Karin Berger-Sturm · SP
Samuel Leuenberger hat das Geschäft ausführlich vorgestellt, und wir können uns den Ausführungen eigentlich anschliessen. Als erster Bericht erfüllt dieser Immobilienportfolio-Bericht grundsätzlich den Auftrag nach mehr Transparenz. Aber der Bericht hat schon noch Luft nach oben. Das Cockpit ist relativ rudimentär. Es muss sich erst noch zeigen, ob es wirklich als Steuerungsinstrument dient.
Uns hat die Vermischung von Beobachtungszielen und vorgeschlagenen Massnahmen als sogenannte Leitsätze gestört. Das hat mich beim Lesen zuerst echt verwirrt. Ich ging dann zurück in die Immobilienstrategie. Wir würden vorschlagen, dass man den Bericht doch an der Immobilienstrategie ausrichtet. So kann man nämlich genau überprüfen, ob die Strategie umgesetzt wird und wie sie umgesetzt wird.
Es ist wirklich eindrücklich. Wir haben Flächenbedarf, vor allem im Schulbereich. Wir haben herausgefunden, dass wir – ups – 60 Klassen brauchen. Ich denke, wir müssen einen Weg finden, dass wir es vielleicht im Management gut machen.
Drei Punkte zum Bericht. Handlungsbedarf sehen wir bei der Abbildung der Bauprojekte in der Investitionsplanung. Wir haben gestern beim Ballenberg gesehen, dass der in der GKIP eingestellte Betrag praktisch als Faktum angenommen wird und man hinterher diskutieren muss. Man muss wirklich wissen, welchem Planungsstand die Finanzplanung entspricht.
Das Zweite ist die Definition von Nutzerbedarf. Ja, Nutzer müssen genau bestellen. (Die Vizepräsidentin bittet um Ruhe im Saal. / La vice-présidente réclame le silence dans l’assemblée.) Zur Definition des Nutzerbedarfs: Darunter stellt sich jeder etwas anderes vor. Wir vertreten die Haltung, dass modulare, vielfältig nutzbare Räume sinnvoll sind und dass dies, wenn die Nutzerdirektionen es so definieren, ein effizienter Weg ist, um Flächen auch auszulasten.
Aber wir brauchen in der Nutzerdefinition ein gemeinsames Verständnis. Sonst sagen die einen, hier wird Chemie, 7. Klasse, unterrichtet, und die anderen sagen, es ist ein Multifunktionsraum.
Der dritte Punkt betrifft die Personalressourcen. Das haben meine Vorredner auch schon angesprochen. Für uns ist wichtig, dass die Projekte und Bauten Wirkung erzielen, und dafür müssen Ressourcen freigestellt werden. Es kann doch nicht sein, dass wir sagen: Ups, wir haben nicht genug Leute beim AGG, das Projekt muss nach hinten geschoben werden. Wir haben geplante Projekte, die priorisiert sind, für die es Kredite gibt. Diese müssen auch ausgeführt werden.
Zu den Planungserklärungen. Die Planungserklärung 1 nehmen wir an. Aber es braucht eben klar definierte Bestellungen.
Die Planungserklärung 2 der BaK lehnen wir ab. Denn wir bezweifeln die Wirkung dieser administrativ höchst aufwändigen Massnahmen, und wir brauchen eine realistische Flächenplanung.
Wir bevorzugen Planung, Bedarfserhebung und Steuerung der Auslastung und nehmen deswegen die Planungserklärung 3 an.
Planungserklärung 4, Koordination und voneinander lernen: Bis zu einem gewissen Grad macht das Sinn. Insofern kann man den Antrag nachvollziehen. Aber wir lehnen ihn ab. Denn das Ziel und der Fokus der Arbeit des AGG sollen die Immobilien, sollen die Bedürfnisse, sollen die Bauprojekte sein.
Nutzungsarten und Auslastungsparameter unterscheiden sich stark für verschiedene Nutzungen – Büros, Verwaltung, Schulen, Uni-Labore. Es kann auch Sinn machen, dass man unterschiedliche Instrumente verwendet. Was wir ganz sicher nicht brauchen, ist ein Auslastungskonzept-Projekt.
Die Planungserklärung 5 zu den Personalressourcen lehnen wir ab. Es braucht ausreichend Personal, sonst können wir diese Projekte nicht bewältigen. – Merci.
Wir nehmen trotzdem vom ganzen Bericht Kenntnis.