Casimir von Arx · GLP
Bei den Punkten 2 und 3 sieht es ein bisschen anders aus. Sie haben bei uns allenfalls als Postulat eine Chance. Es gibt eine gewisse Unterstützung und eine gewisse Ablehnung. Ich kann kurz anhand vom Punkt 2 erwähnen, weshalb. Wir sind der Meinung, dass eben auch bei Punkt 2, auch bei den Veloparkplätzen, vielleicht nicht die ÖV-Güteklasse, aber doch noch irgendein anderes Kriterium einfliessen sollte. Es ist, wie Luc Menta gesagt hat. Es gibt Orte, wo man in einer 5-Zimmerwohnung fünf Leute und fünf Velos hat. Dann braucht es fünf Veloparkplätze. Das ist ja logisch. Es gibt aber auch andere Gebiete im Kanton Bern, da ist es nicht unbedingt so. Da sollte man eine Möglichkeit haben, um differenziert eine Veloparkplatz-Erstellungspflicht zu regulieren. Das richtige Mittel dazu ist natürlich die Umwandlung in ein Postulat, weil das mehr Spielraum lässt, um genau solche Details zu regeln.
Für uns ist übrigens auch das vorstellbar: Es ist ja auch eine Kostenfrage, wenn man Parkplätze erstellt, zum Beispiel in einer Tiefgarage. Diese muss man irgendwie vermieten. Das kostet etwas. Für Autos ist es üblich, dass das extra kostet. Aus unserer Sicht kann das auch für Velos etwas kosten. (Der Präsident bittet den Redner, zum Schluss zu kommen. / Le président demande à l’orateur de conclure.) Vor allem, wenn man eine grosse Anzahl Veloparkplätze hat. Das entspricht der Kostenwahrheit, und das ist ein liberaler Grundsatz. Danke.