Casimir von Arx · GLP
Die Motion fordert, dass Teilergebnisse veröffentlicht werden. Die Regierung sagt, damit das aussagekräftig ist, muss man auch Hochrechnungen machen. Das ist erstens nur zum Teil richtig und zweitens kein Grund, diesen Vorstoss abzulehnen.
Zuerst zu den Hochrechnungen: Da muss man zwischen den Listen, bzw. den Parteien und den einzelnen Kandidaten unterscheiden. Eine Hochrechnung, die das Endresultat einer Partei voraussagt, lässt sich relativ einfach bewerkstelligen. Ich habe dafür ein Tool programmiert, das die Daten, welche die Staatskanzlei zur Verfügung stellt, automatisch herunterlädt, aggregiert und hochrechnet. Das ist übrigens entgegen dem Ruf unserer Partei keine Excel-Liste. Ich kann Ihnen versichern, das ist wirklich keine grosse Sache. Ich habe das in meiner Freizeit gemacht, das dauerte vielleicht 2, 3 Nachmittage.
Man braucht dafür auch – anders, als es der Regierungsrat schreibt – keine repräsentativen Gemeinden. Das ist eine Möglichkeit, wie man es machen kann, aber man kann stattdessen auch auf die Entwicklung seit den letzten Wahlen abstützen und einfach die Gemeinden nehmen, die schon ausgezählt sind. Das gibt relativ gute Resultate. Einzig für neue, in der Regel kleine Parteien, haben Sie dann eine Ungenauigkeit. Aber das lässt sich auch mit sogenannt repräsentativen Gemeinden nicht verhindern, denn bei einer neuen Partei wissen Sie ja nicht, welche Gemeinde repräsentativ ist.
Hingegen eine Hochrechnung zu machen, die das Endresultat von einzelnen Kandidaten und Kandidatinnen voraussagt, wäre schwierig. Das ist aber auch nicht nötig, denn die Kandidierenden können anhand der Hochrechnung für ihre Partei – die wie gesagt einfach zu bewerkstelligen ist – abschätzen, wie viele Sitze ihre Liste macht. Nachher können sie anhand der persönlichen, nicht hochgerechneten Zwischenresultate der Kandidaten auf ihrer eigenen Liste abschätzen, ob es ihnen für den Sitz reicht oder nicht. Für die Kandidierenden braucht es also nicht im eigentlichen Sinn eine Hochrechnung.
Allenfalls leidet dieser Vorstoss ein bisschen daran, dass er nur die Publikation von Zwischenresultaten verlangt, nicht aber Hochrechnungen. Aber wo ist das Problem? Niemand verbietet es dem Regierungsrat, neben den Zwischenresultaten auch Hochrechnungen zu publizieren, wenn dieser Vorstoss überwiesen wird. Allenfalls wird das jetzt sogar noch ein bisschen einfacher, nachdem der Vorstoss in ein Postulat gewandelt wurde. Das lässt ein bisschen mehr Spielraum.
Das Lämpchen leuchtet, ich komme zum Schluss. Diese Debatte hier hat wahrscheinlich schon mehr gekostet als die Umsetzung dieses Vorstosses. Aus diesen Gründen bitte ich Sie, haben Sie keine Angst und stimmen Sie dem zu.