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Mittel dazu, Sie haben einiges schon gehört, sind die Gestaltung naturnaher Bereiche, versickerungsfähige Verkehrsflächen, Versickerung von Dach- und Regenwasser, entsprechende Bepflanzung und Pflege der Anlagen. Die Konsequenz davon ist zum Beispiel, dass man bei uns an der Ritterstrasse, bei der BVD, das kanadische Berufskraut ausreissen muss, man kämpft gegen Neophyten.
Eine Strategie zur aktiven Entsiegelung kantonaler Flächen ohne anderweitiges Bauprojekt haben wir hingegen noch nicht. Solche Massnahmen wären auch unverhältnismässig, es gäbe einen grossen Aufwand und hohe Kosten. Das kann sich der Kanton nicht leisten. Das wäre, um es auf Berndeutsch zu sagen, «d Chatz gstrouhhälmlet». Das wäre auch graue Energie. Wenn man ein Dach wegreisst, um etwas Neues zu machen, hat man immer graue Energie. Es hat zwar seinen Wert, aber auch seinen Preis. Wir entsiegeln kantonale Flächen immer dann, wenn wir vor Ort ohnehin etwas planen und machen. Das ist konsequent und so soll es auch bleiben.
Noch ein Wort zur Renaturierung von versiegelten Flächen bei nicht kantonalen Anlagen. Da sind die Gemeinden zuständig, gemäss Art. 108 der Verfassung des Kantons Bern (KV): Gemeindeautonomie. Ich bin dankbar, wenn Sie das hinaustragen und es nicht nur dem Herrn Baudirektor warm ans Herz legen, sondern auch den Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten und den anderen Leuten, die in den Gemeinden Verantwortung tragen.
In diesem Bereich ist aus Sicht des Regierungsrates, Sie haben es auch gehört, die Anpassung des kantonalen Musterbaureglements der Weg zum Ziel. Geschätzte Damen und Herren, die Umsetzung dieses Anliegens wurde eingeleitet. Wir haben eine entsprechende Anpassung des kantonalen Musterbaureglements eingeleitet. Bereits im Mai 2023 haben wir diese in Aussicht gestellt. Dies zum Bericht respektive zum Postulat «Biodiversität – Alle müssen einen Beitrag leisten». Vor diesem Hintergrund sind wir als Regierungsrat froh, wenn Sie die Strategie, die wir fahren, mit der Annahme dieser Richtlinienmotion unterstützen.