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Lea Bill · Grünes Bündnis

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Stadtrat (BE)23.04.2026Mitglied

Lea Bill (GB) für die Fraktion: Fangen wir mit etwas Positivem an. Die GB-JA!-Fraktion begrüsst die sorgfältige Erarbeitung dieses Geschäfts, auch in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Datenschutz. Als Rückblick: 2023 wurde durch das Online-Magazin Republik bekannt, dass sich die Stadt Bern in einer illegalen Situation befindet. Die Velostationen wurden nämlich bereits videoüberwacht, ohne Kontrolle durch eine Datenschutzstelle und auch ohne Bewilligung durch den Stadtrat, die der Gemeinderat seit 2015 dafür benötigt. Dass dies nun sorgfältig aufgegleist wurde, begrüssen wir deshalb sehr.

Ich komme nun, bevor ich auf das konkrete Geschäft zu sprechen komme, zu zwei grundlegenden Punkten, die wir unbedingt beachten müssen und nicht vergessen dürfen. Ich habe diese bereits beim letzten Geschäft zur Videoüberwachung genannt. Aber ich denke, es hilft auch, das immer wieder zu wiederholen. Videoüberwachungen stellen in allen Fällen einen Eingriff in die Privatsphäre der Gefilmten dar. Dementsprechend ist auch eine konsequente Abwägung der Interessen zentral. Und zweitens gibt es bis heute keine Hinweise darauf, dass Videoüberwachung einen präventiven Charakter hat, dass präventiv darauf hingewirkt wird, dass keine Straftaten verübt werden. Höchstens wird es möglich sein, im Nachhinein mit den Aufnahmen Beweise gegen Verdächtige zu bekommen. Aber auch das ist nicht immer einfach.

Es ist denn auch kein Geheimnis, dass die GB-JA!-Fraktion gegenüber Videoüberwachungen grundsätzlich skeptisch ist, insbesondere auch, weil sie einen sehr grossen Eingriff in die Privatsphäre der Gefilmten darstellt, und wir das kritisieren. Es braucht aus unserer Sicht denn auch gute Gründe, damit wir eine Videoüberwachung als adäquates Mittel sehen und ihr zustimmen. Bei der Videoüberwachung in der Schwimmhalle Neufeld war dies der Fall, weil wir den Eindruck hatten, das sei ein schnelles Eingreifen in Notfällen, und weil es keine Aufbewahrung der Daten gab. Der Vergleich, den der Gemeinderat im Vortrag dazu zieht, geht für die GB/JA!-Fraktion denn auch nicht wirklich auf.

Bei der Videoüberwachung des Eingangsbereichs des Erwachsenen- und Kindesschutzes (EKS) hingegen sahen wir andere Massnahmen als zielführender. Beziehungsweise sahen wir den Nutzen einer Videoüberwachung zusätzlich zu fixem Sicherheitspersonal nicht. Weiter spielte auch die Tatsache, dass die Menschen, die das EKS aufsuchen, dies nicht freiwillig tun, sich also der Videoüberwachung zwangsweise aussetzen müssen. Auch das spielte eine Rolle für unsere Ablehnung; dies alles auch, obwohl wir das Interesse der Mitarbeitenden und deren Schutz logischerweise hoch einstufen. Es ist wirklich eine Frage der sorgfältigen Abwägung.

