Trudy Cozzio · Die Mitte
Cozzio-St.Gallen: Auf die Motion ist nicht einzutreten.
Die Umsetzung dieser Motion hätte tiefgreifende Konsequenzen. Aus diesem Grund möchte ich drei Schlaglichter erörtern, die für die Beurteilung dieses Vorstosses entscheidend sind.
- Subsidiarität: Was eine Gemeinde selbständig und wirksam erledigen kann, soll nicht vom übergeordneten Gemeinwesen übersteuert werden. Der Kanton soll erst dann eingreifen, wenn die Stadt diese Aufgabe nicht mehr selbst erfüllen könnte. Oder mit den Worten unserer Kantonsverfassung (sGS 111.1; abgekürzt KV), Art. 26 Abs. 1: «Das Gesetz teilt Staatsaufgaben dem Kanton zur Erfüllung zu, wenn die Gemeinden nicht in der Lage sind, sie allein oder in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden wirtschaftlich und wirksam zu erfüllen.» Hier ist das nicht der Fall – im Gegenteil: Die Stadt kann und will diese Aufgabe selbst ausführen. Sie verfügt ihre Verkehrsanordnungen seit jeher selbst, ohne Anlass für eine Änderung. Sie hat nicht darum gebeten, diese Kompetenz abzugeben, und sie verfügt über eine eigene Polizeihoheit im Rahmen dessen, wie sie ihr dieser Rat und das St.Galler Volk zugestanden haben. Die Stadt St.Gallen verfügt über die nötige Fachkompetenz, Ressourcen und eine eigene Stadtpolizei. Es besteht also keinerlei Notwendigkeit, der Stadt diese Kompetenz zu nehmen. Es erstaunt mich schon, wenn in diesem Land darüber geschimpft wird, dass in der Europäischen Union alles von Brüssel aus gesteuert wird und Nationalstaaten nichts mehr zu sagen hätten. Dann sollten wir im Kanton diesem Beispiel gerade nicht nacheifern. Wir sollten den Gemeinden einen möglichst grossen Gestaltungsspielraum belassen.
- Föderalismus: In diesem Land ist der Föderalismus ein tragendes Prinzip unserer Staatsordnung und er lebt von der Nähe zur Bevölkerung. Föderalismus bedeutet Dezentralisierung. Die Bürger sind ihrer städtischen Verwaltung näher als der kantonalen. Sie wählen ihre städtischen Behörden, gestalten ihre Verkehrspolitik und tragen deren Konsequenzen mit. Es mag uns nicht gefallen, doch wir sollten Demut gegenüber den demokratischen Entscheidungsprozessen beweisen – gerade dann, wenn sie uns gegen den Strich gehen. Alles andere wäre autoritär und einem Land wie der Schweiz unwürdig. Es gab eine Zeit, da wurde die Stadt von einer bürgerlichen Mehrheit regiert. Ich denke gerne daran zurück. Doch politische Opportunität darf nicht dazu führen, dass wir an den Kompetenzen der Stadt herumdoktern, nur weil uns deren parteipolitische Führung gerade nicht passt, denn das wäre letztlich ein Angriff auf das Vertrauen in unsere föderalistische Ordnung.
- Die Stadtpolizei und die Gemeindeautonomie: Zur Gemeindeautonomie gehört die Fähigkeit der Gemeinden, einen wesentlichen Teil der öffentlichen Angelegenheiten eigenverantwortlich zu erfüllen. Diese Aufgabe ist eng mit der Polizeihoheit der Stadt verknüpft. Denn, wie es die Regierung in ihrer Antwort richtig geschrieben hat: Die besondere Stellung der Stadt mit Blick auf Verkehrsanordnungen und die Signalisation steht in engem Zusammenhang mit den Zuständigkeiten der Stadtpolizei. Wenn wir jetzt damit beginnen, die polizeilichen Kompetenzen der Stadt auszuhöhlen, ist das der erste Schritt hin zu einer Einheitspolizei. Aus dem Subsidiaritätsgrundsatz folgt, dass eine Einheitspolizei die polizeilichen Aufgaben besser erfüllen können müsste als zwei separate Polizeikorps. Doch das ist nicht der Fall. Erfahrungen aus anderen Kantonen haben gezeigt, dass Einheitspolizeien in Spitzenzeiten nicht genügend personelle Ressourcen bieten können und private Sicherheitsdienste engagiert werden müssen, was wiederum hohe Kosten und Qualitätsverluste verursacht. Die sicherheitspolitischen Bedürfnisse der Stadt unterscheiden sich zu denen von kleineren Gemeinden im Kanton. Eine Stadt leidet naturgemäss unter einer höheren und anders gearteten Kriminalität als der ländliche Raum. Je grösser eine Gemeinde, desto spezifischer und komplexer werden ihre sicherheitspolitischen Bedürfnisse. Die Stadt St.Gallen hat ihre Polizeihoheit in den letzten Jahren gewinnbringend für den ganzen Kanton genutzt. Sie hat Gewaltexzesse rund um Fussballchaoten und Hooligans in den Griff gekriegt. Sie hat eine umsichtige und wirkungsvolle Videoüberwachung an gefährlichen Orten in der Stadt eingeführt. Sie hat noch vor dem Kanton ein Vermummungsverbot eingeführt und sie hat bei der Einführung von Wegweisungen und Fernhaltungen eine Pionierrolle in der Schweiz eingenommen. Das sind Elemente, die erst später vom Kanton übernommen und in seine Gesetzgebung integriert wurden. Die Stadt St.Gallen hat also sicherheitspolitisch einen beachtlichen Leistungsausweis vorzuweisen. Das sollte der Kantonsrat honorieren.
Aktuell trägt die Stadt die Kosten, die ihr durch Polizei und Verkehrsanordnungen entstehen, selbst. Zukünftig hätte diese der Kanton zu tragen, wenn diese Motion umgesetzt würde. Es wäre geradezu widersinnig, unter dem aktuellen Spardruck neue kantonale Kosten zu schaffen, nur weil man der Stadt die Aufgaben entziehen will, die sie bisher selbständig und wirksam erledigt hat. Zusammenfassend bedeutet die Umsetzung dieser Motion eine wesentliche Schwächung der Gemeindeautonomie und sie läuft dem Subsidiaritätsprinzip klar zuwider. Sie zentralisiert, wo es keine Notwendigkeit gibt, auf Kosten von lokalem Fachwissen und Bürgernähe.