Unterhaltsproblemen, wegen Lieferengpässen aus dem Ausland oder wegen fehlenden Fachleuten aus dem Ausland gefährdet wird, wie das in der Vergangenheit beim alten Wasserwerfer eben der Fall war.
Für die Ersatzbeschaffung wurde eine Marktanalyse nach den kantonalen Beschaffungsvorgaben durchgeführt. Die Carosserie Rusterholz AG war der einzige Anbieter, der die Kriterien erfüllt hat. Deshalb wurde eine freihändige Vergabe vorgenommen und korrekt publiziert. Gegen diese Vergabe wurde keine Beschwerde eingereicht. Die Verfügung ist mittlerweile rechtskräftig. Die Verfügung erfolgte unter dem Vorbehalt der Genehmigung der finanziellen Mittel, selbstverständlich.
Bei der Rusterholz AG soll ein Wasserwerfer beschafft werden, der zur gleichen Leistungsklasse gehört wie derjenige, den die Kantonspolizei seit 2020 einsetzt. Diese Leistungsklasse, PSV 9000, hat sich bei der Kantonspolizei Bern und bei anderen Polizeikorps – bspw. bei der Kantonspolizei Zürich, der Stadtpolizei Zürich, der Luzerner Polizei, der Police cantonale de Genève – bewährt. Die Vereinheitlichung der Systeme mit anderen Schweizer Korps erleichtert die interkantonale Zusammenarbeit.
Merci für die Unterstützung dieses Geschäfts.