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Daniel Albietz · Mitte

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Grosser Rat (BS)23.10.2024Mitglied des Grossen Rates

Daniel Albietz (Mitte-EVP): Wie Sie meiner Motion nehmen können, zielt sie auf eine Gesetzesänderung respektive Ergänzung ab, weshalb ich mich samt meiner Fraktion und auch weiteren Fraktionen, insbesondere rede ich hier auch für die FDP-Fraktion, für die Zweitüberweisung als Motion ausspreche und dies auch beantrage.

Der Regierungsrat schreibt in seiner Stellungnahme unter anderem, die Aufnahme einer Liegenschaft ins Inventar ist keine eigentümerverbindliche Unterschutzstellung, sondern lediglich eine Denkmalvermutung. Das heisst, sie hat für die Eigentümerschaft keine Verpflichtungen zur Folge. Mit Verlaub, aber das ist eine formalistische und spitzfindige Argumentation. Formell hat die Eintragung zwar keine direkten Verpflichtungen zur Folge, das trifft zu wohl aber hat sie unmittelbare und nicht unerhebliche Konsequenzen.

Auch trifft die Behauptung der Regierung nicht zu, dass der Inventareintrag nur deklaratorisch sei und keine Auswirkungen zeitige. Ab Eintragung redet die Denkmalpflege bei jeder baulichen Veränderung rein und sei dies nur ein Fensterersatz. Weiter droht mit jedem Baugesuch das Verfahren auf Eintragung ins Denkmalverzeichnis.

Immobilienfachleute bestätigen zudem, dass die Inventarisierung zu einer Verminderung des Liegenschaftswerts führt, also einen direkten Eingriff in die Eigentumsrechte darstellt. Die Reduktion des Liegenschaftswerts kommt einer partiellen Enteignung gleich. Für Eingriffe ins Eigentum stellt der Staat in der Regel nicht nur ein Anhörungsrecht, sondern einen Rechtsmittelweg mit der Expropriationskommission eine eigene Instanz und mit dem Verwaltungsgericht eine gerichtliche Instanz zur Verfügung. Bei der Inventarisierung findet nicht mal zwingend eine Anhörung statt. Es geht nur um das rechtliche Gehör. Da reicht ein vor formlose Schreiben per B-Post und das erachte ich als rechtsstaatlich ungenügend und problematisch.

Mit dem auch schon gehörten fragwürdigen Argument der staatlichen Effizienz oder angeblicher Bürokratie müssten wir sämtliche Rechtsmittelwege straffen oder ganz abschaffen, was den Rechtsstaat grundsätzlich in Frage stellen würde. Daher spreche ich mich nach wie vor dezidiert dafür aus, dass die Eintragung nicht mehr einseitig und formlos erfolgen darf, sondern dass die Eigentümerschaft im Vorfeld auf geeignete Weise angehört werden muss.

Nun, es schaut gemäss Kreuztabelle nach einer Überweisung als Anzug aus. Ich bitte daher die Grünliberale Fraktion, welche das Eigentumsrecht sonst in der Regel noch hochhält, ihre Haltung mit Verweis auf die vorherige Argumentation zu überdenken und doch auf eine Weiterbehandlung als Motion umzuschwenken. Sollte es beim Anzug bleiben, wäre ich zufrieden, dass das Anliegen zumindest auf diese Weise deponiert ist, erwarte aber von den zuständigen Personen in Regierung und Verwaltung, dass das Anliegen mit dem nötigen Gewicht weiterbearbeitet und umgesetzt wird.

Erlauben Sie mir noch eine kurze Bemerkung zur Praxis der Inventarisierung überhaupt. Hier scheint mir eine Strategie des Regierungsrats oder des zuständigen Amts zu fehlen, welche Gebiete und Liegenschaften jeweils inventarisiert werden. Ich erinnere als Beispiel an das Gemeindehaus in Riehen, das lange nicht auf dem Radar der Denkmalschützer und Inventarisierer stand, und erst als der Gemeinderat überhaupt auch nur die Überlegung anstellte, das Gemeindehaus möglicherweise ganz oder teilweise abzubrechen, um einen Neubau am betreffenden Ort zu ermöglichen, war plötzlich die Inventarisierung zur Stelle und das Gebäude wurde am Ende inventarisiert. Auch so wird manchmal Politik gemacht. Ich wünschte mir aber eine klare, stringente Strategie und auch eine berechenbare Strategie der Denkmalpflege bei der Inventarisierung. Das möchte ich einfach noch deponieren.

Besten Dank, wenn Sie dem Antrag auf Weiterbehandlung als Motion folgen.

Transcript
bs.recapp.ch
Institution
Grosser Rat

Data: OpenParlData · CC BY 4.0