Beim vorliegenden Geschäft gilt es aus unserer Sicht verschiedene Aspekte zu bedenken. Erstens betont der Gemeinderat, dass die Nutzenden der Velostationen eigentlich schon fast davon ausgehen, dass die Velostationen videoüberwacht sind, und deshalb auch nichts dagegen haben. Zudem können wir tatsächlich sagen, dass niemand gezwungen ist, eine Velostation zu benutzen, wenn sie oder er nicht gefilmt werden will. Wir gehen davon aus, dass das Grundrecht, eine Velostation zu benutzen und dabei nicht gefilmt zu werden, in dem Sinne nicht existiert. Damit unterscheidet sich auch die Videoüberwachung in den Velostationen gegenüber jener im EKS und kann durchaus auch eher in Ordnung sein bzw. können wir eher zustimmen.
Zweitens: Der Gemeinderat erwähnt es ganz kurz im Vortrag. Die Velostationen werden insbesondere in den Nächten nicht nur für das Abstellen von Velos verwendet. Es übernachten dort auch Menschen oder halten sich länger dort auf, hinterlassen auch Müll etc. Das ist vielleicht nicht so vorgesehen. Es kann auch zu unangenehmen Situationen führen, was natürlich nicht gut ist. Die GB-JA!-Fraktion stellt sich aber entschieden dagegen, einfach mit Repression, also mit Videoüberwachung und anschliessender Ahndung, darauf zu reagieren. Aber unter anderem wegen dieser Situationen entstand auch das vermehrte Bedürfnis der Mitarbeitenden nach Videoüberwachung; dies insbesondere in verwinkelten Räumlichkeiten und bei Arbeitsbeginn, damit die Mitarbeitenden sich auf bestimmte Situationen vorbereiten können. Hierfür hat die GB/JA!-Fraktion grosses Verständnis und gewichtet den Schutz der Mitarbeitenden hoch. Aber, das sei an dieser Stelle schon gesagt, dafür braucht es keine Aufzeichnung der Daten ausserhalb der Öffnungszeiten.
Dann der dritte Punkt: Im Vortrag des Gemeinderats wird auch erwähnt, dass Diebstahl und Sachbeschädigungen in den Velostationen zugenommen haben. Er schiebt aber gleichzeitig auch nach, dass dies den ganzen Bahnhofperimeter betrifft. Und auch wenn, das wurde vorher auch schon in einem Votum erwähnt, der Diebstahl eines Velos äusserst mühsam ist, scheint es uns trotzdem nicht angezeigt, deshalb eine Videoüberwachung in den Velostationen zu installieren. Hier gewichten wir die Privatsfälle der Personen höher als den Nutzen der Videoüberwachung. Beziehungsweise sprechen wir ja auch in erster Linie über die aufgezeichneten Aufnahmen in der Nacht, denn wir wissen, das habe ich auch schon gesagt, dass die Videoüberwachung als präventive Massnahme nicht funktioniert. Es ginge also darum, Delikte im Nachhinein mittels der Aufzeichnung aufzuklären. Und in diesem Zusammenhang werden wir ehrlich gesagt das Gefühl nicht ganz los, dass es gar nicht in erster Linie um die Ahndung von Velodiebstählen geht, sondern dass die Aufzeichnung der Videoüberwachung nachts insbesondere auch gegen Menschen verwendet werden soll, die zum Beispiel in den Velostationen übernachten, dort unter anderem Substanzen konsumieren, etc. Und in diesem Zusammenhang, das habe ich auch schon gesagt, einfach mit der Repression zu antworten, lehnen wir als GB-JA!-Fraktion strikt ab. Und wenn der zuständige Gemeinderat Matthias Aebischer nun davon spricht – das konnten wir vor ein paar Wochen in der Zeitung lesen –, dass es im Fall eines Tötungsdeliktes in einer Velostation niemand verstehen würde, wenn es keine Aufzeichnung gäbe, muss ich schon sagen, dass wir da erstens von einem Worst-Case sprechen, der hoffentlich so nicht eintreten wird, und zweitens eine solche Argumentation Tür und Tor öffnet für eine grundsätzliche Überwachung des öffentlichen Raumes. Denn dort können genauso auch Tötungsdelikte stattfinden und dann stehen wir ebenfalls ohne Videobeweis da. Das dünkt mich dann doch eine ziemliche Eskalation der Argumentation.
Unser Fazit ist deshalb das folgendes: Wir können das Bedürfnis der Mitarbeitenden nach Videoüberwachung verstehen und würden dementsprechend einer Videoüberwachung in Echtzeit während der Öffnungszeiten ohne Aufzeichnung auch zustimmen; dies insbesondere, weil auch weitere Massnahmen zur Entspannung der Situation vorgesehen sind, zum Teil bauliche Massnahmen, aber auch, dass die Velostationen mehr belebt werden sollen. Es soll Patrouillen von Sicherheitskräften geben und auch eine regelmässige Reinigung. Nun ist es aber erstens so, dass diese weiteren Massnahmen im Vortrag doch eher allgemein gehalten sind, und wir auch aus den mündlichen Ausführungen nicht wirklich Konkretisierungen erfahren konnten. Und daher scheint also wirklich noch sehr wenig Fleisch am Knochen zu sein. Zudem wissen wir – das wissen wir hier alle: Es muss dann auch noch das nötige Geld dafür gesprochen werden. Und davon ist bisher gar keine Rede. Also es muss hier auch noch einiges geschehen, damit diese für das Sicherheitsgefühl so wichtigen Massnahmen auch wirklich greifen können.

Und zweitens, und das ist aus unserer Sicht der grösste Punkt: Es sind eben auch Aufzeichnungen dieser Videoüberwachung vorgesehen ohne konkrete Kriterien, in welchen Fällen diese eingesehen werden dürfen beziehungsweise laut kantonalem Polizeigesetz bei allen strafrechtlich relevanten Taten. Das heisst, wir sprechen hier von Sachbeschädigung, über Drogenkonsum. Bis zu einem Tötungsdelikt ist alles dabei. Und sie werden auch noch für eine sehr lange Zeit, für 30 Tage, gespeichert. Für die GB-JA!-Fraktion ist deshalb klar, dass wir dem Geschäft in dieser Form nicht zustimmen können. Deshalb haben wir erstens den Antrag für den Verzicht auf die Aufzeichnungen eingereicht. Es soll lediglich eine Echtzeitüberwachung geben und keine Speicherung. Das ist Antrag 4 in der Antragsliste. Und zweitens ist es so, dass der Stadtrat nach einer Evaluation in drei Jahren darüber entscheiden soll, wie die Überwachung weitergeführt wird. Das ist Antrag 2. Dies ergibt auch deshalb Sinn, weil der Stadtrat heute auch die Bewilligung für die Videoüberwachung spricht. Er soll deshalb auch über die Weiterführung entscheiden. Dem Antrag der PVS stimmen wir zu, ebenfalls dem Antrag 3 der SP-JUSO. Zudem würden wir auch dem Antrag 5 der SP-JUSO zustimmen, wenn unser Antrag für den Verzicht auf die Aufzeichnung keine Mehrheit findet, dies auch, wenn der Antrag der SP-JUSO das Grundproblem, also die Aufzeichnungen selbst, nicht wirklich behebt. Sollten unsere beiden Anträge, also die Anträge 2 und 4, keine Mehrheit finden, werden wir das Geschäft in der Schlussabstimmung ablehnen.

Transcript
bern.recapp.ch
Institution
Stadtrat

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