Speech
Gleichzeitig hält die Regierung auch fest, dass die Quantifizierung von Schäden von Anpassungskosten, aber auch von CO2-Entnahmekosten in der Regel mit grossen Unsicherheiten behaftet sind. Es gibt keine abgeschlossene Diskussion und damit auch keine Einigkeit für ein Konzept von sogenannten CO2-Schulden. Auch die Frage der globalen Lastenverteilung ist offen.
In dem Sinn ist die Regierung deshalb auch bereit, dass man solche Fragen anschaut, auf die kantonale Ebene hinunterbricht und dass man eine erste Abschätzung von CO₂-bedingten Kosten vornimmt. Deshalb sagen wir Ja oder empfehlen die Annahme der Ziff. 1.
Hingegen ist es aus Sicht der Regierung zum heutigen Zeitpunkt nicht zielführend, wenn man weitergehende Arbeiten an die Hand nimmt. Sie lehnt deshalb die Ziff. 2 und 3 ab. Es braucht also im Moment weder eine Quantifizierung eines finanziellen Risikos noch eine rechtliche Ausgestaltung einer CO2-Schuldenbremse, solange die Grundlagen nicht klar und geklärt sind. Deshalb würde ein solcher Prüfauftrag, wenn er heute erteilt wird, einen unverhältnismässig hohen Aufwand verursachen, ohne dass man heute sagen kann, ob sich das wirklich gelohnt hätte.
Annahme von Ziff. 1, Ablehnung aller anderen Punkte – das ist der Antrag der Regierung.