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Kurt Wenger · SVP

de
Grosser Rat (BE)12.03.2024
Kurt Wenger, Meikirch (SVP), Fraktionssprecher. Dieser Vorstoss hier hat es in sich und ist für einen Nichtmediziner nicht einfach zu verstehen. Wir haben heute bereits ausreichend vernehmen können, was mit diesen vier Ziffern im Bereich Long Covid und Post-Vac-Syndrom verbessert werden möchte. Ich trete nicht noch einmal näher darauf ein. Persönlich habe ich die Aufmerksamkeit für dieses Thema gefunden – ich deklariere das offen –, weil ich zwei Personen in meinem näheren Umfeld kenne, die enorm unter dieser Krankheit leiden. Sie gehen von Arzt zu Arzt, und viele Mediziner sind überfordert, wirkungsvoll helfen zu können. Eine recht gute Hilfe finden sie aber angeblich im Kompetenzbereich für Psychosomatische Medizin am Inselspital.

Solche Leute leiden häufig unter enormer Erschöpfung. Wir haben es jetzt mehrmals gehört. Sie müssen viel ruhen, müssen sich mit der Zeit damit befassen, das Arbeitspensum zu reduzieren. Ein solcher Lohnverzicht kann sich aber sehr einschneidend auswirken. Leider verlieren solche Patienten jegliche Hoffnung und Zuversicht. Sie spüren auch, wie die Gesellschaft diese Krankheit immer noch kaum versteht. Das war jetzt mein eigenes Bild, das ich da aufzeigen kann. Aber in meiner Fraktion gibt es auch Leute, die das bedingt durch ihr Fachwissen oder durch ihre Erfahrung ähnlich sehen.

Der Regierungsrat will ja die Ziff. 1 «Erhebung der Erkrankten» und die Ziff. 3 «eruieren, inwiefern die Institutionen eine breite Aufklärung planen» und die Ziff. 4 «aufklären, wie pflegebedürftige Personen adäquat versorgt werden können» annehmen, aber gleichzeitig auch abschreiben. Die SVP-Fraktion will mit einem klaren Mehr diese drei Ziff. 1, 3 und 4 ebenfalls annehmen, aber im Gegensatz zur Regierung nicht abschreiben. Dies, weil man vonseiten der SVP hier auch ein Zeichen setzen möchte.

Hingegen lehnt meine Fraktion die Ziff. 2 «die offizielle Anerkennung des Krankheitsbilds und das Implementieren eines Anrechts auf eine IV-Rente» wie der Regierungsrat einstimmig ab. Denn wie möchte man das finanzieren? Nach meiner groben Schätzrechnung könnte das die IV bei angeblich ca. 40’000 schweizweit Erkrankten einen dreistelligen Millionenfrankenbetrag kosten. Dieses Geld ist nicht vorhanden.

Zudem sagt der Regierungsrat, dass Betroffene heute schon in den Genuss einer IV-Rente kommen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das Rechtliche wird aber unabhängig vom Krankheitsbild geregelt, da bei einem Zuspruch der Rente nicht die medizinische Diagnose massgebend ist, sondern die Auswirkung des Gesundheitszustands auf die Leistungsfähigkeit im Berufsalltag. So werden in der IV-Gesetzgebung keine Krankheitsbilder anerkannt. Die IV hat den Zweck einer Eingliederungsversicherung. Das ist anders als bei der Unfallversicherung.

Ich komme zum Schluss und fasse zusammen: Die SVP-Fraktion stimmt mit einem klaren Mehr den Ziff. 1 und 3 und 4 zu, will sie aber nicht abschreiben. Die Ziff. 2 lehnen wir einstimmig ab. Ich danke für die Aufmerksamkeit und habe geschlossen.

Institution
Grosser Rat

Data: OpenParlData · CC BY 4.0