Speech
Darum würde Ihnen die Regierung sehr empfehlen, dieses Anliegen, für das wir Verständnis haben, für das wir absolut Verständnis haben, als Postulat entgegenzunehmen. Wir sind der Meinung, dass wir es anschauen wollen, dass wir es anschauen müssen, dass wir es erleichtern müssen. Das ist klar. Damit kann man dem gerecht werden, denn genau wortwörtlich, so wie es formuliert ist, können wir es nicht umsetzen.
Etwas möchte ich noch spezifisch zu diesem Geschäft sagen, und zwar hat die Motionärin vorhin am Rednerpult gesagt, sie sei der Meinung, es sei wohl kaum die Idee gewesen, dass aus dem Lotteriefonds Beiträge an Schulhäuser gesprochen werden. – Doch, das ist so. Das wollte der Grosse Rat so. Das steht im Kantonalen Geldspielgesetz (KGSG) in Art. 43: «Die Mittel des Lotteriefonds sind für folgende Bereiche zu verwenden: Kultur, Denkmalpflege, Natur und Umweltschutz, [...] Katastrophenhilfe, Gesellschaft» und so weiter. Doch, es ist genau so gedacht, und ich glaube, das ist auch etwas, woran Sie sich unbedingt erinnern müssen. Wenn Sie hier infrage stellen, dass der Umgang mit diesen Gebäuden richtig ist, dann müssen Sie sich daran erinnern, dass auch der Grosse Rat zu Recht gesagt hat: Wenn wir schon Vorgaben machen, dann muss der Kanton auch etwas an die Zusatzkosten geben, die entstehen, wenn ein Gebäude schützenswert ist. Und das ist so geregelt. So muss man das Gesamte anschauen.
Das würden wir machen, das machen wir sehr gerne. In Form eines Postulats ist es aus der Sicht der Regierung zielführender als mit der Motion, weil man es nicht wortwörtlich umsetzen kann. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und bitte Sie im Namen der Regierung, einem Postulat zuzustimmen und nicht der Motion. Merci.