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Speech

de
Grosser Rat (BE)03.03.2025
Christoph Auer, Staatsschreiber. Ich erläutere die Haltung des Regierungsrates punktweise. Beim ersten Punkt beantragt Ihnen die Regierung, diese Motion anzunehmen und abzuschreiben. Sie haben in diesem Saal seinerzeit ein Postulat überwiesen, das Postulat Lanz (P 183-2015), das genau zu diesem Thema einen Bericht gefordert hatte. Diesen Bericht legte Ihnen der Regierungsrat vor.

Im Anschluss, bei der Beratung dieses Berichts, haben Sie eine Planungserklärung überwiesen, die eine solche Regulierungscheckliste fordert. Diese Checkliste hat der Regierungsrat eingeführt. Ich habe sie hier vor mir; diese hat etwa 22 Punkte. Allein beim ersten Kapitel, in dem es um die administrative und finanzielle Belastung von Unternehmen geht, auch von KMUs, ist dieser Punkt mit der Befristung enthalten. Also: Jede Direktion, die eine Verordnung macht, ist gehalten zu prüfen, ob es auch sinnvoll wäre, ob es Möglichkeiten für eine Sunset-Klausel gäbe. Diese Aufgabe besteht bereits. Sie erhalten auch im Laufe dieses Jahres einen Bericht des Regierungsrates zur Evaluation dieser 3 Jahre, seit man diese Checkliste hat. Also, es wäre wirklich der falsche Zeitpunkt, jetzt hier reinzugrätschen und dieses Thema noch einmal zu übersteuern, sondern schreiben Sie diesen Punkt ab. Im Moment passiert das eben bereits, dass man diese Befristung prüft.

Beim zweiten Punkt beantragt Ihnen der Regierungsrat die Ablehnung. Ich kann es eigentlich nicht besser sagen, als es der Vorredner, Grossrat Hiltpolt, gesagt hat. Es haben nicht bloss Grossrätin Anne Speiser-Niess und Grossrat Ruedi Fischer gestaunt, auch ich selbst habe beim Zuhören gestaunt. Ich habe insbesondere gestaunt ... – Ich muss jetzt auch Grossrat Philip Kohli ansprechen, der ja auch noch Jurist ist, der sagt, es gäbe «unzählige, unzählige Regulatorien», ohne eine einzige konkret zu nennen. Es ist in der ganzen Debatte kein einziges Formular, keine einzige Regel genannt worden. Grossrat Kohli weiss als Jurist ganz genau, dass all die Sachen, die die Unternehmen belasten – im Lärmschutz, im Umweltschutz –, Bundesregeln sind. Der Kanton Bern, die Berner Regierung steht nicht auf und denkt: «Wie könnten wir jetzt unsere KMU noch ein bisschen unter Druck setzen, noch ein bisschen bürokratisch belasten?» Das ist nicht so, sondern das sind Bundesvorgaben, die sie zwingen, und sobald Sie mit einem konkreten Beispiel kommen, mit einem konkreten Formular, mit einem konkreten Prozess, den Sie haben, wären wir, die Regierung und die Wirtschaftsdirektion sowieso, sofort bereit, zu schauen, ob wir diesbezüglich Entlastung schaffen können.

Und bezüglich «one in, one out» ist es so, wie es Thomas Hilpold vorhin gesagt hat: Sie wären wirklich der einzige Gesetzgeber weltweit – beim Bund ist es diskutiert und verworfen worden, kein anderer Kanton hat das –, der das machen würde. Wenn Sie das Beispiel von vorher nehmen: Sie haben vorher, vor einer halben Stunde, beschlossen, zusätzliche Bürokratie einzuführen, indem Sie jetzt neu im Regierungsrat eine Protokollierung verlangen. Wenn jetzt die Regierung Ihnen bei der Änderung des Organisationsgesetzes (OrG) sagen würde: «Okay, jetzt sind wir verpflichtet, ein ‹One out› zu machen. Wir schlagen Ihnen vor, die Simultandolmetschung abzuschaffen, ein bisschen Bürokratisierung abzubauen, denn dort haben Sie ja aufgebaut.»

Das ist einfach keine seriöse Gesetzgebung. Abgesehen davon können die Direktionen auch gar nicht aus dem Zuständigkeitsbereich eines Kollegen irgendeinen Artikel aus irgendeinem Naturschutzgesetz zur Abschaffung empfehlen, weil ihnen das jetzt gerade so als Idee kommt. Es ist ja dann auch ein bisschen eine Bankrotterklärung, wenn Grossrat Kohli sagt, er wisse, er sei einfach ein bisschen faul, es käme ihm gerade nichts in den Sinn, aber überweisen Sie einfach einmal. Da hoffe ich doch, dass Sie sich das noch einmal überlegen und dass Sie den Punkt 2 ablehnen.

Aus Sicht des Regierungsrates ist es sehr gut, dass der Punkt 3 gewandelt worden ist, weil dieses UEG erst gerade in Kraft getreten ist. Wir haben noch keine Ahnung, wie das geht. Es ist gut, einmal abzuwarten, wie das beim Bund ist, und ich wäre sehr froh, wenn der Motionär vielleicht auch überlegen könnte, ob er der Punkt 4 nicht noch wandeln könnte, weil das ja mit dem Punkt 3 zusammenhängt. Wenn Sie Punkt 4 lesen, den letzten Satz von Punkt 4: Es geht genau darum, diese Abschätzungen zu machen, entsprechend diesem Bundesgesetz über die Entlastung von Unternehmen. Klammerbemerkung: Der Bundesrat, Sie haben es in der Motionsantwort gesehen, hat gesagt: Allein die zusätzliche Abschätzung dieser finanziellen Folgen kostet 1,85 Mio. Franken zusätzlich beim Bund; schafft also zusätzliche Bürokratie. Das wäre im Kanton Bern nicht anders; wir würden dann die Unternehmen wahrscheinlich befragen müssen, wo der Schuh drückt, und diese haben wieder neue Formulare, die sie ausfüllen müssen.

Auch bezüglich des Punkts 4 wäre es also sinnvoll, wenn wir abwarten könnten, wie die Erfahrungen beim Bund sind, und wenn Sie diesen in ein Postulat wandeln könnten. Und wenn Sie ihn überweisen wollen und nicht der Regierung folgen, dann nur als Postulat überweisen. Die Regierung beantragt, die Punkte 3 und 4 auch abzulehnen, und ich bitte Sie, diesem Antrag der Regierung zu folgen.

Institution
Grosser Rat

Data: OpenParlData · CC BY 4.0