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Daniel Albietz · Mitte

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Grosser Rat (BS)07.02.2024Mitglied des Grossen Rates

Daniel Albietz (Mitte-EVP): Zunächst danke ich der Regierung, dass sie bereit ist, die Motion entgegenzunehmen. Ich danke auch den Fraktionen, die den Vorstoss unterstützen und hier auch sehr substantiell begründet haben, weshalb. Etwas überrascht bin ich über den Widerstand der linksgrünen Fraktionen, insbesondere der versammelten Sozialdemokratie, überrascht vor allem, weil der Vorstoss von drei Mitgliedern dieser Fraktion mitunterzeichnet wurde und ich daher keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass sich die übrige Fraktion gegen eine rechtsstaatliche Verbesserung des Inventarisierungsverfahrens stellen wird.

Und genau darum geht es bei dieser Motion, um eine Verbesserung des Rechts- und Eigentumsschutzes bei der Inventarisierung von Gebäuden in diesem Kanton. Ich verzichte darauf, hier noch einmal die Argumente darzulegen, Sie können sie in der Motion nachlesen und haben vorhin auch noch ergänzend gehört, warum die Motion unterstützungswürdig ist.

Substanzielle Einwände gegen diese Argumente habe ich heute nicht vernommen. Es wurde zwar gesagt, das Inventar habe reinen Informationscharakter. Ich sage nein, es ist eben nicht nur eine Information, sondern es ist ein erheblicher Eingriff ins Eigentumsrecht mit erheblichen Auswirkungen, monetär, baulich, energetisch, es hat Auswirkungen auf jedes Baugesuch, wobei Sie sich vielleicht nicht einmal mehr erinnern, dass ihr Gebäude in so einer Liste ist.

Dann wurde gesagt, es habe keinen rechtlich verbindenden Charakter. Aber eben, es hat erhebliche Auswirkungen und zwar in der Öffentlichkeit. Ich hätte nichts gegen ein internes Inventar einzuwenden, aber es ist nun einmal öffentlich, diese Gebäude werden eingezeichnet und jeder, der das interessiert, kann das nachschauen im Geoinformationssystem des Kantons, auch jeder Kaufinteressent kann das nachschauen und das hat erhebliche Auswirkungen. Weil es eben ein öffentliches Inventar ist, braucht es auch einen minimalen rechtsstaatlichen Schutz.

Es wurde gesagt, dieser rechtsstaatliche Einbezug sei problematisch. Ich bitte, noch einmal nachzulesen, was genau verlangt wird mit der Motion. Ich verlange ja keine vollständige Rechtsmittelbelehrung mit Gang ans Bundesgericht, sondern es wird verlangt eine Anpassung des Verfahrens im Sinne eines rechtsstaatlichen Einbezugs. Und das kann auf verschiedene Arten geschehen. Heute sieht es einfach nicht. Heute ist es ein B-Post-Brief, der verschickt wird, und man hat keine Ahnung, was das vielleicht bedeutet und was man dagegen tun kann.

Es wurde auch ein Effizienzverlust beklagt durch dieses Verfahren. Einerseits kann man das bei allen Rechtsmittelverfahren beklagen. Wir haben ein Staatswesen, das sich auszeichnet dadurch, dass man eben Rechtsmittel ergreifen kann, wenn man in persönlichen Rechten betroffen ist. Und das fehlt hier. Die Beurteilung der Schutzwürdigkeit wird einfach vorgezogen. Es es geht darum, dass nicht Inventarisierung im Zweifel und auf Vorrat geschieht. Wenn ich heute höre, es seien ja nur 13,5 Prozent aller Gebäude im Kanton im Inventar, dann muss ich sagen, das ist nicht «nur», das ist ein erheblicher Anteil, und ich vermute, dass eben auf Vorrat inventarisiert wird, auf Sicherheit, und das erachte ich als übertrieben.

Das Inventar beurteilt die Schutzwürdigkeit, darauf hat auch Bruno Lötscher hingewiesen, und hat nicht zum Zweck, generell Abbrüche zu erschweren. Dafür haben wir andere Instrumente. Beim Inventar geht es wirklich darum, ob ein Gebäude schützenswert ist oder nicht. Darum ist es angezeigt, hier den Schutz zu verstärken. Natürlich mich, Michael Hug hat es dargelegt, es gibt heute schon diesen freiwilligen Einbezug durch die Denkmalpflege, weil sie gemerkt hat, dass es vielleicht gut wäre, wenn aktiver darüber informiert und vorher die Meinung abgeholt würde, aber es ist eben nur freiwillig. Darum glaube ich, dass es gut wäre, wenn wir mindestens ins Gesetz schreiben würden, wie dieser Schutz aussieht.

Es ist eine Motion mit Erstüberweisung, das heisst, die Regierung kann sich darüber äussern, welche Art von Einbezug und von Schutz sie sich hier vorstellt. Das muss wie gesagt kein ausgewachsenes Rechtsmittelverfahren sein, aber es geht darum, mindestens eine niederschwellige Mitwirkung vorzusehen für betroffene Grundeigentümerschaften. Es geht um besseren Rechtsschutz bei faktischen Eigentumsbeschränkungen. Wer dagegen ist, stellt den Schutz von Eigentum und auch Grundeigentum als Grundelemente unserer Wirtschaftsordnung eigentlich grundsätzlich in Frage, womit der Widerstand von linksgrün einer gewissen Selbstoffenbarung gleichkommt. Uns geht es darum, Dinge zu schützen, ohne Hidden Agenda. Ich danke Ihnen für die Überweisung.

Transcript
bs.recapp.ch
Institution
Grosser Rat

Data: OpenParlData · CC BY 4.0