Nils Fiechter · SVP
Bei der Durchsetzung des geltenden Verhüllungsverbots geht es um ein Thema, das den Kern unserer demokratischen Glaubwürdigkeit berührt. Am 7. März 2021 haben 51,2 Prozent der Stimmberechtigten und eine Mehrheit der Kantone Ja zum Verhüllungsverbot gesagt. Seit dem 1. Januar 2025 gilt das Umsetzungsgesetz. Der Volkswille ist klar, und das Gesetz ist in Kraft.
Gleichzeitig erreichen mich seit Monaten Fotos und Videos aus der Bevölkerung, vor allem aus Tourismusgemeinden im Berner Oberland, die zeigen, was auf unseren Strassen passiert. Leute, die sich vollständig verhüllen, die einfach noch die Augenpartie freihalten. Zwar hat es darüber eine Sonnenbrille, aber sie umgehen dieses Verbot mit einem Kopftuch und mit einer Hygienemaske. Sprich, der Effekt ist der gleiche wie bei einem Nikab oder bei einer Burka: Man erkennt das Gesicht nicht. Die Umgehung ist offensichtlich, und wir alle wissen es.
Vielfach sieht man arabische Touristenfamilien, bei denen weder die Kinder noch der Familienvater eine Gesundheitsmaske tragen. Ausschliesslich die Familienmutter ist komplett verhüllt, und alle wissen, dass es sich dabei nicht um eine Verhüllung aus medizinischen Gründen handelt.
Meine Motion verlangt vier Dinge, die alle dem gesunden Menschenverstand entsprechen: erstens Verstösse konsequent verfolgen, zweitens Umgehungsmöglichkeiten ausschliessen, drittens mit Hinweisschildern auf das geltende Recht aufmerksam machen, viertens die Gemeinden sensibilisieren. Ich bitte Sie, überall zuzustimmen und nicht abzuschreiben.
Beginnen wir mit dem Abschreibungsantrag des Regierungsrates zu den Ziffern 1 und 4. Der Regierungsrat sagt sinngemäss: Wir setzen das Gesetz ja schon um, also können wir den Auftrag auch direkt als erledigt erachten. In unseren Tourismusgemeinden laufen aber regelmässig vollverhüllte Personen durch die Strassen. Und am 11. Oktober 2025 waren Hunderte von verhüllten Personen vom Schwarzen Block in der Berner Innenstadt. Auch das ist ein klarer Verstoss gegen das Verhüllungsverbot. 536 Personen hat die Polizei kontrolliert. Wie viele Bussen wegen Verhüllung wurden denn ausgesprochen? Vielleicht kann der Sicherheitsdirektor das später auch noch beantworten.
Wer angesichts dieser Bilanz behauptet, der Auftrag sei erfüllt und könne abgeschrieben werden, hat ein eigenartiges Verständnis von konsequenter Durchsetzung.
Das Gleiche gilt für Ziffer 4: Gehen Sie einmal nach Interlaken oder nach Grindelwald, oder besuchen Sie einen antifaschistischen Abendspaziergang in der Stadt Bern, solange es noch erlaubt ist. Dann sehen Sie, ob das Thema Gesichtsverhüllung tatsächlich erledigt ist oder nicht.
Jetzt zu Ziffer 2, dem Kern meiner Motion: Der Regierungsrat sagt, der Bundesgesetzgeber habe sich in der Botschaft eingehend mit der Frage beschäftigt, ob ein ärztliches Attest verlangt werden soll, und habe sich dagegen entschieden. Erstens verlangt meine Motion kein ärztliches Attest. Sie verlangt, dass Umgehungsmöglichkeiten eruiert und Massnahmen, nötigenfalls auch mittels gesetzlicher Anpassungen, ergriffen werden.
Und zweitens: Dass der Bundesgesetzgeber auf ein Attest verzichtet hat, heisst nicht, dass jede kantonale Massnahme gegen eine Umgehung bundesrechtswidrig wäre. Das Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts (BVVG) regelt die Mindestanforderungen. Es verbietet den Kantonen aber nicht, im Rahmen ihrer Polizeihoheit ergänzende Vollzugsmassnahmen zu ergreifen. Die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist nach wie vor eine kantonale Kernkompetenz.
Zu Ziffer 3 sagt der Regierungsrat, es gebe keine Anhaltspunkte für Verstösse in öffentlichen Kantonsgebäuden, und eine Signalisation sei nicht notwendig. Es geht aber hier nicht nur um Kantonsgebäude. Es geht um ein grundsätzliches Signal, und zwar im wörtlichen Sinn. Ein einfacher Hinweis, ein Schild, ein Kleber kostet wenige Franken und macht klar: Hier gilt das Schweizer Recht.
In jedem Hallenbad hängen die Baderegeln, und in jeder Bar hängen Hinweise zum Jugendschutz. Aber beim Verhüllungsverbot, einem Verfassungsartikel, den das Volk beschlossen hat, soll kein Hinweis nötig sein, wenn zahlreiche offensichtliche Umgehungen stattfinden.
Ich komme zum Schluss. Was nützt ein Gesetz, das nicht konsequent durchgesetzt wird? Was bringen Abstimmungen, und was ist der Volkswille noch wert, wenn der Staat es nachher nicht konsequent durchsetzt? Wenn wir als Parlament zulassen, dass dieses Verbot mit dem Trick der Hygienemaske umgangen wird und Hunderte von Vermummten an Demonstrationen straffrei bleiben, dann machen wir uns alle unglaubwürdig. Dann sagen wir den Stimmbürgern: Euer Entscheid gilt zwar, aber nur auf dem Papier. Das will ich nicht, und ich hoffe und denke auch, Sie wollen das auch nicht.
Deshalb: Bitte stimmen Sie allen vier Ziffern zu und bestreiten Sie die Abschreibung. Merci vielmals.