Mirjam Veglio · SP
Mit der Motion werden zwei wirklich unterschiedliche Anliegen auf den kleinsten gemeinsamen Nenner vereinfacht und gleichzeitig eben vermischt. Es geht um Art. 30 und Art. 30b ZGB, und dieses b macht eben diesen kleinen Unterschied, der die Differenz ausmacht. Ich möchte nicht noch einmal sagen, wie die ganzen Verfahren laufen. Wir finden auch, der Regierungsrat hat in seiner Antwort sehr detailliert und gut aufgezeigt, wie diese Verfahren unterschiedlich sind und auch der Zeitaufwand unterschiedlich ist.
Effektiv muss doch eine Gebühr den Aufwand abdecken, den ein solches Verfahren auslöst. Deshalb ist für uns nachvollziehbar, dass das eine nicht mit dem anderen vergleichbar ist und die beiden Gebühren eine Differenz aufweisen. Wir finden das richtig und werden diese Motion einstimmig ablehnen.