Speech
Zu diesen drei Vorstössen: Es gibt aus drei Gründen bei der Steuerzahlung keinen Grund für eine Bitcoin-Sonderlösung. Die Förderung von Bitcoin als Zahlungsmittel ist nicht die Staatsaufgabe. Der zweite Grund ist, dass die ordentlichen Zahlungsfristen und die planbaren Ratenrechnungen ja bereits heute ohne grosse Probleme erlauben, die Steuerrechnung aus dem eigenen Kryptowertebestand zu bezahlen. Und es ist auch schon gesagt worden: Die Lösung im Kanton Zug funktioniert nicht so, dass der Staat Bitcoin bei sich hat. Vielmehr geht es eben um eine standardisierte sofortige Umwandlung von Bitcoin in Schweizer Franken.
Der zweite Vorstoss, der sich auf die freiwillige Auszahlung von Löhnen und Sitzungsgeldern in Bitcoin bezieht, hier mache ich es noch kürzer. Der Kanton zahlt seine Löhne weder in Euro, in Dollar, in Yen oder in irgendeiner anderen x-beliebigen Währung. Er zahlt seine Löhne im harten und stabilen Schweizer Franken, dem offiziellen Zahlungsmittel in unserem Land. Sie können mit diesen Sitzungsgeldern und Löhnen nachher machen, was Sie wollen. Sie können in Aktien investieren, Sie können Bitcoin erwerben oder Sie können auch ganz einfach ihren Liebsten ein schönes Weihnachtsgeschenk kaufen gehen.
Der dritte Vorstoss, der Bitcoin als langfristige Anlage für den Kanton und die beiden Pensionskassen sieht: Ich möchte an dieser Stelle einfach etwas klarstellen. Der Kanton Bern hat keine Anlagen zu Spekulationszwecken. Sie wissen alle, dass wir eine Verschuldung haben und kein Vermögen ausweisen. Noch mehr Schulden zu machen, um in Bitcoin zu investieren, scheint mir als Finanzdirektorin keine gute Idee zu sein.
Bei den beiden Pensionskassen kommt hinzu, dass deren Verwaltungskommissionen schon einmal die kritische Haltung der Regierung teilen und dass sich die Regierung eben nicht in die Anlagestrategie der beiden Kassen einmischt. Zusammenfassend beantrage ich Ihnen aus all den genannten Gründen, alle drei Vorstösse auch als Postulate abzulehnen.