Michael Ritter · GLP
Zu Punkt 1 möchte ich nichts mehr sagen. Der Postulant, Grossrat Messerli, hat alles dazu gesagt, warum er ihn zurückgezogen hat.
Ich beschränke mich auf Punkt 2. Bei diesem ist jetzt wahrscheinlich primär die Frage, ob die Forderung schon erfüllt ist oder nicht; dass sie bestritten ist, hätte ich bis jetzt an sich nicht gehört. Das kommt dann vielleicht noch.
Zur Forderung selbst: In der heutigen digitalen Zeit ist das Anbieten auch von digitalen Medien bei Abstimmungen und Wahlen durchaus im Zeitgeist, und es ist auch auf grosse Resonanz gestossen. Die Frage, ob das schon erfüllt ist oder nicht, ist eigentlich eine sehr feintechnische Frage. Es ist ein Postulat, und man kann sich auf den Standpunkt stellen, der Prüfungsauftrag sei erfüllt. Das war auch die Mehrheitsmeinung in der Fraktion, die ich so wiedergebe. Das ist korrekt.
Wenn es eine Richtlinienmotion wäre – und der Unterschied zwischen Richtlinienmotion und Postulat beträgt nicht ein Lichtjahr –, könnte man es an sich nicht abschreiben, weil die Barrierefreiheit bei den Erklärvideos ja noch nicht vollständig umgesetzt ist; das steht so in der Antwort des Regierungsrates. Das ist der Grund, warum ich es in meiner Eigenschaft als Mitpostulant nicht abschreiben werde.
Die Mehrheit, die grosse Mehrheit der Fraktion, wird es aber abschreiben. Das ist auch verständlich, weil der Prüfungsbericht sicher erfolgt ist. Ich will ihn an dieser Stelle auch über den Staatsschreiber verdanken lassen. In diesem Sinn befürworten wir den Vorstoss klar, bei der Abschreibung stimmen wir als Fraktion grossmehrheitlich der Abschreibung zu. Danke.