Christoph Leuppi · Grüne Freie Liste
Christoph Leuppi (GFL) für die Fraktion: In unserer Fraktion haben wir beide Wahlsysteme, das heutige Hagenbach-Bischoff-Verfahren und das Sainte-Laguë-Verfahren, sorgfältig und vertieft diskutiert. Dabei sind wir zu keinem einheitlichen Schluss gekommen. Wir sind der Meinung, dass die Gemeinderats- und die Stadtratswahlen bezüglich dem Wahlsystem denn auch gesondert betrachtet werden müssen, denn die beiden Wahlen sind ja auch komplett unterschiedlich mit fünf Sitzen beim Gemeinderat und 80 Sitzen beim Stadtrat. Darum: Ich bin mir nicht ganz sicher, ob der Antrag jetzt schon wörtlich gestellt wurde. Deshalb stelle ich hier den Antrag, dass wir über das Verfahren zur Verteilung der Mandate für den Gemeinderat und für den Stadtrat separat abstimmen. Wenn es nur eine Abstimmung geben sollte und der Antrag nicht durchkommt, werden wir uns enthalten, da es für beide Systeme gute Argumente gibt, und sich, wie gesagt, Gemeinderat und Stadtrat unterscheiden.
Was spricht für uns denn für eine Umstellung auf Sainte-Laguë? Wir haben schon vieles gehört. Erstens verfolgt dieses Verfahren das klare Ziel, dass möglichst alle Stimmen ein vergleichbares Gewicht im Endergebnis erhalten und es stärkt das Prinzip der Gleichwertigkeit. Zweitens verbessert es die Chancen kleinerer Parteien, einen Sitz zu erringen. Das kann die politische Vielfalt erhöhen und zusätzliche Perspektiven einbringen. Drittens begünstigt das heutige Hagenbach-Bischoff-System grössere Parteien und insbesondere grosse Listenverbindungen stärker. Sainte-Laguë reduziert diesen Effekt. Schliesslich kann die grössere Offenheit gegenüber kleineren Kräften auch zu einer gewissen positiven Dynamik führen. Neue Konstellationen werden möglich. Politische Erneuerung wird somit auch erleichtert.
Und was spricht dagegen? Wir haben das Beispiel schon häufig oder mehrmals gehört. Sainte-Laguë kann zu Konstellationen führen, in denen ein politischer Block mit über 50% der Stimmen keine Mehrheit der Sitze erhält. Das ist mathematisch korrekt nach diesem Verfahren, aber gerade bei einer Gemeinderatswahl politisch sehr erklärungsbedürftig. Die vorher angesprochene positive Dynamik kann auch zu einer negativen Dynamik verkommen. Denn es kann auch zu Instabilität führen, wenn Exekutivmitglieder wegen Proporzpech einfach wieder abgewählt werden. Häufige personelle Wechsel in der Exekutive können so der Kontinuität schaden, Planungssicherheit gefährden und langfristige Projekte beeinträchtigen.
Es wäre denn auch aus meiner Sicht verkürzt zu sagen, das eine Verfahren sei fair und das andere einfach schlicht unfair. Beide Verfahren sind demokratisch legitim. Sie setzen einfach unterschiedliche Schwerpunkte. Das eine gewichtet Stabilität und Bündnisfähigkeit höher, das andere die möglichst proportionale Abbildung auch kleiner Kräfte. Aus meiner Sicht ist beides legitim. Wir sehen daher bei den Stadtratswahlen, wie das GB auch, durchaus Argumente, die für die Einführung von Sainte-Laguë sprechen. Bei den Gemeinderatswahlen sind wir der Meinung, dass Hagenbach-Bischoff das geeignetere ist.
Noch ein letzter grundsätzlicher Gedanke zu den Wahlverfahren. Die Proporzwahl für eine Exekutivbehörde mit lediglich fünf Sitzen bleibt auch unabhängig von der mathematischen Berechnung, also vom Verfahren, systematisch einfach sehr anspruchsvoll. Mit einer so kleinen Sitzzahl lässt sich das zentrale Anliegen des Proporzes sowieso nicht erreichen, denn es ist ein wirksamer Minderheitenschutz. Das lässt sich einfach nicht verwirklichen. Vor diesem Hintergrund müsste mittelfristig auch die Frage erlaubt sein, ob für eine Exekutive nicht das Majorzsystem die klarere und für die Bevölkerung vor allem auch nachvollziehbarere Lösung wäre. Vor allem bei einer Erweiterung von fünf auf sieben Sitzen im Gemeinderat sollten wir diese grundsätzliche Systemfrage mitdenken. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.