Casimir von Arx · GLP
Ich äussere mich zuerst zu den Anträgen.
Zuerst zum Sport- und Schulraum, Antrag 1, energetische Ertüchtigung und Dämmung der Shedhalle: Wir finden dies einen guten Antrag. Der Kanton ist nicht Eigentümer dieser Shedhalle. Deshalb ist es von der Kommission gut formuliert, dass der Kanton sich zwar für eine solche energetische Ertüchtigung einsetzt, aber sie nicht erzwingt. Vielleicht noch eine Frage an die Frau Baudirektorin, wenn wir gerade beim Sportraum sind: Wird die Shedhalle schneller bezugsbereit sein als die Traglufthalle beim Gymnasium Lerbermatt?
Den Antrag 2 nehmen wir auch an.
Der Antrag 3 ist ein wichtiger Antrag. Man darf auch nicht vergessen: Wenn Sie auf der Landkarte schauen, so gibt es um das Areal Wankdorfcity 3 herum nicht so viele Orte, wo man draussen Sport machen kann. Es ist naheliegend, dass man dafür auf die Allmend geht. Ich glaube, es ist immer ein bisschen ein Geben und ein Nehmen. Der Kanton unterstützt YB ja auch beim Fussballcampus in Ostermundigen und in Bolligen. Deshalb ist es, glaube ich, okay, wenn man schaut, dass die Jugendlichen auf diesen Fussballfeldern Sport treiben können.
Dann zu den Anträgen zur Anmiete und zum Mieterausbau des Schulraums: Diese unterstützen wir auch alle. Trotzdem noch zwei Bemerkungen, die erste zum Antrag 1. Dass dies bei einer langfristigen Nutzung ein eigener Standort werden soll, finden wir gut. Wir sind uns aber bewusst, dass natürlich die schwierige Frage ist, was eine langfristige Nutzung ist. Wie lange muss es sein? Wann kann man voraussehen, ob das eintreten wird? Das überlassen wir der zuständigen Direktion. Sie wird das sicher herausfinden.
Und noch der Antrag 2 zu den kostengünstigen und gesunden Verpflegungsmöglichkeiten: Dies unterstützen wir auch. Es ist vielleicht ein bisschen eine einfachere Diskussion, als wir sie auch schon über Personalrestaurants im Breitenrain oder über vegane Mensen hatten. Es geht hier erstens nicht darum, dass der Kanton selbst ein Verpflegungsangebot schafft. Und zweitens zur Auflage, dass es kostengünstig sein soll: Es geht hier um Schülerinnen und Schüler. Es ist es okay, wenn es eine Vergünstigung gibt, wenn der Staat dafür sorgt, dass es ein bisschen günstigere Mahlzeiten gibt – dies im Unterschied zum Personalrestaurant für Leute mit guten Löhnen. Dort ist das nicht unbedingt nötig.
Zusammenfassend: Die GLP nimmt die beiden Kredite und auch sämtliche Auflagen an.