Manuela Kocher Hirt · SP
Ich spreche noch zu Punkt 2: Ich danke der Staatskanzlei für die Beantwortung des Vorstosses und die vielen Erklärungen und Prüfungen, welche sie schon gemacht hat und die man aus ihrer Stellungnahme herauslesen kann. Dennoch möchte ich gerne auf einen Punkt dieser Stellungnahme eingehen. Es geht um die Videos, bei denen die Staatskanzlei sagt, eine zusätzliche Untertitelung für höreingeschränkte Menschen sei nicht notwendig, weil die Erklärvideos auf einfach verständlichen Textelementen aufbauten. Allerdings denkt sie, dass für sehbeeinträchtigte Menschen die Vertonung noch notwendig sei.
Ich habe mich dann gefragt, wie die Staatskanzlei zum Schluss kommt, dass man für höreingeschränkte Menschen keine Untertitel braucht. Wenn Sie heutzutage Videos in den sozialen Medien anschauen, hat praktisch jedes Video Untertitel. Ich wäre froh, wenn der Staatsschreiber beantworten könnte, wie sie zu dieser Haltung kommen, ob sie mit den Verbänden der hörbehinderten Menschen auch Rücksprache gehalten haben und ob es wirklich nicht nötig ist, die Videos mit einem Textelement zu versehen.
Sonst, denke ich, wäre eben hier gerade auch ein wichtiger Punkt, um Menschen mit einer Behinderung für Abstimmungen und Wahlen zu motivieren und sie teilnehmen lassen zu können. Das wäre für mich ein wichtiger Punkt, bei dem wir Nachholbedarf haben. Darum: Punkt 2 als Motion bitte weiterhin unterstützen.